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Anwaltswechsel

Rosi70

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Nov. 2014
Beiträge
576
Halo zusammen.

ich habe eine Frage bezüglich eines Anwaltswechsel.

Mein laufendes Verfahren gegen die private Unfallversicherung ist über meine Rechtschutzversicherung abgedeckt, welche mir allerdings inzwischen gekündigt wurde. Diese hat mir auch bereits angekündigt nach Urteilsverkündung für einen eventuellen Widerspruch nicht aufzukommen.

Ich fühle mich durch meinen Anwalt nicht richtig beraten. Im Erstgespräch war er euphorich und sprach von guten Chancen, den Prozeß zu gewinnen. Inzwischen ist er anderer Meinung und ich höre von ihm gar nichts mehr.
Inzwischen war ich bei drei Gutachtern und warten auf die Hauptverhandlung, die seit zwei Jahren mehrfach verschoben wurde. Ein Vorgespräch beim Anwalt bezüglich der Hauptverhandlung dauerte 10 Minuten. Er meinte nur, dass es doch toll sei, die Gutachter vor Gericht befragen zu können. Welche Fragen er stellen möchte, hat er nicht sagen können. Wir haben bis heute noch nicht über die drei Gutachten gesprochen. Ich bin inzwischen der Ansicht, dass mein Anwalt von der Rechtschutzversicherung seine Gebühren bekommen hat und nur noch ohnen großen Auswand das Vefahren beenden möchte. Ob ich gewinne oder nicht, ist ihm völlig egal. Ich habe ihn gebeten, eine Verzögerungrüge einzureichen. Darauf hat er 6 Monate gar nicht reagiert. Auf wiederholte Nachfrage hat mir lediglich die Sekretärin mitgeteilt, dass er dies nicht tun werde.
Von einem Anwalt erwarte ich, dass er mit mir bespricht, wie er vor Gericht vorgehen wird, was ich vielleicht zuarbeiten soll, dass man über die Gutachten spricht, diese durchgeht und versucht Unwahrheiten zu belegen.

Einen Anwaltswechsel stimmt die Rechtschutzversicherung nicht zu.

Hat jemand eine Idee, ob es noch andere Möglichkeiten gibt. Ich hatte bereits ein Gespräch mit einem Fachanwalt, der aber für das Einarbeiten in das Verfahren 12.000 € haben wollte. Nachdem ich seit dem Unfall berentet bin, kann ich mir eine derartige Summe nicht leisten.

Kann man zum Beispiel Prozesskostenhilfe für den laufenden Prozeß beantragen, obwohl man eine Rechtschutzversciherung hat? In diesem speziellen Fall habe ich leider nichts im Internet gefunden.

Rosi70
 
Hallo Rosi70

Ich habe folgenden Text auf Anwalt-Wechseln.de gefunden...

"Ob Sie Ihren bisherigen Rechtsanwalt bezahlen müssen, hängt davon ab, ob dieser bereits für Sie tätig geworden ist und warum Sie den Anwalt wechseln möchten. Hierbei geht es um die Frage, wen bei der vorzeitigen Kündigung des Dienstvertrages ein Verschulden trifft, also wer sich gegenüber der anderen Partei vertragswidrig verhalten hat, indem er eine Pflicht aus dem Dienstvertrag verletzt hat.
Hat der Rechtsanwalt es versäumt, Sie über einen drohenden Interessenkonflikt aufzuklären, oder hat er unberechtigt ein zu hohes Honorar gefordert oder hat er eine ihm obliegende Pflicht grob fahrlässig verletzt, handelt er vertragswidrig.
Es ist daher besonders entscheidend und wichtig für Sie, dass einer der drei Gründe vorliegt, Ihrem Rechtsanwalt wegen vertragswidrigen Verhaltens zu kündigen oder Sie müssen durch den Anwaltswechsel entstehende Mehrkosten in Kauf nehmen."

Ich würde bei einem passenden Rechtsanwalt einfach mal nachfragen...dieser wird dir sicher sonst sagen können, ob die versicherung sie kosten tragen muss oder ob du das einarbeiten in den fall selbst tragen musst.

Lg
 
Rosi, die Situation, die du beschreibst, scheint manchem bekannt zu sein, dass ein RA gern das Honorar entgegennimmt, aber dann in Engagement doch schnell sehr nachlässt,.... Leider gibt es kein Erfolgshonorar, sondern eine nach dem RVG angesetzte Pauschale. Schau doch mal Netz unter Fachanwalt Medizin bzw Arzthaftungsrecht, manche bieten ein kostenloses Erstgespräch an, einen konkreten Namen kann ich dir leider nicht nennen. Viel Glück
 
Hallo Rosi,

Wenn du dich an diesen Verein wendest, erhältst du ein kostenloses Beratungsgespräch:


Wie gut das ist, kann ich dir leider nicht sagen, aber dümmer bist du hinterher sicher nicht.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,
das ist ein schöner Tipp für alle, danke.
wenn man den RA selbst bezahlen muss, kommen manchmal doch richtig hohe Kosten auf einen zu und ein ungewollter Wechsel ist dann richtig schmerzhaft. so ist es gut, wenn man schon mal aus so einem kostenlosen Erstgespräch eine erste Einschätzung hat.
viele Grüße von Jan
 
Inzwischen ist er anderer Meinung und ich höre von ihm gar nichts mehr.
Hallo,
warum hat er denn seine Ansicht geändert ?

Er meinte nur, dass es doch toll sei, die Gutachter vor Gericht befragen zu können. Welche Fragen er stellen möchte, hat er nicht sagen können. Wir haben bis heute noch nicht über die drei Gutachten gesprochen.
Ich rate Dir ringend dies schriftlich zu dokumentieren und ihm das auch so zuzusenden, dass es beweisbar ist. ( e-mail, Fax, De-Mail ...)

Ich habe ihn gebeten, eine Verzögerungrüge einzureichen. Darauf hat er 6 Monate gar nicht reagiert. Auf wiederholte Nachfrage hat mir lediglich die Sekretärin mitgeteilt, dass er dies nicht tun werde.
Von einem Anwalt erwarte ich, dass er mit mir bespricht, wie er vor Gericht vorgehen wird, was ich vielleicht zuarbeiten soll, dass man über die Gutachten spricht, diese durchgeht und versucht Unwahrheiten zu belegen.

Bitte Ihn um eine Begründung für sein Vorgehen, wie imemr schriftlich ( e-mail, Fax ... )

Ziehe Notfalls wenn es gar nicht mehr klappt eine Beschwerde bei der RA Kammer in betracht und erwähne das Du eine Anwaltshaftung prüfen lassen wirst. Im übrigen würde ich mich bei der Aufsichtsbehörde der Rechtsschutzversicherung über diese Beschweren, dass Sie Dir da nicht hilft und Dir sogar androht, eine Revision nicht zu bezahlen.

Leider ist mir das von Dir beschriebene Verhalten des Anwalts nicht unbekannt und auch die unverschämte Forderung nach zig tausend Euro ist eine Form unbeliebte Aufträge abzuwehren.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich würde auch eine Beschwerde bei RA- Kammer in Erwägung ziehen. Hier muss man zumindest mal eine Rückmeldung über die "schwarzen Schafe" der Zunft erhalten. Ob es die Betroffenen stört, sofern sich daraus keine handfeste Haftung ableiten lässt, steht auf einem anderem Blatt.
Die Rechtschutzversicherungen sind vielleicht interessierter, da sie den Prozess durch Schluderei nicht verlieren wollen und setzen sich ihrerseits vlt. mit deinem RA in Verbindung.
Auf alle Fälle wäre m.E. weiteres Schweigen und Passivität deinerseits zu schädlich.
Manch einer braucht eine dringende Rückmeldung
LG Jan
 
Hallo zusammen,

vielen lieben Dank für die zahlreichen Hinweise.

@Rudinchen, gute Idee mit dem Verein. Ich wende mich mal an sie. Danke für den Hinweis.

@Uli: warum mein Anwalt nun anderer Meinung ist? Ganz einfach; er hat den Auftrag bekommen und von der Rechtschutzversicherung seine Gebühren erhalten. Ob er jetzt Zeit für meinen Fall investiert oder nicht, macht keinen Unterschied an seiner Kostenrechnung. Leider erhalten Rechtsanwälte keine Provision für Erfolge. Und ganz ehrlich, wenn ich gewinne, würde ich sogar gerne freiwillig noch was zahlen.
Die Verzögerungsrüge reicht er nicht ein, weil er der Auffassung ist, dass dadurch meine laufendes Verfahren ruht, bis über die Verzögerungsrüge entschieden wird. Er meint bzw. lässt über seine Sekretärin ausrichten, dass dies weitere 2 Jahre dauern würde.

@J.B.: die RA-Kammer einzuschalten ist der letzte Joker, den ich ziehen würde. Am Ende versucht man im Friedlichen einen Weg zu finden und möchte den Anwalt nicht ganz verärgern. Wobei; viel weniger als jetzt, kann er schon nicht mehr machen.
Eine Meldung an die Rechtschutzversicherung ist auch eher ungünstig, weil ich dummerweise die Unfallversicherung und die Rechtschutzversicherung bei der gleichen Versicherung abgeschlossen habe. Die Rechtschutzversicherung hilft mir mit Sicherheit nicht, gegen die Unfallversicherung zu gewinnen.

Ich wünsche allen noch schöne Ostern.

Viele Grüße

Rosi70
 
Hallo Rosi und alle,

ich habe auch so meine Erfahrungen mit RAen und (mit und ohne) Abdeckung über Rechtsschutz gemacht.
Da sollte ich vielleicht froh sein, dass der eine RA, nachdem er den Betrag der RSV „abgearbeitet“ hatte, das Mandat gleich selbst gekündigt hat. Ein Schrecken mit Ende.
Ein anderer RA hatte zusätzlich einen Vertrag mit mir. Für jede geleistete volle Stunde Aufwand hatten wir einen Betrag vereinbart (zusätzlich zur RSV, wenn ich mich richtig erinnere). Das hat aber auch nicht dazu verholfen, dass er einen entscheidenden Punkt, den ich durchzusetzen als Ziel hatte, mal mit Blick ins Gesetz und mit seinem juristischen Sachverstand geprüft hätte. Am Ende habe ich selber kapiert, warum kein Anspruch besteht, für den RA wäre das echt ein Klacks gewesen, für mich damals eine riesige Hürde. Ein Schaden ist mir dadurch zum Glück nicht entstanden, der RA hätte mir aber viel Zeit und Nerv ersparen können.

Rosi, ich verstehe durchaus, wenn ein selbstständiger RA nicht übermäßig engagiert Zeit reinsteckt bei dem, was die RSV zahlt. Aber ich schätze es auch nicht so ein - nach deinen Schilderungen -, dass er nun noch in die Puschen käme, wenn du eine Zusatzvereinbarung schließen würdest/könntest. Man muss sich selber, wenn man die Gabe hat, einlesen und die entscheidenden Gesetze verstehen … das Forum ist dabei eine großartige Unterstützung, die es sonst nicht so gibt.

Danke an alle, die mir geholfen haben und immer wieder zur Seite stehen bei den unverhofften und schwierigen Dingen, die nach einem Unfall auf einen zukommen (können)!!!

LG
 
hallo Rosi,
schade, dass du wegen der beiden Versicherungen bei derselben Gesellschaft nicht gegen die Ungerechtigkeit der Rechtschutzversicherung vorgehen kannst. Wegen des RA: Er selbst hat das Mandantenverhältnis schadhaft gemacht, wenn es so ist, dass es nicht schlimmer werden könne, würde ich es ihm zumindest andeuten, dass du eine Beschwerde bei der RA-Kammer in Erwägung ziehst, vlt. wirkt der Druck auf ihn.
LG Jan
 
Hallo,

@Uli, ich habe mich bevor ich meinem Anwalt mitgeteilt habe, dass er eine Verzögerungsrüge beantragen soll, im Netzt erkundigt. Ich habe an keiner Stelle gelesen, dass das Verfahren ruht, wenn man eine Verzögerungsrüge beantragt.

@HWS: ich wünschte mein Anwalt würde sein Mandat auch niederlegen, dann könnte ich einen anderen Anwalt damit beauftragen. Vielleicht sollte ich das Gespräch suchen, aber ich denke, dass mein Anwalt freiwillig nicht sein Mandat niederlegen würde, da er dann bestimmt Gebühren zurück zahlen müsste oder andere Nachteile hätte, oder?

Glaub mir; ich investiere sehr viel Zeit um zu recherchieren. Das Forum hier hat mir enorm geholfen. Ich habe Urteile, Leitsätze und so vieles mehr an meinen Anwalt weitergeleitet, aber von seiner Seite kommt nichts. Ich habe alle Gutachten Zeile für Zeile durchgearbeitet und Notizen gemacht und an meinen Anwalt gesendet. Bisher haben wir über keines der drei Gutachten gesprochen und wie gesagt erfolgt selbst im Vorgespräch einer Verhandlung kein Gespräch über die Inhalte der Gutachten. Ich wiederhole seine Aussage: " ist doch schön, dass wir die Gutachter vor Ort befragen können". Welche Fragen er stellen möchte, ist mir ein Rätsel. Seine Vorbereitung der Gerichtsverhandlung besteht darin, vorher noch einmal die Akte zu lesen (seine Aussage).

@J.B. dein Vorschlag, mit dem Anwalt zu reden, habe ich schon länger im Kopf. Ich habe nur die Befürchtung, dass es schlimmer wird.

Anfangs hatte ich ja in die Runde gefragt, ob ich nicht Prozesskostenhilfe beantragen könnte und einen anderen Anwalt beauftragen könnte. Gibt es da Erfahrungen. Was ist, wenn ich meinem Anwalt das Mandat einfach entziehe???

Danke

Rosi70
 
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