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Anwaltswechsel kurz vor Verjährung? Happycamper

happycamper

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
19 Mai 2018
Beiträge
180
Lieber @ Uli,

nett, dass Du antwortest. Betrifft ja eigentlich alle Unfallopfer, die Probleme mit den Anwälten haben.

Ich dachte am Anfang, dass ich irgend etwas Gravierendes falsch gemacht habe. Aber wenn man so das Forum verfolgt, dann scheine ich nicht der Einzige zu sein, den es trifft.

Hier im Forum kann man ja Kritik äußern. Im Schriftverkehr mit dem Anwalt war ich wegen der Vorkenntnisse immer extremst freundlich und vorsichtig, ihn ja nicht zu viel zu beanspruchen. Es erfolgte kein einziger Anruf. Hatte nur auf seine Schreiben geantwortet und meine Fragen eher dem Forum anvertraut, so dass er diesbezüglich auch nichts zu tun hatte.

Ich sollte extrem widerrechtliche Pauschalschweigepflichtsentbindungen für meine ehemaligen Krankendaten, die vor dem Unfall gesammelt wurden blind unterschreiben. Diese sollten sogar bis nach meinem Tode Geldung haben. Da fragte ich mal vorsichtig nach, ob dies überhaupt rechtens ist.

Und schon kam in einem sehr saurem Tonfall: Wenn ich dies nicht sofort unterschreibe, dann kündigt er das Mandat.

Naja, und jetzt sagt mir mal: Ist dies ein schwerwiegender Grund ??

Lächerlich ! Dann müsste ich damals als Selbständiger ja auch dem Kunden schon bei Arbeit bei Schlechtwetter oder unter Zeitdruck sofort den Auftrag hätte kündigen können, mir das Geld ziehen und dem Kunden im allerschlechtesten Moment im Stich lassen.

Der Anwalt ist mir anscheinend nur eine Leistung schuldig, aber kein Ergebnis. Die Leistung wäre evtl. schon mit der Weiterleitung eines Schreibens des Gegners erbracht. Das kann jede Praktikantin mir weiterleiten und da steckt noch keine große fachanwaltschaftliche Leistung dahinter.

In der Theorie dürfen Anwälte das Mandat nicht ohne schwerwiegenden Grund kündigen, machen es aber in der Praxis dann doch recht oft.
Anscheinend gibt es keine Folgen. Anwaltskammer ist ja bekanntlich ein Säbelzahntiger mit Zahnausfall.

Was haltet ihr vom Forum von der Sache mit dem vorschnellen Kündigen des Mandates ???

L.G. happycamper
 
...In der Theorie dürfen Anwälte das Mandat nicht ohne schwerwiegenden Grund kündigen, machen es aber in der Praxis dann doch recht oft....

Anwälte dürfen außer zur Unzeit ! ! ! jederzeit ohne jeden Grund kündigen. Da irrst Du Dich.

Die nächste Frage ist natürlich ob Sie Ansprüche auf bezahlung haben, dass wird dann kompliziert, wenn Du keinen Nachfolgeanwalt hast z.B. haben sie Anspruch. Hast Du einen müsste das schon ein schwerwiegender Grund sein damit sie ihr Geld bekommen, denn in der Regel wird ihre "Leistung" ja nutzlos.

...Ich sollte extrem widerrechtliche Pauschalschweigepflichtsentbindungen für meine ehemaligen Krankendaten, die vor dem Unfall gesammelt wurden blind unterschreiben. Diese sollten sogar bis nach meinem Tode Geldung haben. Da fragte ich mal vorsichtig nach, ob dies überhaupt rechtens ist....

Nein das ist kein wichtiger Grund, der Anwalt verliert bei einer Kündigung aus diesem Grunde selbstverständlich seine Bezahlung.

... und dem Kunden im allerschlechtesten Moment im Stich lassen. ..
Zur Unzeit kündigen ? Das wird wohl ein Anwalt nur einmal machen, wenn man sich bei der Rechtsanwaltskammer beschwert, dann dürfte er seine Zulassung verlieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus @Uli,

heisst es " wenn der Anwalt zur Unzeit kündigt " , dass dies nur gilt, wenn er es kurz vor der Verjährung oder einen Tag vor der Verhandlung bringt ?

Das kann ich aber bestimmt mal googeln.

Der Anwalt hat mir keine Rechnung geschickt, sonder mit der Rechtschutzversicherung abgerechnet und mir angeboten, den Selbstbehalt zurück zu erstatten.

Ich fand das Vertrauensverhältnis so zerstört, dass ich dies so hingenommen habe. Wenn ich ihn zwinge, gegen seinen Willen meinen Fall weiter zu betreuen, dann fällt einem Anwalt sofort eine juristische Spitzfindigkeit ein, wie er mir ein Bein stellen kann und mich dann richtig zerlegen kann.

Berufsehre hat diese Gattung anscheinend nur im Kinofilm.

Ich kann es leider als Laie juristisch nicht einordnen, wie die Sachlage ist. Wenn er mir das Mandat kündigt, indem er schreibt, er hätte noch viele Mandanten, die bei ihm anklingeln und er keine Zeit für mich hat, dann ist dies bestimmt kein schwerwiegendes Vergehen meinerseits.

Noch ne Frage: Unternimmt die Rechtsanwaltskammer wirklich etwas gegen ihre Cash-Cow, die ja Beiträge abführen müssen und die Kammer damit zwangsfinanzieren?

V.G. vom happycamper
 
Hallo @ Uli

habe alles schriftlich. Es gab in der Zeit keinen einzigen Anruf.

Die Rechtschutzversicherung ist mir, so glaube ich, nicht verpflichtet die Abrechnungsdaten des Anwaltes mitzuteilen.

Da werde ich aber morgen mal anklingeln und denen das schildern.


L.G:
 
Wenn Dein Anwalt Dir kündigt und kein wichtiger Grund vorliegt, muss das Problem deine Rechtsschutzversicherung lösen nicht du. Ich gehe mal davon aus, dass die möglicherweise kulanzhalber einen neuen Anwalt bezahlen oder aber gegen deinen alten Anwalt vorgehen.
 
Das kann sein, Uli

Denn auch die Rechtschutzversicherung will sich ja irgendwann das Geld zurück holen, welches sie schon an Anwaltskosten bezahlt haben und müssten darauf bedacht sein, dass ein Anwalt sein Mandat dann auch durchzieht und nicht wegen einer schnellen Stimmungsschwankung kündigt.
Später, nach dem Anruf weiss ich mehr.

L.G.happycamper
 
Hallo @Marima und @Der Uli

ne, das Geld habe ich bisher noch nicht zurücküberwiesen, weil ich noch nicht die rechtlichen Kenntnisse habe, wie diese Überweisung einzuordnen ist und was dies für Konsequenzen haben kann.

Gibt es da irgendwelche Fristen, innerhalb derer ich auf das Schreiben antworten muss und akzeptieren oder ablehnen muss?


Hier nochmal der genaue Wortlaut: nach Prüfung der uns vorliegenden Unterlagen rechnen wir - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne damit etwaige Ansprüche unseres Versicherungsnehmers beeinträchtigen zu wollen - wie folgt ab:

Restentschädigung für Sach- und Personenschäden 1000 Euro

Eine weitergehende Aufklärung ist aussergerichtlich nicht möglich, die Zahlung erfolgt zur klaglos Stellung.



Hatte gerade einen Rückruf von einer Kanzlei aus Berlin bekommen, die mich relativ freundlich darauf aufmerksam machten, dass die Rechtsschutzversicherung wohl nach der Mandatkündigung des vorigen Anwalts (aus welchen Gründen auch immer) sicherlich eine Kostenübernahme für weitere rechtliche Hilfe absagen würde.

War nettes und aufschlussreiches Gespräch, aber leider auch ziemlich ernüchternd und zerschmetternd.


Wie soll man da als Nicht-Bonze jemals Recht bekommen???


Ich dreh mich im Kreis und komme auf keinen grünen Zweig !

Wie würdet Ihr weiterverfahren?

L.G. happycamper
 
Gibt es da irgendwelche Fristen, innerhalb derer ich auf das Schreiben antworten muss und akzeptieren oder ablehnen muss?

Feste Fristen sind mir nicht bekannt, gleiches gilt für den Sachverhalt der dem zu Grunde liegt.
Offenbar sind die 1000 € als Pauschale gedacht um eine Klage zu vermeiden und zur Entgültigen Abfindung des Schadens, das wird oft so gemacht.

Wenn Du mehr willst hättest Du dies zeitnah mitteilen müssen.

...sicherlich eine Kostenübernahme für weitere rechtliche Hilfe absagen würde...

Das hängt sicherlich davon ab, was der Rechtsschutzversicherung vorliegt. Ich weiß nicht wer was der Versicherung geschrieben hat.
Hat Dein alter Anwalt geschrieben, der Fall sei aussichtslos ? Hat Dein neuer Anwalt geschrieben es sei aussichtlos ? Hast Du geschrieben, Dein alter Anwalt hat grundlos die Mandantschaft beendet ?

Würde es nicht Sinn machen einen eigenen Thread aufzumachen, da hier für Leser wie uns viel durcheinander kommt ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe leider niemanden mehr erreicht bei der Rechtschutzversicherung. Eigentlich hat nur der Anwalt die Rechtsschutzversicherung über das Niederlegen seines Mandats in Kenntnis gesetzt und wollte mir die Selbstbeteiligung für die Rechtsschutzversicherung zurückzahlen.

Das verstehe ich jedoch nicht ganz. Wenn er mit dieser abgerechnet hat, dann müsste doch dann auch die Selbstbeteiligung von mir an der Rechtsschutzversicherung aufgebraucht sein??

Jedenfalls ist es anscheinend bei einigen Anwälten so, dass sie ihre Mandanten nicht komplett über die geführten Gespräche mit der Gegenseite und allem getätigten Schriftverkehr in Kenntnis setzen.

Gewisse Unterlagen werden wohl gerne einbehalten, so dass im Falle einer Mandatsniederlegung der neue Anwalt wieder komplett von vorne anfangen kann und mit den leichten Inhalten sein Geld verdienen kann.

Wenn es intelektueller und aufwändiger für den Hirnschmalz wird, dann kann man ja mit Tricks wieder das Mandat niederlegen und der Kreis dreht sich weiter.

Just my 2 cents !

Kann ich eigentlich verlangen, dass der Anwalt mir den Ordner des geführten Schriftverkehrs nach Mandatskündigung aushändigt??

Schließlich wurde er ja für diese Sache schon bezahlt und der neue Anwalt soll doch nicht von A anfangen müssen.

Besten Dank für Eure Einschätzung.

L.G.
 
Hallo happycamper

Stelle dir für Montag am besten eine Erinnerung ein, damit du den Anruf bei der RSV früh erledigst.

Normalerweise ist es so, dass die RSV in einem Verfahrensschritt (zB Klage in 1. Instanz) nur einen Anwalt bezahlt (in der 2. Instanz könntest du dann wieder einen beantragen). Aber das ist kein Gesetz und im Gespräch lässt sich vielleicht eine andere Lösung finden oder aushandeln, dass du die bisherigen Kosten trägst und die RSV den neuen Anwalt. (Ob du so billiger davon kommst, kann ich nicht beurteilen.) Ohne dass du deinen Fall dort schilderst, kommst du nicht weiter.

Wenn du eine Auskunft der RSV hast, trittst du mit dieser an einen neuen Anwalt heran. Eventuelle Formalitäten mit der RSV können im Falle einer RS-Zusage dann von dem RA übernommen werden. Möglicherweise fordert er auch die Akte beim Vorgänger-RA an.

(Mich hat es im Vorverfahren „erwischt“ mit der Beendigung des Mandats seitens des RA.)

@onyx Das klingt nach guten Neuigkeiten, toll! Selbstverständlich müssen die schriftlich an dich gehen.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Das verstehe ich jedoch nicht ganz. Wenn er mit dieser abgerechnet hat, dann müsste doch dann auch die Selbstbeteiligung von mir an der Rechtsschutzversicherung aufgebraucht sein??
Ich weiß ja nicht ob und an wen Du etwas bezahlt hast.
Man kann und sollte der Rechtsschutzversicherung stets zeitnah schriftlich berichten, ich mache das immer per e-mail.


...Jedenfalls ist es anscheinend bei einigen Anwälten so, dass sie ihre Mandanten nicht komplett über die geführten Gespräche mit der Gegenseite und allem getätigten Schriftverkehr in Kenntnis setzen.

Ja obwohl sie damit gegen ihre Pflichte verstoßen.

...Gewisse Unterlagen werden wohl gerne einbehalten, so dass im Falle einer Mandatsniederlegung der neue Anwalt wieder komplett von vorne anfangen kann und mit den leichten Inhalten sein Geld verdienen kann.

Wie vor hat der Anwalt den Mandanten vollinhaltlich zu informieren, darf nicht mit der Gegenseite telefonieren.
Es ist Ratsam sich die Unterlagen per e-mail schicken zu lassen, denn häufig "gehen sonst Unterlagen auf dem Postweg verloren". ( angeblich )

Kann ich eigentlich verlangen, dass der Anwalt mir den Ordner des geführten Schriftverkehrs nach Mandatskündigung aushändigt??

Selbstverständlich
 
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