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Antwort auf Petition gegen GA

Ramona

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
303
Ort
Ortenau
Hallo an alle interessierten,

ich habe heute die Antwort auf meine Petition im Bezug auf die IMB Gutachter erhalten.

Ich bin über die Antwort etwas enttäuscht.

Der Petitionsausschuss hat meine Beschwerde weiter zum Bundesversicherungsamt geleitet.

Da ich mich über einzelne Ärzte - wie gegen den einen IMB-GA - beschwerte, kann das BVA (zizat)"aufsichtsrechtlich leider nicht tätig werden, da die Prüfung der Art und Weise von Untersuchungen und Begutachtungen einzelner Ärzte nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt. Wir können der Versicherten lediglich anheim stellen, sich mit dem Anliegen an die zuständige Ärztekammer zu wenden."

Zu meiner Aussage, es wären versicherungsfreundliche GA erstellt wurden (zitat): "liegen dahingehend keine Anhaltspunkte vor."
Sie schreiben noch, dass es verständlich wäre, wenn die Versicherten, die mit den Ergebnissen der GA nicht zufieden seien, verärgert reagieren würden. Es wäre aber auch bekannt, dass es innerhalb der Gruppe der GA zur Beurteilung der bandscheibenbed. Erkrankungen teilweise noch immer keine einheitliche Meinung gäbe, was jedoch weder gegen den einen noch den anderen GA sprechen würde.
Und da mein Fall bereits abgeschlossen wäre, könnten sie nichts Günstiges veranlassen und sehen die Angelegenheit als erledigt an.

Alles will ich hier nicht reinschreiben, meine Finger qualmen schon.

Jedenfalls ist das IMB gar nicht erwähnt worden in dem Schreiben, obwohl es bei meiner Beschwerde eben um diesen IMB-GA ging.
Ich wollte mit der Petition nur gegen die Machenschaften der GA aufmerksam machen...

Aber wie ihr lesen könnt: wenn man etwas gegen die Ärzte in der Hand hat, soll man sich an die Ärztekammer wenden.


L.G. Ramona
 
Hallo Ramona,

hast Du schon mal unter der Rubrik Mandatsträger im Bundestag rein geschaut und deren Berufe überprüft. Schau mal nach wie viele Ärzte und RA dort vertreten sind. Glaubst Du die tun irgend etwas gegen Ihre Kollegen?

Such Dir einen guten RA und erstatte wegen vorsätzlich falsch ausgestelltem Gutachten eine Anzeige gem. §278 StgB gegen den Arzt.

Gruß

oerni
 
Der wird aber auch keine ausreichenden Anhaltspunkte sehen, da er Dich in der Regel zum ersten Mal sieht und auch kein ( direktes ) Interesse an einer Schlechtbegutachtung hat.

Habe ich nämlich auch schon versucht.:D wobei ich nämlich gar nicht unsucht wurde, sondern er hat einfach ein 15 Jahre altes Gutachten abgeschrieben.
 
Hallo,
@ Ulrich, kannst Du den Zusammenhang zwischen dem Einstiegsbeitrag und Deinem Artikel erklären? Sorry, ich verstehe das nicht.

@ Oerni, Ramona hat Ihren Prozess erfolgreich abgeschlossen ;-)


@ Ramona,
Danke für Deine Initiative und es ist bezeichnend für unsere Politiker, wie sie mit den Eingaben seiner Bürger umgehen.
Eine Krähe wird der nächsten Krähe sicher nicht die Augen auskratzen, aber diese Ignoranz von Seiten der Politik tut schon sehr weh.

Gruß von der Seenixe
 
Schau mal nach wie viele Ärzte und RA dort vertreten sind. Glaubst Du die tun irgend etwas gegen Ihre Kollegen?

Such Dir einen guten RA und erstatte wegen vorsätzlich falsch ausgestelltem Gutachten eine Anzeige gem. §278 StgB gegen den Arzt.

@ Seenixe: Daraufhin habe ich geschrieben, das Strafanträge nichts nützen... siehe meinen Beitrag. Der Text ist übrigens von der Ablehnung eines Strafantrages gegen einen Gutachterarzt, der mich nicht untersuchte, aber ein Gutachten geschrieben hat, abgeschrieben.

Darf man nur auf den ersten Beitrag anworten, oder auch auf die Antwort darauf ?
 
Hallo Ulrich,

Du führst einen einsamen Kampf gegen Alle und Jeden.
Was Dir passiert ist, kann nicht revidiert werden, es ist traurig, dass Du nicht das bekommst was Du Dir vorstellst.

Hallo Seenixe,

gut das Romana erfolgreich abgeschlossen hat.

Hallo Romana

finde Deine Anstrengungen im Sinne der UO vorbildlich, würden viel das tun, müssten die Damen und Herren = unsere Vertreter in der Politik, etwas für uns tun.

Alle Alle,

wieso gibt es hier in dem Forum hunderte von registrierten Mitgliedern ohne Beitrag, seit Ihr nur Zuschauer oder wieso beteiligt Ihr Euch nicht aktiv?

gruß

oerni
 
Hallo Ramona
Mir ist es bezüglich der Sammelpetition ähnlich ergangen.
Mir schrieb man von der Aufsichtsbehörde, zu ärztlichen Gutachten könne keine Aussage gegeben werden.
Die Länge der Verfahrensdauer (7 1/2 Jahre) liege an der Vielzahl der sehr umfangreichen Untersuchungen und der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Daraufhin habe ich die Sachlage einmal klargestellt, dass über lange Jahre immer wieder neue Gutachten verlangt wurden und kein Gutachten anerkannt wurde.
Habe die "Schweinereien" in groben Zügen mit Datum versehen aufgelistet und wenn es aus politischer Sicht immer noch keine Menschenrechtsver- letzungen wären, möge man es mir bitte nachsehen, dafür würde mir leider jedes Rechtsverständnis fehlen.
Die Entscheidung der Behörde habe ich leider nicht bekommen.

In einem Schreiben wurde mir mitgeteilt, die Beschwerde sei positiv für mich entschieden und angenommen worden und dem Petitionsausschuss zugeleitet worden.
Nun habe ich dafür einen neuen Sachbearbeiter bekommen und muss mich wohl in Geduld üben.
Gruß Gisela
 
@ Ramona

Was hast du denn an konkreten Fakten gegen das IMB und seine Gutachter vorgebracht?
 
Hallo
ich denke das es Sinn macht sich an den Petitionsausschuß, Bundesversicherungsamt und auch die Ärztekammern zu wenden. Wenn es wie bei Gisela klappt um so besser. Wenn nicht so bleibt doch immer ein Vermerk das es eine Beschwerde gegen den und den Gutachter gab.
Wichtig ist es jedoch das es viele sind, die sich beschweren. Denn der stete Tropfen hölt den Stein.
Ein Amt oder ein Ausschuß kann hunderte Beschwerden nicht übersehen und wird es auch nicht machen.
Das Problem ist - wie mir geflüstert wurde - nur das sich nur ganz wenige beschweren. Es ist wie hier im Forum 80 % der Nutzer schweigen.
Viele Grüße!

Micha
 
Hallo an euch alle,

ich war eine Zeit offline, deshalb melde ich mich erst jetzt wieder zu Wort.

Oerni, ich brauche da keine Anzeige mehr gegen den Arzt erheben. Da mein Fall abgeschlossen ist, hat sich das erledigt.
Ich find's trotzdem schade, dass man meine Anschuldigung gegen den Prof. nicht ernst genommen hat.

@G.Halle: Also, das kann etwas länger werden... Der IMB Prof hat bei mir (2. GA im Verw. Verfahren) einen Übergangswirbel, sog. 6. Lendenwirbel o. Lumbalisation festgestellt, der auch mit zu meiner Wirbelsäulenerkrankung beigetragen haben soll. Zusätzlich soll ich noch hypermobil gewesen sein - hohe ZWR und da wäre dieser Verschleiß der LWS normal - nicht arbeitsbedingt.

Jedenfalls hat dann ein beratender Arzt der BG in seiner Stellungnahme geschrieben, dass auf dem Rö-Bild eindeutig ein Übergangswirbel zu sehen sei. Dieser Arzt hatte mich als erster begutachtet und in seinem GA keinen ÜW entdeckt.
Darüber wurde dann gestritten. Ich wusste, dass ich keinen ÜW habe.
Der 1 GA vom SG bestellt, widerlegte die Thesen des Prof - kein ÜW keine Hypermobilität.
Dann musste ich ein zweites Mal zum gewissen Prof - diesmal vom SG bestellt. Ohne Untersuchung wurde ein GA erstellt. Er hatte ja alle Diagnosen von seinem ersten GA. Wieder war die Rede, dass ich 100 pro einen ÜW hätte....
Der dritte GA, vom SG bestellt, schrieb dann, ÜW wäre nicht relevant bei der Begutachtung, fand aber auch andere Ablehnungsgründe.
Der GA, der dann vom LSG bestellt wurde, widerlegte die These des ÜW nochmals und plötzlich schrieb dann auch der BG-stellungnehmende Arzt, dass ich eine 5 Gliedrige LWS hätte.:confused:

Diese Fehldiagnose, die als einzige vom Prof. R. gesehen und vehement verteidigt wurde, nahm ich zum Anlass, dies in der Petition als Beispiel seiner versicherungsfreundlichen Begutachtung aufzuschreiben....Ist ja eigentlich eindeutig, oder?
War aber evtl. zu wenig.

@ Gisela. Da wünsche ich dir, dass du erfolgreicher sein wirst als ich....
Ich finds gut, dass du auch mitgemacht hast.

@all. Es sind aber noch zu wenige, die sich an die Behörden wenden. Es gibt so viele Unfallopfer, denen mehr als mir von den GA'n angetan wurde. Traut euch
Ich habe auch damals, während meines Verfahrens Schriftwechsel mit der Regierung gehabt - wodurch ich einige Nachteile hatte, da die GAchter durch den in der Akte befindlichen Schriftwechsel, über meine Aktionen informiert waren. Aber was soll's. Zu guter letzt hat die Hartnäckigkeit etwas genutzt....:)

L.G. Ramona
 
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