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Antwort auf § 139 ZPO Anfrage ( Hinweispflicht des Gericht )

Tja ich tue was ich kann, ich benne die Falschgutachter auch öffentlich, allerdings stört das die Sozialjustiz absolut nicht, d.h sie ignorieren es. Meine "Geschichte ist sehr grob und auf den Arzt bezogen auch auf dem unteren Reiter "Bülhoff" zu lesen.
 
hallo uli,

meine Meinung nach das nachfolgende:

du kannst doch auch hier viel darüber lesen und zwischen den Zeilen lesen,
welche Erfahrungen die UO mit der Sozialjustiz gemacht hat und macht

Es fängt beispielsweise aus meiner und deiner Erfahrung nach schon beim Notarzt an - wo denkst du hört es auf?

Lg. Rolandi
 
Hallo Uli

Schäden, die 30 (!) Jahre nach einem Unfall (neu) bekannt werden (also nicht Folge eines anerkannten Schadens sind), werden bei Beamten nicht berücksichtigt (Ausnahmen gibt es möglicherweise). Wie es bei der BG ist, weiß ich nicht. Selbst wenn es theoretisch möglich wäre, stünde dir ein äußerst schwieriger Weg bevor.

Beispiel:
Wenn Dauerschmerzen als Unfallfolge anerkannt sind und die Schmerzen medikamentös behandelt werden, dann wäre bei einer Diagnose „schmerzmittelverursachte Kopfschmerzen“ vermutlich nicht übermäßig schwierig, diese Kopfschmerzen als Folgeschaden durchzusetzen.
Wenn bisher aber bspw. alle anerkannten Schäden in der Körperregion Hand/Finger liegen und nach 30Jahren ein Knieschaden auftritt, ohne dass das Knie je zuvor Erwähnung im Unfallzusammenhang fand, dann wird - meiner Einschätzung nach - kaum möglich sein, den Knieschaden als Unfallfolge nachzuweisen, zudem nach 30 J. die Unterlagen i.d.R. vernichtet sein dürften.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo Uli,

Meine Meinung nach:

na also wird doch die Gegenseite noch belohnt - so wie HWS-Schaden schreibt.

Dazu hat man doch die gute BG-Klinik und die guten D-Ärzte was will noch mehr....

Lg. Rolandi
 
SO NICHT

na also wird doch die Gegenseite noch belohnt - so wie HWS-Schaden schreibt.

was bitte soll diese polemische bemerkung?! es ist eine sache, auf beiträge wild und ohne inhalt zu schreiben, aber die beiträge anderer zu nutzen, um diese zu diskriminieren und ihnen falsche aussagen zu unterstellen, bringt das fass dann doch zum überlaufen!


mfg
 
Hallo Sekundant,

Berufung kann nur vorm LSG erfolgen, nicht vor dem SG. Wollte ich nur mal so einwerfen, nicht dass es bei den anderen Usern zu Missverständnissen kommt.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Schäden, die 30 (!) Jahre nach einem Unfall (neu) bekannt werden (also nicht Folge eines anerkannten Schadens sind) ...

Bei den Streitgegenständlichem handelt es sich um Auswirkungen die ich bereits am Unfalltag beschrieben habe und die auch in den Berichten stehen, starke Schmerzen im Bein und Kniegelenk. Die BG hat lediglich eine Narbe und kleine Hautnervenläsionen als Unfallfolgen anerkannt.

Ich habe stets gesagt, dass ich das untersucht haben möchte, da ich nicht mehr gehen kann, d.h. grundsätzlich nur unter starken Schmerzen die nach wenigen hundert Metern zu Krämpfen führen bzw. zu Stürzen, da das Nervensystem nicht mehr mitmacht.

....stünde dir ein äußerst schwieriger Weg bevor.....Beispiel: Wenn Dauerschmerzen als Unfallfolge anerkannt sind und die Schmerzen medikamentös behandelt werden,

Frage 1: Wie könnte der dann aussehen ?

zu Dauerschmerzen, ja die sind bei mir für das linke Bein ( mit Narbe unterhalb des Unterschenkel wie im Bild zu sehen ) anerkannt.


Berufung kann nur vorm LSG erfolgen, nicht vor dem SG. Wollte ich nur mal so einwerfen, nicht dass es bei den anderen Usern zu Missverständnissen kommt.
Das ist richtig, Sekundant hatte das aber auch zitiert und bei genauem lesen wird klar, dass es hier um eine Verhandlung vor dem LSG geht und um die Berufung gegen das Urteil des SG.

Polemische Beiträge, es ist eine Tatsache das die BG mit eigenen Krankenhäusern und entweder Anweisungen oder Ärzte mit voreilendem Gehorsam Unfallopfer mit Arbeitsunfäälen bzw. wie bei mir Wegeunfällen eine angemessene Behandlung verweigert und Arztberichte offenbar "verschwinden" läßt, die negativ für den gesetzlichen Unfallversicherer sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Polemische Beiträge, es ist eine Tatsache das die BG ...

nochmal: erstens ist meine reaktion darauf gerichtet, dass einem user etwas unterstellt wurde, was nicht gegeben ist, zweitens mag es in der sache sicher zutreffen - BG als versicherer für schäden eintreten zu müssen, die man sich dann selbst in eigene kliniken durch gebundene ärzte unter eigener medizinischer zuständigkeit und beurteilung "entschädigt" aber häufig ablehnt - aber das hilft doch nicht im konkreten einzelfall. das ist systemisch und ist einem völlig anderem zugang zugehörig. und dass ich das system für rechtlich nicht in ordnung finde, geht vielleicht schon aus der aufreihung im nebensatz hervor.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant, wurde auch alles so verstanden, war nur als Feststellung und Wehklagen "gegen das System" gemeint.
 
Hallo,
Rolandi wurde wegen seiner ständigen sinnlosen Stacheleien wieder einmal verwarnt. Vielleicht braucht er wieder einmal etwas Zeit um Nachzudenken.
Zu den Fakten: Alle BG-Kliniken werden von den BG´n finanziert.
Leistungsfähiger Klinikkonzern für alle Fälle

Die Selbstverwalter_innen der Unfallkasse beschließen die Konzerngründung der BG-Kliniken

Der 27. August 2015 markiert für die Klinikversorgung der Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften eine Zäsur: An diesem Tag erfolgte die Konstituierung eines der größten Klinikkonzerne in Deutschland, die „BG-Kliniken, Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH“. Eigentümer der Gesellschaft sind die paritätisch selbstverwalteten Berufsgenossenschaften.
Was ist geschehen? Im Eigentum der Berufsgenossenschaften gab es bislang bereits 9 Unfallkliniken der Maximalversorgung, zwei Berufskrankheitenkliniken und zwei Unfallbehandlungsstellen mit insgesamt 12.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 1,2 Mrd. Euro pro Jahr. Die Selbstverwaltung der Unfallversicherung ist paritätisch organisiert, sie setzt sich jeweils zur Hälfte aus Vertreter_innen der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen, die alle sechs Jahre durch Sozialwahl gewählt werden.
Für die dreizehn genannten klinischen Einrichtungen der Unfallversicherung ist mit Beschluss vom 11.6.2015 in den Mitgliederversammlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV e.V.) und des jetzigen Klinikverbundes (KUV e.V.) nun eine Konzernstruktur beschlossen worden, um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen weiter zu verbessern. Mit der Konzernstruktur sollen die gemeinsam in der Selbstverwaltung getroffenen Beschlüsse einheitlich umgesetzt werden. Gemeinsamer Wille war aber auch, die in der Selbstverwaltung bewährte Struktur in ähnlicher Form auf die GmbH zu übertragen.

Die betroffenen Kliniken müssen zu diesem Zweck 74.9 % ihrer Beteiligungen auf die Holding übertragen und eine gGmbH gründen. 25.1 % verbleiben bei den jetzigen neun Berufsgenossenschaften und einigen Unfallkassen.

Ergebnis einer intensiven und kontroversen Diskussion um den Erhalt der Selbstverwaltungsstruktur im Konzern ist die Bildung eines Hauptausschusses mit weitreichenden Kompetenzen, in welchem alle neun BGen und eine Unfallkasse paritätisch vertreten sind. Daneben gibt es fünf Fachausschüsse und vier Regionalausschüsse, die die fachliche und regionale Ausgestaltung des Konzerns durch die Selbstverwaltung sicherstellen. Entstanden ist das Novum, dass ein großer Krankenhauskonzern durch die Selbstverwaltung geleitet und gestaltet wird: Auch die Gesellschafterversammlung ist zur Hälfte mit Gewerkschaftsvertretern besetzt. Der Konzern ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Das bedeutet, dass es keine Ausschüttungen gibt und dass alle Überschüsse wieder in die Krankenhausausstattung reinvestiert werden.

Als gGmbH ist der Tendenzschutz geltend gemacht worden und es gibt keinen Aufsichtsrat; die Informations- und Beteiligungsrechte der Beschäftigten sind aber in einem Tarifvertrag mit ver.di wie in einer GmbH abgesichert worden.

Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe.....

@Der Uli
Wie kannst Du Deinen 30 Jährigen Kampf um die Anerkennung der Unfallschäden nachweisen? Welche Entscheidungen gab es auf diesem Weg?


Gruß von der Seenixe
 
Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe.....Wie kannst Du Deinen 30 Jährigen Kampf um die Anerkennung der Unfallschäden nachweisen? Welche Entscheidungen gab es auf diesem Weg?

Dein Zitat trifft es mal wieder, hatte ich ja in dem Sinne ebenfalls schon geschrieben. Es ist sehr traurig das es so etwas in einem "Rechtsstaat" gibt und die Justiz dies weiß und "mitspielt".

Den 30 jährigen Kampf kann man durch die Urteile und Anträge, so vor 30 Jahren habe ich bei der BG einen Antrag auf Erwerbsmiderungsrente u.a. gestellt. Jedoch bis auf einige Vergleiche mit Gewährung von Stangerbädern, Schmerzpflastern ist nicht viel herausgekommen.
Deshalb ja auch meine Frage wie so "ein schwieriger Weg aussehen könnte. Aktuelle Klagen sind seit ca. 8 Jahren gegen die BG anhängig, so auf weitere Untersuchungen etc. Diese Klagen werden von der Justiz ständig gehemmt, aktuell musste ich einen Ablehnungsantrag einreichen, da der Richter die Sache nicht bearbeitet sondern ständig neue "Gerüchte" säht, so z.b. das die Klagen nicht rechtsmäßig eingereicht wurden. Diese wurden vor ca. 8 Jahren mit einem Programm ( vor DE Mail ) mit Zertifikat eingereicht ( vier Buchstaben ) Stand auch so auf den Seiten der Sozialjustiz das man es so machen könnte / sollte.

Die Vorrichterin hatte immer erzählt "sie würde die Akte der Staatsanwaltschaft schicken" weil ich wahrheitsgemäß erklärt und geschrieben hatte, dass die Arztberichte gelogen wurden, keinerlei objektive Untersuchungen durchgeführt wurden, die geeignet waren / sind den Außmaß des Unfallschadens aufzuklären usw.

Bis auf Dutzende Strafanträge meinerseits, gegen Ärzte aber auch Richter wegen Rechtsbeugung usw. war jedoch nichts, deshalb jetzt meine Seite sie den einen oder anderen ärgert. Hier gab es auch schon die ersten Kontakte im Sinen von Abmahnungen, die bis auf eine im Sande verlaufen sind. Die eine ging bis zum LG Bochum wo ich mich dann nach jahrelangen Streit auf Anraten meines Anwalts bereit erklärte eine Seite zu löschen wogegen die Beschuldigte "Begutachterin" alle Kosten ( ca. 10 tsd Euro ) übernahm, also die gesamten Kosten beider Anwälte und des Gerichts etc.

Eigendlich war der Grund auf meiner Seite, dass das Verfahren absolut undurchsichtig und vergiftet war, das heißt da blickte keiner mehr durch.
 
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