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Anwaltswechsel kurz vor Verjährung? Happycamper

Hallo @HWS-Schaden und @DerUli,

großen Respekt wie zeitnah und sinnvoll ihr beiden immer antwortet und dies immer ohne vorwurfsvollem Unterton.

So kommuniziert man gerne!

Bisher ist es noch nicht zur Klage gekommen, es ist also alles noch vor der 1. Instanz und somit müsste lt. meiner Kenntnis die gegn. Haftpflichtversicherung für die Anwaltskosten aufkommen.

Wenn es dann zur Klage kommt und der Anwalt mich für die Klageschrift und die 1. Instanz vertritt, dann ist wohl die gegn. Versicherung raus und ich muss entweder alles selbst bezahlen oder die Rechtsschutz springt zu gewissen Teilen ein.

So hart und ungerecht es klingt, aber ich würde irgendwie schauen, dass ich die Knete für die Arbeit des vorigen Anwalts aufbringe und diesen Posten der Rechtsschutzversicherung abnehme, so dass diese noch unbenutzt ist. Dann mit der " jungfräulichen Rechtsschutzversicherung " und dessen Deckungszusage es von ganz neu versuchen.

Ich habe die Selbstbeteiligung für die Rechtsschutzversicherung sofort vor Beginn seiner Arbeit dem Anwalt zahlen müssen und wurde mir nicht von der Versicherung eingezogen.

Bisher wurde nur per e-mail mit dem Anwalt kommuniziert. Die gegnerische Versicherung hat aber den Anwalt mehrere Male angerufen und er wohl auch ein paar Mal zurück gerufen. Über den Inhalt erhielt ich keine Kenntnis.

Diese versuchte sogar mich ohne Kenntnis des Anwalts privat anzurufen. Bin aber nie ans Telefon gegangen und habe auch nicht zurück gerufen, wenn Anruf auf Mailbox war. Liess dem Anwalt ausrichten, dass nur über ihn kommuniziert werden solle.

Selbst wenn es anscheinend nicht erlaubt ist, dass mein beauftragter Rechtsbeistand mit der Gegenseite ohne meine Kenntnis telefoniert , so wird dies anscheinend gerne so gemacht. So könnte man auch ohne Kenntnis des Mandanten hinter seinem Rücken Vereinbarungen treffen, um die Sache schnell und einfach für den Anwalt und mit minimalster Zahlung an mich zu erledigen. Wie soll ich jemals von solch internen Vereinbarungen Kenntnis erlangen?

Nach der Kündigung des Mandats von Seiten des Anwalts kommunizierte die gegn. Versicherung direkt mit mir und wollte ein paar Kleinigkeiten. Sobald ich aber Fragen stellte, blieben diese alle unbeantwortet. So auch die Frage, was die lächerliche Summe von 1000 Euro für die Endabrechnung für Sach-und Körperschäden sich zusammensetzt und nach welchen Maßstäben dies berechnet sei. KEINE ANTWORT !

V.G: happycamper
 
Bisher wurde nur per e-mail mit dem Anwalt kommuniziert. Die gegnerische Versicherung hat aber den Anwalt mehrere Male angerufen und er wohl auch ein paar Mal zurück gerufen. Über den Inhalt erhielt ich keine Kenntnis.

Nimm es mir nicht übel, aber was Du da schreibst ist kaum zu glauben, hier würde ich die "Reißleine" ziehen.

Google mal nach " Anwalt telefoniert mit Gegenseite" , "Anwalt darf laut § 12 BORA die anwaltlich vertretene Gegenseite nicht anschreiben" ( oder anrufen )

Das Umgehungsverbot ist Verfassungskonform, d.h. jeder Anwalt der so etwas macht verstößt auf das schärfste gegen das Berufsrecht.

Ich bin da echt sprachlos und wenn Du es mit Dir machen läßt, was soll man da machen ?

Hast Du mit Deiner Rechtsschutzversicherung das erörtert, zunächst einmal einen Bericht mit Beweisen hinsenden und danach ! erst einige Tage später anrufen.
Die benötigen etwa eien Woche das zu beabeiten udn sich selbst Gedanken zu machen, die dann in der elektronischen Akte sind. Erst dann anrufen und die Sache besprechen und erst dann können die auch was dazu sagen.

Oh mein Gott ist wie " ich stehe hier vor einer roten Ampel, bereits seit Tagen, ich muß jetzt verhungern" ...

Sorry aber offenbar wissen die das man es mit Dir machen kann.
 
Sodala, habe gerade nachgeguckt.

Es ist anscheinend üblich, dass die beauftragten Anwälte Gespräche und Verhandlungen im Namen ihres Mandanten führen. (auch wenn ich davon nicht informiert werde)

Es ist nur verboten, dass z.B. ich mit der Gegenseite Kontakt aufnehme und hinter dem Anwalt seines Rückens arbeite.

§11 der BORA sagt wohl aus, dass Anwälte zu einer Information des Mandanten über wesentliche Vorgänge und die Weitergabe wesentlicher Schriftzüge verpflichtet. Der Rechtsanwalt ist zwar verpflichtet, stets nur die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Das schließt aber Gespräche mit der Gegenseite keineswegs aus.

Es ist auch verboten, dass die gegn. Versicherung meinen Anwalt umschifft und direkt mit mir Kontakt aufnimmt. Dies ist jedoch mehrfach passiert und ich habe den Anwalt aufgefordert, dies zu unterbinden (was er aber nicht nachwies).

Da muss man wohl bei der nächsten Anwaltswahl diese Problematik schon vor der Beauftragung richtig kommunizieren. Schade, dass einfach viel zu wenig mit dem Mandanten gesprochen wird, sondern dieser eh nur als Störfaktor gesehen wird. Soll nur Geld abdrücken, aber möglichst nicht in Erscheinung treten.

L.G.
 
Hallo happycamper

Wenn die 1000,- € auf deinem Konto eingegangen sind und du nicht reagierst, wird das vermutlich (ich bin Laie) gewertet als Einverständnis. Dass du nicht einverstanden ist, muss vmtl. relativ zeitnah an die V gemeldet werden. (Steht nichts dazu im Schreiben?)
Mir klingt das alles nach dringlichem Handlungsbedarf und zwar mit anwaltlicher Unterstützung.

Es wäre super, wenn ein User erklären könnte, wie (auch ohne RA) auf solch einen Vorschlag mit (angenommenem) Eingang aufs Kto. am besten reagiert wird.

@ happycamper
Manchmal hat man über Mitgliedschaften (zB Gewerkschaft, ADFC, ...) eine passende RSV mit „eingekauft“ / abgeschlossen. Check it.

[Was ich (als Laie) nicht verstehe ist, dass überhaupt deine RSV eintritt, wenn es eine gegnerische Kfz-HPV gibt, aber vllt. bringe ich etwas durcheinander.]

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

so etwas Ähnliches habe ich auch schon irgendwie vernommen, war aber auch nur eine Vermutung ohne rechtliche Sicherheit. Dass ich aber nicht einverstanden bin, möchte ich definitiv denen zur Kenntnis schicken. Der Text den ich hier veröffentlicht hatte, ist alles was geschrieben wurde. Keine Angaben von Rechtsmittel etc.

Ich schicke morgen der gegn. Versicherung meine Reisekosten zu den Arztbesuchen der letzten 3,5 Jahre, die kosten für die med. Hilfsmittel und die anderen Auslagen.

Die werden höchstwarscheinlich argumentieren, dass mit den 1000 Euro alles irgendwie Anfallende auf Lebenszeit abgegolten sein soll (inkl. Schmerzensgeld). Das wird sicher kommen.

Dein Tip ist absolut richtig: Es wäre extrem wichtig und dringend, wenn ein fachkundiger User erklären könnte, wie die Sachlage mit der Abschlußzahlung zu werten ist und wie ich darauf reagieren muss ( auch Fristen, die einzuhalten sind ).

Ja, richtig! Mit der Mitgliedschaft beim ADFC hatte ich auch die Verkehrsrechtsschutzversicherung inkludiert, die auch die Deckungszusagen gegeben hat. Dies ist aber nun mit der Abrechnung des Anwalts, der mir das Mandat gekündigt hat, verwirkt.
Mit so einer unsinnigen und meiner Meinung auch nicht gerechtfertigten Aktion kann so ein Typ eine ganze Zukunft des Mandanten ruinieren. Es geht ja nicht um einen Kratzer im Auto, sondern um eine Berufsunfähigkeit und eine Invalidität mit massiven Folgekosten.

Jeder Mensch, der nur einen Funken an Empathie hat, kann so etwas einfach nicht bringen. Aber die Gier vieler Anwälte (muss die dickste Uhr tragen und das teuerste Auto fahren) hat oft keine Grenzen.

Ja, bei Deinem letzten Satz hast du ein bisschen was durcheinander bekommen. Aber kein Problem.

Was nun die Rechtsschutzvers. gezahlt hat, werde ich am Montag hoffentlich erfahren.

Vielleicht hat ja jemand mitgelesen, und vielleicht gibt es ähnliche posts schon, die hier irgendwo versteckt sind.

Beste Grüße
 
hallo,

wenn ich ein paar beiträge nach überfliegendem lesen richtig verstanden habe, bist du derzeit selbst und ohne RA mit der versicherung in verhandlung, @happycamper

Summe von 1000 Euro für die Endabrechnung für Sach-und Körperschäden sich zusammensetzt

in der position eines geschädigten, der entsprechend belegte forderungen stellt, signalisierst du - auch wenn es etwas schroff klingen mag - deine unentschlossenheit, wenn du hier "nachfragst" und nicht deutlich aufzeigst, dass du diese zahlung ausdrücklich nur als teilzahlung betrachtest.

ich gehe davon aus, dass die sachschäden belegt sind; darüber lässt sich schon einmal eine feststehende zahlung errechnen, über die man dann auch als abschluss des sachschadens einigen kann. bliebe dann die forderung möglicher körperschäden, die erst dann abschliessend sind, wenn entweder ein endzustand/eine heilung erreicht ist, oder bei offenem verlauf darüber einigung besteht und ein umfänglicher verzicht auf einrede der verjährung abgegeben wird. bleibt ein evtl schmerzensgeld, das auch konkret zu beziffern ist.

entsprechend diesen positionen muss der versicherung das vorgelegt werden, sonst wird es auf unabsehbare zeit ein ping-pong-spiel.


gruss

Sekundant
 
Hallo happycamper,

welch eine sinnlose Diskussion, wenn du die 1000 Euro behältst dann stimmst du dem Vergleich zu, Ende.

Eine weitergehende Aufklärung ist aussergerichtlich nicht möglich, die Zahlung erfolgt zur klaglos Stellung.

Wenn du nicht bis zum 31.12.2020 Klage einreichst, bekommst du Garnichts, vorausgesetzt es tritt Verjährung ein oder du behälts die 1000 Euro.

Ich schicke morgen der gegn. Versicherung meine Reisekosten zu den Arztbesuchen der letzten 3,5 Jahre, die kosten für die med. Hilfsmittel und die anderen Auslagen.

Nimm dir einen RA, du hattest drei Jahre Zeit und bist seit 05/2018 hier und noch keinen Schritt weiter, es gibt keine weiteren Verhandlungen mit der Versicherung, steht doch in dem Brief.

Noch 2 1/2 Monate die Zeit läuft dir davon.

MFG Marima
 
Jepp, @Sekundant,

absolut richtig. In Verhandlung ist zwar etwas übertrieben, da die gegn. Versicherung auf meine Schreiben nicht antwortet, aber ich habe 2 mails bekommen und ein Schreiben, mit der erwähnten Abschlusszahlung.

Ja, die Sachschäden wären belegbar. Schließlich hatte ich bei dem heftigen Zusammenstoß einen Rahmenbruch und das Lastenrad (ca. 4000 Euro) war erst 1 Jahr alt. Die beiden Mac-Books, die in der Cargowanne lagen, sind meterhoch durch die Luft geflogen und eine Plastikwasserflasche an dem Rad ist von dem Aufprall zerborsten und ausgelaufen. Da muss also der Aufprall schon amtlich gewesen sein.

Das der Unfall von dem Raser verursacht wurde, wurde von der gegn. Seite auch nie in Abrede gestellt. Jedoch wurden die körperlichen Schäden bis heute als nicht kausal betrachtet und ich hätte wohl die letzten Jahre mit X-Fach gebrochener Schulter, Sehnenrissen, verkrüppelten Händen einen schweren körperlichen Job ausüben können.

Eingeschickte Beweisfotos, dass ich vor dem Unfall noch einarmig beim Klettern am Felsen hing (mit dem später verletzen Arm) wurden vom Anwalt als Beweis nicht weitergeleitet.

Die recht schnell anberaumten Begutachtungen wollte ich begründet verschieben, bis ein Endschaden feststellbar ist, da die Metallplatten, die die Schulter und die Knochen zusammenhalten, noch nicht entfernt wurden und die gerissenen Sehnen noch nicht zusammengewachsen waren. Auch der psychische Kram war zu dem Zeitpunkt noch nicht mit Gutachten durch.

Jetzt erst wäre theoretisch evtl. in ein paar Monaten der Zeitpunkt, dass man die körperliche Ebene endlich begutachten könnte, da ich aktuelle Befunde habe und der Zustand ohne Verbesserung so bleiben wird (bzw. nur noch mit Spätschäden und Verschlechterungen zu rechnen ist).

Durch den sofortigen Stop meiner selbständigen Tätigkeit bis heute und wohl auch in Zukunft (Berufsunfähigkeit) fällt natürlich da auch ein enormer Schaden an. Dann kommt der Haushaltsführungsschaden dazu. Weitere OP´s werden folgen und aktuell kann man das Metall, welches die Knochen zusammenhält nicht entfernen, da in 3,5 Jahren es immer noch nicht zu einem Knochenzusammenschluss gekommen ist.

Diese Auflistungen müsste aber wohl ein fachlich kundiger Anwalt machen, der dann auch den Zukunftsschaden miteinrechnen kann.

Für all dies ne Abfindung von 1000 Euro zu erhalten deckt nicht einmal die verauslagten Arzt- und Heilmittelkosten und dann noch mit dem Vermerk der evtl. Rückforderung.

Kann sein, dass sich die Versicherung weigert, mit mir in Verhandlung zu gehen, da Anwaltspflicht herrscht (Schaden über 5000 Euro) und sie wissen, dass ich alleine nichts ausrichten kann. Die haben super leichtes Spiel und sitzen dies einfach aus. Es wurde denen aber leider auch von Seiten der Anwälte sehr leicht gemacht, da es keinen Druck gab und alle Verzögerungsaktionen blind abgewunken wurden.

Wenn der Mandant dann irgendwann einmal nervös wird und nachfragt, ob man da nicht mal ne Frist stellen könnte, dann wird mit Beendigung des Mandates gedroht. Bin ja nicht der Einzige, dem dies passiert.

Das kann mir mit jedem weiteren Anwalt immer wieder drohen und ich darf keine Schulden mehr machen, da ich jetzt wegen der Sache in die Privatiinsolvenz gehen muss.

So ist der aktulle Stand der Dinge.

L.G: happycamper
 
Hallo happycamper,

Die recht schnell anberaumten Begutachtungen wollte ich begründet verschieben

Damit hast du der Versicherung die Möglichkeit genommen deinen Gesundheitszustand festzustellen (großer Fehler).

Was besseres hätte doch gar nicht passieren können, wenn du mit schwersten Verletzungen begutachtest wirst.

Eingeschickte Beweisfotos, dass ich vor dem Unfall noch einarmig beim Klettern am Felsen hing (mit dem später verletzen Arm) wurden vom Anwalt als Beweis nicht weitergeleitet.

Die hätte ich auch nicht an die Versicherung geschickt, dass ersetzt doch kein Gutachten, Röntgenbilder wären besser gewesen.

War nettes und aufschlussreiches Gespräch, aber leider auch ziemlich ernüchternd und zerschmetternd.

Wenn dein Fall doch so eindeutig ist, warum hat der RA den Fall nicht übernommen.

absolut richtig. In Verhandlung ist zwar etwas übertrieben, da die gegn. Versicherung auf meine Schreiben nicht antwortet,

Genau dieses habe ich dir schon um 23 Uhr geschrieben, alle außergerichtlichen Verhandlungen sind beendet.

ich darf keine Schulden mehr machen, da ich jetzt wegen der Sache in die Privatiinsolvenz gehen muss.

Hierfür gibt es z.B. Prozesskostenhilfe.

MFG Marima
 
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