happycamper
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 19 Mai 2018
- Beiträge
- 180
Hallo @HWS-Schaden und @DerUli,
großen Respekt wie zeitnah und sinnvoll ihr beiden immer antwortet und dies immer ohne vorwurfsvollem Unterton.
So kommuniziert man gerne!
Bisher ist es noch nicht zur Klage gekommen, es ist also alles noch vor der 1. Instanz und somit müsste lt. meiner Kenntnis die gegn. Haftpflichtversicherung für die Anwaltskosten aufkommen.
Wenn es dann zur Klage kommt und der Anwalt mich für die Klageschrift und die 1. Instanz vertritt, dann ist wohl die gegn. Versicherung raus und ich muss entweder alles selbst bezahlen oder die Rechtsschutz springt zu gewissen Teilen ein.
So hart und ungerecht es klingt, aber ich würde irgendwie schauen, dass ich die Knete für die Arbeit des vorigen Anwalts aufbringe und diesen Posten der Rechtsschutzversicherung abnehme, so dass diese noch unbenutzt ist. Dann mit der " jungfräulichen Rechtsschutzversicherung " und dessen Deckungszusage es von ganz neu versuchen.
Ich habe die Selbstbeteiligung für die Rechtsschutzversicherung sofort vor Beginn seiner Arbeit dem Anwalt zahlen müssen und wurde mir nicht von der Versicherung eingezogen.
Bisher wurde nur per e-mail mit dem Anwalt kommuniziert. Die gegnerische Versicherung hat aber den Anwalt mehrere Male angerufen und er wohl auch ein paar Mal zurück gerufen. Über den Inhalt erhielt ich keine Kenntnis.
Diese versuchte sogar mich ohne Kenntnis des Anwalts privat anzurufen. Bin aber nie ans Telefon gegangen und habe auch nicht zurück gerufen, wenn Anruf auf Mailbox war. Liess dem Anwalt ausrichten, dass nur über ihn kommuniziert werden solle.
Selbst wenn es anscheinend nicht erlaubt ist, dass mein beauftragter Rechtsbeistand mit der Gegenseite ohne meine Kenntnis telefoniert , so wird dies anscheinend gerne so gemacht. So könnte man auch ohne Kenntnis des Mandanten hinter seinem Rücken Vereinbarungen treffen, um die Sache schnell und einfach für den Anwalt und mit minimalster Zahlung an mich zu erledigen. Wie soll ich jemals von solch internen Vereinbarungen Kenntnis erlangen?
Nach der Kündigung des Mandats von Seiten des Anwalts kommunizierte die gegn. Versicherung direkt mit mir und wollte ein paar Kleinigkeiten. Sobald ich aber Fragen stellte, blieben diese alle unbeantwortet. So auch die Frage, was die lächerliche Summe von 1000 Euro für die Endabrechnung für Sach-und Körperschäden sich zusammensetzt und nach welchen Maßstäben dies berechnet sei. KEINE ANTWORT !
V.G: happycamper
großen Respekt wie zeitnah und sinnvoll ihr beiden immer antwortet und dies immer ohne vorwurfsvollem Unterton.
So kommuniziert man gerne!
Bisher ist es noch nicht zur Klage gekommen, es ist also alles noch vor der 1. Instanz und somit müsste lt. meiner Kenntnis die gegn. Haftpflichtversicherung für die Anwaltskosten aufkommen.
Wenn es dann zur Klage kommt und der Anwalt mich für die Klageschrift und die 1. Instanz vertritt, dann ist wohl die gegn. Versicherung raus und ich muss entweder alles selbst bezahlen oder die Rechtsschutz springt zu gewissen Teilen ein.
So hart und ungerecht es klingt, aber ich würde irgendwie schauen, dass ich die Knete für die Arbeit des vorigen Anwalts aufbringe und diesen Posten der Rechtsschutzversicherung abnehme, so dass diese noch unbenutzt ist. Dann mit der " jungfräulichen Rechtsschutzversicherung " und dessen Deckungszusage es von ganz neu versuchen.
Ich habe die Selbstbeteiligung für die Rechtsschutzversicherung sofort vor Beginn seiner Arbeit dem Anwalt zahlen müssen und wurde mir nicht von der Versicherung eingezogen.
Bisher wurde nur per e-mail mit dem Anwalt kommuniziert. Die gegnerische Versicherung hat aber den Anwalt mehrere Male angerufen und er wohl auch ein paar Mal zurück gerufen. Über den Inhalt erhielt ich keine Kenntnis.
Diese versuchte sogar mich ohne Kenntnis des Anwalts privat anzurufen. Bin aber nie ans Telefon gegangen und habe auch nicht zurück gerufen, wenn Anruf auf Mailbox war. Liess dem Anwalt ausrichten, dass nur über ihn kommuniziert werden solle.
Selbst wenn es anscheinend nicht erlaubt ist, dass mein beauftragter Rechtsbeistand mit der Gegenseite ohne meine Kenntnis telefoniert , so wird dies anscheinend gerne so gemacht. So könnte man auch ohne Kenntnis des Mandanten hinter seinem Rücken Vereinbarungen treffen, um die Sache schnell und einfach für den Anwalt und mit minimalster Zahlung an mich zu erledigen. Wie soll ich jemals von solch internen Vereinbarungen Kenntnis erlangen?
Nach der Kündigung des Mandats von Seiten des Anwalts kommunizierte die gegn. Versicherung direkt mit mir und wollte ein paar Kleinigkeiten. Sobald ich aber Fragen stellte, blieben diese alle unbeantwortet. So auch die Frage, was die lächerliche Summe von 1000 Euro für die Endabrechnung für Sach-und Körperschäden sich zusammensetzt und nach welchen Maßstäben dies berechnet sei. KEINE ANTWORT !
V.G: happycamper