Rekobär
Erfahrenes Mitglied
Hallo Fey,
als Beifahrerin hättest Du sogar einen Anspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges, in dem Du mitgefahren bist. Hat Dir das Dein Anwalt nicht mitgeteilt?
Manchmal ist es leichter gegen die erst einmal Ansprüche zu stellen und sie damit quasi zwangsweise ins Boot zu holen als Mitkläger gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Herzliche Grüße vom RekoBär
als Beifahrerin hättest Du sogar einen Anspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges, in dem Du mitgefahren bist. Hat Dir das Dein Anwalt nicht mitgeteilt?
Manchmal ist es leichter gegen die erst einmal Ansprüche zu stellen und sie damit quasi zwangsweise ins Boot zu holen als Mitkläger gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Herzliche Grüße vom RekoBär