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Anwaltswechsel

.Leider macht mancher die leidvolle Erfahrung, dass sich der Herr RA in der Anhörung leider sehr zurücknimmt und die Felle davonschwimmen lässt...
Hallo J.B.

da kann ich Dir nur zustimmen. Ich war leider bei der Anhörung des orthop. Gerichtsgutachters nicht dabei, weil es mir mal wieder sehr schlecht ging. Die Anhörung wurde von mir als Kläger gefordert. Mein Anwalt hatte mir dann nach der Anhörung mündlich mitgeteilt, dass der GA genau das wieder behauptet hatte, was er schon in seinem Gutachten geschrieben hatte. Die Fragen an den Ortho mußten vorher dem Gericht mitgeteilt werden, damit sich der SV auf die Anhörung vorbereiten konnte.

Ich wußte, dass das Gutachten falsch ist, aber es konnte durch das destruktive Verhalten meines RA nicht entkräftete werden, obwohl es nicht einmal den gutachterlichen Standards entsprach, wie ich heute eruiert habe, und außerdem eine pauschale Behauptung aufgestellte wurde von dem Gutachter, die nicht wisschenschaftlich begründet wurde. Mein Anwalt als Medizinrechtlicher hätte - auch ohne fachspezifische medizinische Kenntnisse - schon an bestimmten Behauptungen des Gutachers das Gericht auf die "Behauptungen ins Blaue" hinweisen müssen.

Alleine schon die Aussage des Orthopädischen Gerichtsgutachters "Nach einem Schleudertraume sind nach 6 Wochen alles Beschwerden ausgeheilt" hätte meinen Anwalt auf den Plan rufen müssen. Doch mein Anwalt hatte es unterlassen, in der gültigen Lehrmeinung zu recherchieren bzw. mir nicht geantwortet, als ich ihm das Buch "Schleudertrauma - Wedig, Graf, Grill" angeboten hatte, sich damit zu befassen.

Ein deutlicher Hinweis für mich, dass mein Anwalt den Gutachter gar nicht angehört hatte, sondern ihn einfach hat reden lassen im eigenen Interesse, den Prozess schnell abschließen zu können. Denn ein Gutachten anzufechten hätte ja für ihn erhebliche Mehrarbeit und ein vor allem über Jahre längeres Tätigsein als Anwalt bedeutet in einem Personenschadensprozess, und das sozusagen a fonds perdu, weil ja seine Rechtsanwaltsgebühr sich nach dem Gegenstandswert (aus der Klage) richtet. Und wenn dieser Gegenstandswert aus der Klage sehr niedrig ist, dann wird kaum ein Anwalt von sich aus ein Gerichtsgutachten über einen langen Prozessweg versuchen anzufechten. Lieber mal die Dinge so laufen lassen, damit das Gericht schnell eine Entscheidung treffen kann.

Alles im Sinne natürlich auch der beklagten Versicherung, aber auch im Interesse des eigenen Anwaltes, einen womöglich über Jahre dauernden schwierigen Personenschadensprozess vorzeitig beenden zu können. Schließlich hatte mir mein eigener Anwalt irgendwann unvermittelt ins Gesicht gesagt: "an ihrem Fall verdiene ich nichts, da lege ich drauf".

Gruß Bobb
 
Hallo,

Das kenne ich auch, dass die RA sich nicht mit der medizinischen Seite auskennen, auch keine Lust haben, sich ein Medizinstudium draufzuschaffen (was irgendwie auch z. T. verständlich ist).

Im besten Fall kommt höchstens medizinisches Basiswissen vom RA aus. Wer das Geld und/oder einen engagierten Arzt hat, tut gut daran, einen Arzt (am besten gleich einen Dr. oder Prof.) mitzunehmen zur Gerichtsverhandlung, der die Aussagen fachlich richtig ad absurdum führt. Das Gericht wird in den meisten Fällen dem Gutachter als Fachmann folgen. Ein Mediziner hat da die größten Chancen, das entsprechende Gehör zu finden. Selbst wenn ein medizinischer Laie etwas medizinisch völlig richtiges sagt, wird es vom Gericht wenig beachtet. Wenn es mit den passenden Richtlinien hinterlegt wird, bekommt man vielleicht etwas Gehör...

Viel Erfolg und viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Bobb und Rudinchen
kann deiner Negativerfahrung und Auswertung nur vollends zustimmen. Das ist wirklich das Letzte... insbesondere wenn man sicher erkennen muss, dass das Versäumnis des RA allein dessen wirtschaftlicher Ambition geschuldet ist. und man selbst schweren prozessualen Schaden nimmt...
Zu der med. Recherche:
1)das Wenigste , was man von seinem RA erwarten darf, ist Widerspruch/ Einspruch gegen grobe Falschbehauptungen des Gutachters einzulegen- soviel oberflächliche Einarbeitung darf man doch wohl erwarten..., aber der tiefere Grund für die fehlende Intervention ist wohl exakt....die unbezahlte Mehrarbeit, weitere Schriftsätze, lohnt sich bei einer solchen Mentaliät doch gar nicht, lieber in der Zeit ein neues Mandat anheuern....
2)
Wenn man selbst sehr präzise recherchierte und med. abgesicherte Beiträge dem RA präsentiert und dieser nicht einmal willens war, sich diese komfortabel präsentierten Ergebnisse zur Stärkung der Mandanten-Position anzueignen und vorzutragen, ist das Ganze noch empörender, leider kann man dann vor Gericht kaum selbst in die Bresche gegen den Gutachter springen, da das Gericht die starre Rollenverteilung auch allzu gern beibehält...
Diese vielen ähnlichen Einzelerfahrungen......und das ungehinderte weitere unengagierte , wirtschaftlich orientierte Verhalten -natürlich nicht bei allen (natürlich hier keine Pauschalisierung, ist doch klar) , aber leider bei vielen RA.....
 
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