• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Anwalt will aufgeben

KiebitzBvB

Neues Mitglied
Registriert seit
13 Dez. 2022
Beiträge
5
Hallo liebe Mitglieder ,
Nach drei Jahren Verhandlungen und Verzögerungen seitens Allianz bin ich am Ende meiner Kräfte.
Das Gutachten sieht nicht gut für mich aus.Mein Anwalt will aufgeben mit der Begründung ,dass er sich vor dem Gericht nicht blamieren will.
Ich hatte einen Autounfall am 27.01.2019 gehabt.Zerrung und Verstauchung der HWS wurde diagnostiziert. Leider habe ich bis heute starke Schmerzen mit Kribbeln am Nacken.Angeblich Vorschädigungen.Ich hatte vor dem Unfall keine Probleme an der HWS und bin ich auch nie deswegen behandelt worden.Angeblich,laut den Ärzten ,würden die Schmerzen sowieso kommen ,da ich die Vorschädigungen schon hatte.
Wie soll ich mich weiter Verhalten?Aufgeben? Oder weiter handeln?

Viele Grüße

KiebitzBvB
 
hallo,

dass verzögerungen und negative gutachten sowohl die geschädigten und auch mal den rechtsanwalt zum aufgeben nötigen ist der "normale wahnsinn". aufgeben oder eben nicht hängt von den möglichkeiten (finanziell), aber auch von den fakten ab. hierzu steht bisher noch nichts von dir beschrieben, um entscheidungen beurteilen zu können. dass ein RA aufgeben will, weil "sich vor dem Gericht nicht blamieren will" ist zwar ein starkes argument für den geschädigten, aber noch lange kein ausreichendes für eine solche entscheidung. es kommt auch darauf an, was er bisher dafür getan hat, um dich zu überzeugen (was ja offenbar nicht gegeben ist), und andererseits für eine sachverhaltsaufklärung.

die umstände und genauen feststellungen zum unfall und verletzungen sind erst einmal soweit aufzuklären, dass die folgende behandlung daraufhin betrachtet werden kann, ob sie überhaupt tauglich und vollständig war. dazu zählt auch, worauf sich die feststellung (angeblicher) vorschädigungen stützt. meist wird dieser standardsatz vorgebracht, ohne dafür überhaupt einen anhaltspunkt zu haben. das wäre die erste frage an dich, aber auch an den RA

zweite frage schliesst sich daran an: wurden die symptome "kribbeln" und "schmerzen" denn abgeklärt? kribbeln weist nach m.A. auf eine nervenbeteiligung hin, schmerzen, die "sowieso kommen" dagegen sollten ja gerade durch eine angemessene therapie (die aber auch eine richtige befunderhebung voraussetzt) geringer werden.

vielleicht kannst du dazu etwas berichten, auch zu den umständen und gegebenheiten des autounfalls.


gruss

Sekundant
 
Ich lese hier wirklich unglaubliche Dinge.

BGs, die "böse werden", wenn man nicht tut, was sie wollen.

Anwälte, die sich "nicht blamieren wollen".

Ich mag ja emotional leicht eingeschränkt sein, aber solche Befindlichkeiten haben in Verwaltungsangelegenheiten und vor Gericht so gar nichts zu suchen.

Man kann als Geschädigter vielleicht mal die Fassung verlieren, aber die Institutionen haben neutral zu sein.

Darauf würde ich bestehen.
 
Hallo @KiebitzBvB,

Du hast wirklich nicht viel geschrieben..... um irgendetwas sagen zu können. Ich muss auch sagen, das es immer das gleiche ist... der eine will sich nicht blamieren.... der andere meint, der Richter wäre schon verärgert und jetzt halten wir die Füße still..... usw.
Und dann frag ich mich schon, hat der Anwalt mit Dir die einfachsten Dinge im Gutachten geprüft? Passt das Unfallereignis? meist wird hier ein Harmloser Unfall einfach generiert. Was war es den für ein Unfall? Gibt es eine Unfallanalyse, ein Biomechanisches Gutachten? Wie waren die gestellten Beweis fragen durch das Gericht oder dem Versicherer?- in der Regel sehr oberflächlich. Von was sollte der Gutachter ausgehen? Was sind das für Gutachten, nur welche durch die Versicherung oder hast Du auch Gutachten, war es ein Gerichtsgutachten? Hast Du einen Krankenkassenauszug der vorliegt, das keine Behandlungen diesbezüglich vorher stattgefunden haben, hast Du Akteneinsicht gehabt?

A bisle mehr solltest Du schon erzählen..... sonst stochern die die Dir Ratschläge geben könnten im Nebel.

VG beutlers
 
Hallo Kiebitz,
wenn Dir ein erfahrener Rechtsanwalt, der regelmäßig ein schnödes pekuniäres Interesse selbst an der Fortführung gänzlich aussichtsloser Prozesse haben muss, weil er unabhängig vom Ausgang stets daran verdient, Dir ehrlicherweise dazu rät, die Sache aufzugeben, dann sollte Dir spätestens jetzt ein Licht aufgehen. Gruß Rehaschreck
 
@KiebitzBvB
Ich kann mich nur wiederholen, geh mit dieser Problematik ins INI in Hannover, die Kollegen tippen auf Nervenschäden und ich auch.
Dann hast du einen Arztbrief von einem Prof. für Neurochirurgie in der Hand.
Achtung:! Falls es chiropraktische Manöver gab, nach deinem Unfall, dann ist das auch ein Argument, weil nach der medizinischen Leitlinie der Neurologen dies verboten ist. Aber ich bin mir sicher die wenigsten Orthopäden halten sich daran, dann wäre das ein zusätzliches Argument.
Alles Gute und viel Glück
 
Hallo @KiebitzBvB und willkommen im Forum.

Aufgeben oder nicht? Das hängt von verschiedenen Punkten ab, siehe Beiträge zuvor.

Zum (behaupteten) Vorschaden „HWS“:
Welche Diagnose wurde gestellt? Aufgrund welcher Befunde/Bilder? Welche Aufnahmen (MRT, CT, XRay) wurden gemacht - und welche Abschnitte der Wirbelsäule (C0, C1, C2, … B ….) wurden dabei überhaupt untersucht???
Schau mal in die Arztberichte bitte.

LG
 
nochmal ein hallo,

ich bin etwas im zweifel, wie der beitrag gemeint ist:

wenn Dir ein erfahrener Rechtsanwalt, der regelmäßig ein schnödes pekuniäres Interesse selbst an der Fortführung gänzlich aussichtsloser Prozesse haben muss, weil er unabhängig vom Ausgang stets daran verdient, Dir ehrlicherweise dazu rät, die Sache aufzugeben, dann sollte Dir spätestens jetzt ein Licht aufgehen. Gruß Rehaschreck

aber ich interpretiere ihn mal nach meiner sicht.

wie erfahren der RA tatsächlich ist, lässt sich nicht sagen, aber ein finanzielles interesse kann man getrost (und ohne kritik) unterstellen. ob es nun ein "

ist, lässt sich auch nicht sagen - zu wenig information. ebenso fehlt die info, ob der rat zum aufgeben auch "ehrlicherweise" gegeben wurde. da hätte ich schon gewisse zweifel aus folgenden gründen:
er viedient unabhängig vom ausgang des verfahrens, ja. aber er verdient auch nur "sektionsweise", viel arbeit ist oder kann mit einer solchen verfahrensschritt entweder anfallen oder auch durch aufgeben vermieden werden. wenn also nach einem ersten schreiben eine negative antwort kommt, erhält der RA nicht mehr und nicht weniger an gebühren, wenn er fundiert eingearbeitet und recherchiert dagegenhält oder eben nichts unternimmt und zum aufgeben drängt.
und weil die info aus dem erstbeitrag nicht allzuviel dazu hergeben, ausser dass wohl an bisher nicht untersuchte weitere schädigungen gedacht wurde, wäre ich da sehr vorsichtig mit einer vorzeitigen entscheidung, die nicht auf fakten, sondern nur auf mutmassungen beruht.


gruss

Sekundant
 
Hallöchen, vielen Lieben Dank für Eure Antworten.
Ich möchte mich nächste Woche näher zu dem Unfall äußern.Mein Anwalt hat eine Fristverlängerung beim Gericht beantragt, nachdem ich ihm einige nachvollziehbare Argumente zugeschickt habe.
Nochmals vielen Dank.
LG
KiebitzBvB
 
Hallo,
3 Jahre kämpfen ist nicht viel. Ich bin im 16.Jahr mit meinen Berufskrankheiten, und ein Ende nicht in Sicht. ( Siehe meine Beiträge)
Mein Tipp, wenn es nicht vorwärts geht:
Gegen Unfallversicherungen = Verzögerungsrüge!
Gegen Gerichte = Untätigkeitsklage!
Aus meiner Erfahrung: Manche Anwälte geben sich in der ersten Instanz gar keine Mühe, und drängen auf die Zweite vor dem Landessozialgericht.
Wahrscheinlich verdient man beim LSG mehr.
Grüßle Bettele
 
Hallo

Interessant wäre zu wissen, ob bisher lediglich “HWS“ (ab C3 abwärts) oder mehr, nämlich auch die Kopfgelenke (C0 bis C3), untersucht wurde/n. Wenn du das beantworten könntest?

LG
 
Ich bin kein Spezialist für HWS. Wenn es ein Unfall war, dann zählt alles was du nachweisen kannst. Es sei denn die Gegenseite können Vorschäden beweisen.
Grüßle Bettele
 
Top