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Antwort auf § 139 ZPO Anfrage ( Hinweispflicht des Gericht )

Hallo Uli,

du schreibst "Das MRN Schreiben wurde im Jahre 2015 dem Gericht vorgelegt"

Tut mir leid, ich glaube nicht, dass in den letzten 5 Jahren kein Sachverständigengutachten eingeholt wurde. Ich glaube, dass du vor dem SG verloren hast und dass das SG dieses in seinem Urteil begründet hat. Gerichtsurteile darf man ohne Namen zu nennen, öffentlich machen.

Ich kann nur raten, du schreibst "Eine Untersuchung ob man dort operativ was machen kann habe ich beantragt"
ich gehe davon aus, dass deine Ärzte (Privatarzt, KK oder BG??????) eine Operation für erforderlich erachten, aber die BG diese nicht durchführen oder bezahlen will. Dieses wird wohl eine deiner Klagen sein.

MFG Marima
 
....Tut mir leid, ich glaube nicht, dass in den letzten 5 Jahren kein Sachverständigengutachten eingeholt wurde. Ich glaube, dass du vor dem SG verloren hast und dass das SG dieses in seinem Urteil begründet hat.

Ich gehe nicht davon aus, dass Du darauf eine Antwort von mir erwartest, denn ich habe geschrieben, dass kein Gutachten erstellt wurde, sondern das der Rechtsstreit durch ständige sinnfreie Schriftwechsel sich seit Jahren untätig hinzieht. Was Du glaubst ist mir egal.

Das ich vor dem SG unterlegen bin habe ich geschrieben, das SG hat sich geweigert meine Version anzuhören und hat mir untersagt im Gerichtssaal von gelogenen Vorgutachten der letzten 30 Jahre zu sprechen. Dies wurde von mir gerügt, jedoch ist weiterhin das LSG nicht bereit aufgrund der Situation das eben doch Nervenschäden vorhanden sind ein ehrliches Gutachten in Auftrag zu geben.

Deine Beiträge bzw. Anworten erscheinen mir sinnfrei und werden von mir künftig nicht mehr beantwortet, da sie weder mir noch anderen helfen können. Übrigens bin ich mir nicht sicher ob laufende Gerichtsverfahren veröffentlich werden dürfen, habe da mal was gelesen, kann mich aber irren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Uli,

hast du entsprechende anträge (schriftlich/mündlich bei termin wiederholt) gestellt? bei mündlicher antragsstellung - wurde das ins protokoll aufgenommen?
inwieweit jahrzehnte alte GA (noch) von bedeutung sind, ist fraglich und geht auch nicht aus deiner beschreibung hervor. du solltest dich also nicht in sachen verlieren, die passé sind, verlieren.


gruss

Sekundant
 
Selbstverständlich habe ich aktuelle Gutachten beantragt und ausführlich dargestellt, dass das alte GA grobe Fehler enthält und das Untersuchungsergebnis der MRN Untersuchung unberücksichtigt blieb. Die Anträge wurden schriftlich gestellt. Die behandelnden Ärzte haben alles korrekt dargestellt und auch die Gesundheitlichen Folgen perfekt beschrieben, die Justiz läßt es unberücksichtigt.
 
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