Hallo J.B..Leider macht mancher die leidvolle Erfahrung, dass sich der Herr RA in der Anhörung leider sehr zurücknimmt und die Felle davonschwimmen lässt...
da kann ich Dir nur zustimmen. Ich war leider bei der Anhörung des orthop. Gerichtsgutachters nicht dabei, weil es mir mal wieder sehr schlecht ging. Die Anhörung wurde von mir als Kläger gefordert. Mein Anwalt hatte mir dann nach der Anhörung mündlich mitgeteilt, dass der GA genau das wieder behauptet hatte, was er schon in seinem Gutachten geschrieben hatte. Die Fragen an den Ortho mußten vorher dem Gericht mitgeteilt werden, damit sich der SV auf die Anhörung vorbereiten konnte.
Ich wußte, dass das Gutachten falsch ist, aber es konnte durch das destruktive Verhalten meines RA nicht entkräftete werden, obwohl es nicht einmal den gutachterlichen Standards entsprach, wie ich heute eruiert habe, und außerdem eine pauschale Behauptung aufgestellte wurde von dem Gutachter, die nicht wisschenschaftlich begründet wurde. Mein Anwalt als Medizinrechtlicher hätte - auch ohne fachspezifische medizinische Kenntnisse - schon an bestimmten Behauptungen des Gutachers das Gericht auf die "Behauptungen ins Blaue" hinweisen müssen.
Alleine schon die Aussage des Orthopädischen Gerichtsgutachters "Nach einem Schleudertraume sind nach 6 Wochen alles Beschwerden ausgeheilt" hätte meinen Anwalt auf den Plan rufen müssen. Doch mein Anwalt hatte es unterlassen, in der gültigen Lehrmeinung zu recherchieren bzw. mir nicht geantwortet, als ich ihm das Buch "Schleudertrauma - Wedig, Graf, Grill" angeboten hatte, sich damit zu befassen.
Ein deutlicher Hinweis für mich, dass mein Anwalt den Gutachter gar nicht angehört hatte, sondern ihn einfach hat reden lassen im eigenen Interesse, den Prozess schnell abschließen zu können. Denn ein Gutachten anzufechten hätte ja für ihn erhebliche Mehrarbeit und ein vor allem über Jahre längeres Tätigsein als Anwalt bedeutet in einem Personenschadensprozess, und das sozusagen a fonds perdu, weil ja seine Rechtsanwaltsgebühr sich nach dem Gegenstandswert (aus der Klage) richtet. Und wenn dieser Gegenstandswert aus der Klage sehr niedrig ist, dann wird kaum ein Anwalt von sich aus ein Gerichtsgutachten über einen langen Prozessweg versuchen anzufechten. Lieber mal die Dinge so laufen lassen, damit das Gericht schnell eine Entscheidung treffen kann.
Alles im Sinne natürlich auch der beklagten Versicherung, aber auch im Interesse des eigenen Anwaltes, einen womöglich über Jahre dauernden schwierigen Personenschadensprozess vorzeitig beenden zu können. Schließlich hatte mir mein eigener Anwalt irgendwann unvermittelt ins Gesicht gesagt: "an ihrem Fall verdiene ich nichts, da lege ich drauf".
Gruß Bobb