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Anwälten künftig erlaubt, Erfolgshonorare zu vereinbaren und Prozesskosten der Mandanten zu übernehmen

Sekundant

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24 März 2009
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5,671
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hier, links von dir
Auch aus einem Newsletter von "Legal Trubune Online" ein Beitrag zu einem "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt".

Anwälten soll es künftig erlaubt sein, in gewissem Rahmen Erfolgshonorare zu vereinbaren und Prozesskosten der Mandanten zu übernehmen. Warum dieser BMJV-Vorschlag längst überfällig und zugleich revolutionär ist, erläutert Volker Römermann.


Ein Artikel, der zwar mehr an Insider gerichtet ist, aber auch Betroffene einige Hinweise geben kann.


Gruß

Sekundant
 
hallo

Rechtsanwaltsgebühren
Die Gebühren für anwaltliche Dienstleistungen richten sich nach dem Gegenstandswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In einigen Fällen schlagen wir Ihnen Honorarvereinbarungen vor.


Vergütung - Rechtsanwaltskanzlei xxxx
Die Kosten für eine rechtsanwaltliche Tätigkeit berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemessen sich nach dem sogenannten Gegenstandswert der Angelegenheit.
Da für eine rein beratende Tätigkeit das RVG keine Berechnungsgrundlagen bietet, arbeite ich in diesem Bereich mit individuellen Vergütungsvereinbarungen. Je nach Art der Angelegenheit kann ich Ihnen gerne eine Vergütung in Form von Stunden- oder Pauschalhonoraren anbieten.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,

mal in gänze lesen, was es damit auf sich hat. damit soll gerade prozessfinanzierern der wind etwas aus den segeln genommen werden, wenn RAe vergleichbare vereinbarungen treffen können. man kann damit rechnen, dass grössere kanzleien in die lücke springen.


gruss

Sekundant
 
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