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Anwaltswechsel im lfd. Verfahren, Hilferuf

SCHNAPPI

Neues Mitglied
Registriert seit
1 Okt. 2012
Beiträge
6
Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
In meinem Beitrag <Fahrradunfall, meine bisherige Odyssee> habe ich meine Situation geschildert. Da mein jetziger Anwalt krankheitsbedingt ausfällt, ich mich aber keinesfalls von einem "fachfremden" Anwalt vertreten lassen möchte, informierte ich mich in einer anderen Kanzlei.
Der große Schock !
Der "neue" Anwalt schaute sich die Unterlagen wie Klage, Beschlüsse, Beweisbeschluss .... an.
Er hat sich richtig viel Zeit genommen und mir erklärt, dass das bisherige Verfahren von meinem Anwalt äußerst schlecht geführt wurde. Falsche Ansätze im Beweisvortrag (arbeiten mit Tabellen, die man schon 10 - 15 Jahre nicht mehr verwendet), veraltete Begründungen ...... Letztlich wurde das Verfahren von meinem Anwalt so übel geführt, dass es auf ein "unendliches Verfahren" hinausläuft. D. h. mit der so eingereichten Klageschrift wird jeder Richtet das Verfahren von sich schieben, da er über die 1000 aufgelisteten Punkte eine Einzelentscheidungen treffen müsste. "Dann wird ein Richter die Punkte als nicht bewiesen abschmettern, denn eine Ablehnung muss er nicht begründen."
Ich könnte hier noch viele, viele "Fehler", bzw. ungeschickte Formulierungen vortragen, aber ihr könnt euch sicherlich so schon ein Bild davon machen.
Der "neue" Anwalt hat mich voll und ganz überzeugt und ich bin mir mehr als sicher, dass er es ehrlich meint. Warum? Er schenkte mir klaren Wein ein. Meinte da wir uns bereits im Beweisverfahren befinden, hat er fast keine Chancen, die Fehler und Versäumnisse zu bereinigen. Er meinte, bei diesem "verkorksten" Verfahren kann er mir nicht in Aussicht stellen, ob sich das für mich unterm Strich rechnet, da bei einem jetzigen Anwaltswechsel erheblich Gebühren auf mich zukommen, die die Rechtschutzversicherung nicht übernimmt (5 T €). Also, ihm ist selbst nicht ganz Wohl dabei und wenn, brauchen wir einen Arzt, der sich extrem bei der Bewertung des Gutachtens der OFI einbringt. Seine Aussage: "da ihr bisheriger Anwalt das Verfahren mehr als ungeschickt geführt hat, steht und fällt alles mit der Unterstützung des Arztes!". Übrigens, die OFI, insbesondere der Standort Frankfurt, ist als äußerst einseitig bekannt.

Fest steht, bevor alles in einem Drana endet, ich muss den Anwalt wechseln!

Nun zu meiner Frage:
Ich habe eine Rechtschreibung,

- Hat jemand Erfahrung mit der Gebührenübernahme der RV bei laufenden Verfahren in der 1. Instanz?

- Wie soll ich den am Besten vorgehen? Erstmal telefonisch vorfühlen, oder gleich schriftlich?Ich wollte als Begründung den längeren, krankheitsbedingten Ausfall meines Anwalts anführen und, dass die Kanzlei keinen weiteren Fachanwalt hat.

- Hat jemand einen Textvorschlag

Ich hoffe, jemand kann hier helfen, denn ich weiß mir keinen Rat mehr und die 5 T € selbst zu tragen wäre eigentlich nicht machbar.

LG und Danke im Voraus
SCHNAPPI
 
Kein Anwaltswechsel

Hallo Schnappi,

So, wie die Situation jetzt aussieht, würde ich in Deinem Fall nicht den Anwalt wechseln, da Dir der andere Anwalt bereits erklärt hat, dass er die Sache nicht retten kann. Hier wäre es besser, Du lässt die bisherige Anwaltskanzlei weiter machen, nimmst die Einschätzung des jetzt von Dir befragten Anwaltes und klagst nach Abschluss des Verfahrens gegen Deinen eigenen Anwalt auf Schadenersatz.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)

Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
In meinem Beitrag <Fahrradunfall, meine bisherige Odyssee> habe ich meine Situation geschildert. Da mein jetziger Anwalt krankheitsbedingt ausfällt, ich mich aber keinesfalls von einem "fachfremden" Anwalt vertreten lassen möchte, informierte ich mich in einer anderen Kanzlei.
Der große Schock !
Der "neue" Anwalt schaute sich die Unterlagen wie Klage, Beschlüsse, Beweisbeschluss .... an.
Er hat sich richtig viel Zeit genommen und mir erklärt, dass das bisherige Verfahren von meinem Anwalt äußerst schlecht geführt wurde. Falsche Ansätze im Beweisvortrag (arbeiten mit Tabellen, die man schon 10 - 15 Jahre nicht mehr verwendet), veraltete Begründungen ...... Letztlich wurde das Verfahren von meinem Anwalt so übel geführt, dass es auf ein "unendliches Verfahren" hinausläuft. D. h. mit der so eingereichten Klageschrift wird jeder Richtet das Verfahren von sich schieben, da er über die 1000 aufgelisteten Punkte eine Einzelentscheidungen treffen müsste. "Dann wird ein Richter die Punkte als nicht bewiesen abschmettern, denn eine Ablehnung muss er nicht begründen."
Ich könnte hier noch viele, viele "Fehler", bzw. ungeschickte Formulierungen vortragen, aber ihr könnt euch sicherlich so schon ein Bild davon machen.
Der "neue" Anwalt hat mich voll und ganz überzeugt und ich bin mir mehr als sicher, dass er es ehrlich meint. Warum? Er schenkte mir klaren Wein ein. Meinte da wir uns bereits im Beweisverfahren befinden, hat er fast keine Chancen, die Fehler und Versäumnisse zu bereinigen. Er meinte, bei diesem "verkorksten" Verfahren kann er mir nicht in Aussicht stellen, ob sich das für mich unterm Strich rechnet, da bei einem jetzigen Anwaltswechsel erheblich Gebühren auf mich zukommen, die die Rechtschutzversicherung nicht übernimmt (5 T €). Also, ihm ist selbst nicht ganz Wohl dabei und wenn, brauchen wir einen Arzt, der sich extrem bei der Bewertung des Gutachtens der OFI einbringt. Seine Aussage: "da ihr bisheriger Anwalt das Verfahren mehr als ungeschickt geführt hat, steht und fällt alles mit der Unterstützung des Arztes!". Übrigens, die OFI, insbesondere der Standort Frankfurt, ist als äußerst einseitig bekannt.

Fest steht, bevor alles in einem Drana endet, ich muss den Anwalt wechseln!

Nun zu meiner Frage:
Ich habe eine Rechtschreibung,

- Hat jemand Erfahrung mit der Gebührenübernahme der RV bei laufenden Verfahren in der 1. Instanz?

- Wie soll ich den am Besten vorgehen? Erstmal telefonisch vorfühlen, oder gleich schriftlich?Ich wollte als Begründung den längeren, krankheitsbedingten Ausfall meines Anwalts anführen und, dass die Kanzlei keinen weiteren Fachanwalt hat.

- Hat jemand einen Textvorschlag

Ich hoffe, jemand kann hier helfen, denn ich weiß mir keinen Rat mehr und die 5 T € selbst zu tragen wäre eigentlich nicht machbar.

LG und Danke im Voraus
SCHNAPPI
 
Hallo Schnappi,

So, wie die Situation jetzt aussieht, würde ich in Deinem Fall nicht den Anwalt wechseln, da Dir der andere Anwalt bereits erklärt hat, dass er die Sache nicht retten kann. Hier wäre es besser, Du lässt die bisherige Anwaltskanzlei weiter machen, nimmst die Einschätzung des jetzt von Dir befragten Anwaltes und klagst nach Abschluss des Verfahrens gegen Deinen eigenen Anwalt auf Schadenersatz.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
Hallo RekoBär,
hatte ich eigentlich auch vor, aber das Problem ist, dass der Gutachter (OFI, Frankfurt ��) vom Gericht beauftragt wurde, meine Einschränkungen/Beschwerdenbezüglich der Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeld und bleibende Schäden zu bewerten. Wie allseits bekannt ist, ist hier mit einem extrem negativen Gutachten zu rechnen. Da nun der jetzige Anwalt die Klage etc. so schlecht ausgearbeitet und formuliert hat (eigentlich mangelhaft), wird mir das negative Gutachten das Genick brechen, falls mich nicht mein Orthopäde sehr intensiv unterstützt, was ich hoffe und ich gehe auch davon aus. Was aber dann noch unabdingbar ist, ist, dass ich einen Anwalt habe, der sein Handwerk beherrscht. Und genau das ist das Problem bei der jetzigen Kanzlei! Das ist das Dilemma, denn es könnte u.U. soweit kommen, dass ich dann garnicht die Möglichkeit für die zweite Instanz, weil es der Anwalt nicht schafft, habe.
 
Anwaltswechsel in lfd. Verfahren

Hallo Schnappi,

wir haben 2 mal den Anwalt wechseln müssen.

Der erste Anwalt war auch nicht gut. Ich hab dann mit der Rechtsschutzversicherung gesprochen und hab mich beim neuen Anwalt beraten lassen.
Einen Teil der Gebühren mussten wir selbst bezahlen. Aber es war nicht so viel. Und dann lief das problemlos mit dem neuen Anwalt.

Bei dem Berufskrankheitsprozess arbeitete unser Anwalt gegen uns. Ich hab ihm sofort das Mandat gekündigt. Außerdem habe ich selbst zum Gericht angerufen und wir konnten den Anwalt wechseln.

Liebe Grüße

Rosamunde
 
Hallo RekoBär,
vielen Dank für Deinen Rat. :)
Grundsätzlich würde ich Dir ja zustimmen, denn wenn man es wirtschaftlich betrachtet, ist es schon ein Bewegen auf sehr dünnem Eis, doch da gibt es das große ABER.
Denn, sollte es in meinem Verfahren noch „dümmer“ laufen (sorry die Wortwahl), kann es unter Umständen soweit komm, dass ich in die zweite Instanz gehen muss und mir aber dieser Weg wg. fehlender Fachkompetenz gar nicht mehr zur Verfügung steht. Ich habe mir sagen lassen, dass gerade bei einem so „verkorksten“ Verfahren wie meines, man in der ersten Instanz jetzt geschickt vorgehen muss und sich einen Weg zur nächsten Instanz einbaut, bzw. offen hält ;).
Du wirst mir sicherlich zustimmen, dies kann nur ein ganz „ausgebuffter“ Anwalt der sein Handwerk (hier: Abwicklung von Personen (Groß-)Schäden) beherrscht.
Also, ich suche weiterhin nach einer Lösung für mein Problem.
LG
Schnappi



Liebe Rosamunde,
auch Dir lieben Dank für Deinen Eintrag.


Tja, leider geht es bei mir doch um eine größere Summe der Geschäftsgebühren, denn sonst hätte ich ohne Wenn und Aber, alles schon in‘s rechte Lot gebracht. So bin ich nun am Kämpfen, wie ich die doppelten Gebühren bei einem Anwaltswechsel zumindest reduzieren kann.
Meine Rechtschutz hat klar und deutlich gesagt, doppelte Gebühren werden nur unter zwei Bedingungen anerkannt :
- der Anwalt verstirbt
- der Anwalt verliert seine Zulassung

Sollte ich mich mit dem jetzigen Anwaltsbüro nicht einigen, habe ich noch folgende Tipps von Usern aus dem Forum erhalten (keine Ahnung, ob sie namentlich erwähnt werden möchten, daher nenne ich sie hier mal lieber nicht):
- Schadensminderungspflicht
- nach Urteilsspruch Regressansprüche geltend machen

Also, ich bin für weiter Lösungsvorschläge dankbar.
LG
Schnappi
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Schnappi,

die RechtschutzV muss m.W. die Kosten nicht tragen, die durch den Wechsel verursacht werden - das sind die Kosten der Einarbeitung des neuen RA, bis er auf dem Stand ist, den der alte RA abgegeben hat. Ab diesem Punkt müsste die RSV eigentl. wieder leisten.

Die Einarbeitung ist kostenspielig, weil zeitaufwändig. Rechne inkl. MWSt mit etwa 900€-1000€ für 5 Zeitstunden des Anwalts.

Ich bin Laie, bin mit meiner Sache auch noch nicht durch, kann deine Zweifel und Nöte der Entscheidung gut verstehen.
Wenn du es dir leisten kannst oder irgendwie zusammenbekommen kannst, würde ich das Wechsel-Verfahren mit dem neuen RA durchgehen (der weiß ja, wie sowas läuft), dann mit RSV klären und den Anwalt wechseln. Aber das ist reines Bauchgefühl, hat nichts mit Wissen oder Erfahrung zu tun.
Viel Erfolg!

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Auch Dir HWS-Schaden vielen Dank.


Mein Ziel ist es auf jeden Fall den RA zu wechseln, nur, ich muss es auch finanzieren können.
Der neue RA hat mir auch schon die zusätzlichen Kosten genannt mit denen ich rechnen kann, Bassis ist der Streitwert. Und das ist im laufenden Verfahren, in diesem Status, momentan noch die große Unbekannte, denn der tatsächliche Streitwert steht ja erst mit dem Urteil fest.
Naja, ich werde jetzt erstmal versuchen weitere Optionen zu finden (falls es noch welche gibt) und zu checken. Dann muss ich eine Entscheidung treffen. Wenn’s dumm kommt, muss ich die zweiten Geschäftskosten voll übernehmen. Da wird dann das Opfer halt schon wieder zum Opfer.
Ein wenig konnte ich schon mit dem „neuen“ RA klären, ist jedoch noch nicht spruchreif.



Übrigens, ich denke, man sollte das Bauchgefühl öfter mal zulassen :)


LG
Schnappi
 
Hallo RekoBär,
hatte ich eigentlich auch vor, aber das Problem ist, dass der Gutachter (OFI, Frankfurt ��) vom Gericht beauftragt wurde, meine Einschränkungen/Beschwerdenbezüglich der Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeld und bleibende Schäden zu bewerten. Wie allseits bekannt ist, ist hier mit einem extrem negativen Gutachten zu rechnen. Da nun der jetzige Anwalt die Klage etc. so schlecht ausgearbeitet und formuliert hat (eigentlich mangelhaft), wird mir das negative Gutachten das Genick brechen, falls mich nicht mein Orthopäde sehr intensiv unterstützt, was ich hoffe und ich gehe auch davon aus. Was aber dann noch unabdingbar ist, ist, dass ich einen Anwalt habe, der sein Handwerk beherrscht. Und genau das ist das Problem bei der jetzigen Kanzlei! Das ist das Dilemma, denn es könnte u.U. soweit kommen, dass ich dann garnicht die Möglichkeit für die zweite Instanz, weil es der Anwalt nicht schafft, habe.

Kannst du mir erklären, wieso es nicht zu einer zweiten Instanz kommen kann.
Wäre sehr dankbar
LG beiself
 
Zitat aus Wikipedia:
"Mit der Berufung können sowohl rechtliche als auch tatsachenbezogene Rügen verfolgt und neue Tatsachen und Beweise angeführt werden."
In Zivilsachen heißt es:
"....... Die Berufung kann somit nur darauf gestützt werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht oder dass zu berücksichtigende neue Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen (§513 Abs. 1 ZPO). Neue Tatsachen, also solche, die das erstinstanzliche Gericht nicht berücksichtigen durfte oder konnte, sind im Berufungsverfahren dann nur noch eingeschränkt und unter besonderen Voraussetzungen (Novenrecht) zulässig."

D. h. Es müssen in der 1. Instanz Fakten geschaffen werden, die einem diese Tür offen lässt. Dies kann jedoch nur ein RA der sein Handwerk beherrscht. Und wenn es dann in die Berufung geht, dann kann auch hier nur ein innovativer und kämpferischer RA ein gutes Ergebnis erzielen.

Also, ich bin wahrlich kein Fachmann. Ich kann auch nur für mich und von mir sprechen. Ich hoffe, dass ich all die Dinge richtig verstanden und wiedergegeben habe. Auch mir fehlt das Wissen und die Erfahrung für gesicherte Auskünfte.

LG
Schnappi
 
Schnappi,

ich versteh dich nicht - du machst dir so ausführlich gedanken, die ohne grundlage sind, dabei ist schon die ursprüngliche annahme falsch.

wenn, wie du selbst schreibst, dein "jetziger Anwalt krankheitsbedingt ausfällt", dann stochere doch nicht in sphären, die gar nicht anstehen und dir (so wie du es beschreibst) sicher nicht weiterhelfen.
wechsle den anwalt, wenn der jetzige wegen krankheit ausfällt. die aussagen zu dem ersatz prüfe nochmal, zb

Kostenübernahme bei Anwaltswechsel wegen Krankheit
https://www.haufe.de/recht/deutsche...-wegen-krankheit_idesk_PI17574_HI3267129.html

Deckungspflicht bei notwendigem Anwaltswechsel
http://www.iww.de/vk/rechtsschutzve...pflicht-bei-notwendigem-anwaltswechsel-f48908

Gebührenabrechnung beim Anwaltswechsel
http://www.iww.de/rvgprof/archiv/vo...ebuehrenabrechnung-beim-anwaltswechsel-f22482

vielleicht solltest du erst mal hier ansetzen.


gruss

Sekundant
 
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