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Anwalt verlangt Pauschalhonorar beim unverschuldeten Unfall

tanja33

Mitglied
Registriert seit
17 Jan. 2008
Beiträge
83
Ort
in der Oberpfalz
Ich habe im 07/07 einen unverschuldeten Autounfall mit Beckenringfraktur. Von Anfang an bin ich bei dem Anwalt, der erst jetzt einen Pauschalhonorar verlangt, weil die gegnerische Versicherung angeblich zu wenig bezahlt und der Fall wird sich noch weiter ziehen. Bei weiterer Instanz sollen wir wieder ein Pauschalhonoral zahlen. Hat das jemand schon durchgemacht?:confused:
 
Hallo,

dies entspricht nicht so richtig einem vernünftigem Geschäftsgebaren. Er kann als Anwalt die Kosten bei der Versicherung geltend machen. Und wenn er entsprechend arbeitet, dann hat er auch, gemessen am Schadenswert, ein vernünftiges Einkommen durch den Fall.

Ich würde auf die Forderung nicht eingehen. Es kann nicht sein, dass er die außergerichtlichen und die Kosten der 1.Instanz kassiert und dann nochmals bei Dir Kasse macht. Es ist zwar nach den neuen Regelungen möglich, ob dies aber seriös ist, das wage ich zu bezweifeln. Vielleicht hättest Du ja gleich einen anderen Anwalt genommen, wenn Du dies vorher gewußt hättest.

Gruß von der Seenixe
 
hallo, seenixe

sei dir mal da nicht ganz so sicher.
meiner hat das geld von der unfallversicherung einbehalten und vom rs kassiert und von der gegn versicherung.

muss jetzt aufpassen, dass es mir nicht verjährt.

mfg
pussi
 
info

hallo tanja,
informiere Dich doch bei der anwaltskammer oder vielleicht beim adac.
lg y
 
Hallo Seenixe, tanja ...

was der RA da macht ist vollkommen rechtens.

Der RA darf für seine Arbeit einen angemessenen Vorschuss verlangen, § 9 RVG.

Schuldner des Honorares ist immer der Auftraggeber. Dass dieser dann die Kosten zusammen mit dem Unfallschaden geltend machen kann, steht hierbei nicht zur Debatte. Obwohl die Beauftragung des RA durch den Unfall notwendig wurde, entsteht zwischen dem Unfallverursacher oder dessen Versicherung kein Rechtsverhältnis. Der RA kann außergerichtlich seine Kosten nur beim Auftraggeber geltend machen, im gerichtlichen Verfahren würde dann mit über die Kosten entschieden.

Die pauschalisierte Aussage, dass der Unfallverursacher die Kosten zu tragen hat ist somit nur die halbe Wahrheit (wird trotzdem immer wieder verbreitet).

Der Aussage, Zitat:

"Bei weiterer Instanz sollen wir wieder ein Pauschalhonoral zahlen."

lässt darauf schließen, dass das Urteil der 1. Instanz nicht rechtskräftig wurde.

Wieso soll somit der RA die Kosten so lange vorschießen, bis ein rechtskräftiges Urteil gefällt ist?

Auch diese Aussage, Zitat: "Es ist zwar nach den neuen Regelungen möglich...", kann ich nicht nachvollziehen. Man darf die Gebühren nicht mehrmals kassieren. Kein Rechtspfleger würde diese Kosten festsetzen.

Es ist auch im Kanzleialltag nichts ungewöhnliches, vom eigenen Mandanten Vorschüsse verlangen zu müssen, wenn sich der Rechtsstreit über längere Zeit hinzieht und die Gegenseite nicht zahlt, denn auch ich muss leben können und die Kosten (Gehälter, Büromiete, etc.) laufen weiter.

Gruß Jens
 
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