Halo zusammen.
ich habe eine Frage bezüglich eines Anwaltswechsel.
Mein laufendes Verfahren gegen die private Unfallversicherung ist über meine Rechtschutzversicherung abgedeckt, welche mir allerdings inzwischen gekündigt wurde. Diese hat mir auch bereits angekündigt nach Urteilsverkündung für einen eventuellen Widerspruch nicht aufzukommen.
Ich fühle mich durch meinen Anwalt nicht richtig beraten. Im Erstgespräch war er euphorich und sprach von guten Chancen, den Prozeß zu gewinnen. Inzwischen ist er anderer Meinung und ich höre von ihm gar nichts mehr.
Inzwischen war ich bei drei Gutachtern und warten auf die Hauptverhandlung, die seit zwei Jahren mehrfach verschoben wurde. Ein Vorgespräch beim Anwalt bezüglich der Hauptverhandlung dauerte 10 Minuten. Er meinte nur, dass es doch toll sei, die Gutachter vor Gericht befragen zu können. Welche Fragen er stellen möchte, hat er nicht sagen können. Wir haben bis heute noch nicht über die drei Gutachten gesprochen. Ich bin inzwischen der Ansicht, dass mein Anwalt von der Rechtschutzversicherung seine Gebühren bekommen hat und nur noch ohnen großen Auswand das Vefahren beenden möchte. Ob ich gewinne oder nicht, ist ihm völlig egal. Ich habe ihn gebeten, eine Verzögerungrüge einzureichen. Darauf hat er 6 Monate gar nicht reagiert. Auf wiederholte Nachfrage hat mir lediglich die Sekretärin mitgeteilt, dass er dies nicht tun werde.
Von einem Anwalt erwarte ich, dass er mit mir bespricht, wie er vor Gericht vorgehen wird, was ich vielleicht zuarbeiten soll, dass man über die Gutachten spricht, diese durchgeht und versucht Unwahrheiten zu belegen.
Einen Anwaltswechsel stimmt die Rechtschutzversicherung nicht zu.
Hat jemand eine Idee, ob es noch andere Möglichkeiten gibt. Ich hatte bereits ein Gespräch mit einem Fachanwalt, der aber für das Einarbeiten in das Verfahren 12.000 € haben wollte. Nachdem ich seit dem Unfall berentet bin, kann ich mir eine derartige Summe nicht leisten.
Kann man zum Beispiel Prozesskostenhilfe für den laufenden Prozeß beantragen, obwohl man eine Rechtschutzversciherung hat? In diesem speziellen Fall habe ich leider nichts im Internet gefunden.
Rosi70
ich habe eine Frage bezüglich eines Anwaltswechsel.
Mein laufendes Verfahren gegen die private Unfallversicherung ist über meine Rechtschutzversicherung abgedeckt, welche mir allerdings inzwischen gekündigt wurde. Diese hat mir auch bereits angekündigt nach Urteilsverkündung für einen eventuellen Widerspruch nicht aufzukommen.
Ich fühle mich durch meinen Anwalt nicht richtig beraten. Im Erstgespräch war er euphorich und sprach von guten Chancen, den Prozeß zu gewinnen. Inzwischen ist er anderer Meinung und ich höre von ihm gar nichts mehr.
Inzwischen war ich bei drei Gutachtern und warten auf die Hauptverhandlung, die seit zwei Jahren mehrfach verschoben wurde. Ein Vorgespräch beim Anwalt bezüglich der Hauptverhandlung dauerte 10 Minuten. Er meinte nur, dass es doch toll sei, die Gutachter vor Gericht befragen zu können. Welche Fragen er stellen möchte, hat er nicht sagen können. Wir haben bis heute noch nicht über die drei Gutachten gesprochen. Ich bin inzwischen der Ansicht, dass mein Anwalt von der Rechtschutzversicherung seine Gebühren bekommen hat und nur noch ohnen großen Auswand das Vefahren beenden möchte. Ob ich gewinne oder nicht, ist ihm völlig egal. Ich habe ihn gebeten, eine Verzögerungrüge einzureichen. Darauf hat er 6 Monate gar nicht reagiert. Auf wiederholte Nachfrage hat mir lediglich die Sekretärin mitgeteilt, dass er dies nicht tun werde.
Von einem Anwalt erwarte ich, dass er mit mir bespricht, wie er vor Gericht vorgehen wird, was ich vielleicht zuarbeiten soll, dass man über die Gutachten spricht, diese durchgeht und versucht Unwahrheiten zu belegen.
Einen Anwaltswechsel stimmt die Rechtschutzversicherung nicht zu.
Hat jemand eine Idee, ob es noch andere Möglichkeiten gibt. Ich hatte bereits ein Gespräch mit einem Fachanwalt, der aber für das Einarbeiten in das Verfahren 12.000 € haben wollte. Nachdem ich seit dem Unfall berentet bin, kann ich mir eine derartige Summe nicht leisten.
Kann man zum Beispiel Prozesskostenhilfe für den laufenden Prozeß beantragen, obwohl man eine Rechtschutzversciherung hat? In diesem speziellen Fall habe ich leider nichts im Internet gefunden.
Rosi70