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Antwort auf § 139 ZPO Anfrage ( Hinweispflicht des Gericht )

Der Uli

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Jan. 2020
Beiträge
303
Hallo, ich habe einen Antrag nach § 139 ZPO gestellt um Informationen zu erhalten, wie das Landessozialgericht den Sachverhalt einschätzt, wo noch Antragsbedarf besteht usw. Habe nun folgende sinnlose Antwort erhalten:

in dem o.a. Rechtsstreit geht der Senat davon aus, dass Sie lhr Begehren
aus dem erstinstanzlichen Verfahren weiter verfolgen und entsprechende
Anträge stellen. Über diese Anträge, insbesondere lhr Begehren
auf Gewährung von Pflegegeld, wird der Senat entscheiden.
An der Sachdienlichkeit dieses Antrags bestehen keine Zweifel.

Wie seht Ihr diese "umfassende und aufschlußreiche" Antwort ?
 
Hallo Der Uli,
Ich finde schon, dass das LSG ausreichend geantwortet hat.
zum 1. Schreiben sie, dass an der Sachdienlichkeit kein Zweifel besteht
zum 2. bringen sie damit zum Ausdruck, dass Deinem Begehren schon Bedeutung zugemessen wird.

Was sollte das LSG ohne Verhandlung Deiner Meinung nach schreiben?
Die Verhandlung vorweg nehmen?
Sie haben eine Pflicht zur Neutralität, sonst bekommen sie von beiden Seiten eine Befangenheit reingedrückt.
Da das LSG ebenfalls ein Tatsachengericht ist und der § 139 ZPO soll Unklarheiten aufdecken.
Scheinbar gibt es in Deinem Verfahren diese aber nicht mehr.

Gruß von der Seenixe
 
Vielen lieben Dank für Deine Antwort, wobei ich das auch so verstehe, jedoch die Vorgeschichte ist so, dass das Gericht vor zwei Wochen geschrieben hat:

in dem o.a. Rechtsstreit zieht der Senat in Betracht, die Berufung gegen
das Urteil des Sozialgerichts Dortmund ohne mündliche
Verhandlung durch Beschluss gemäß S 153 Abs.4 Sozialgerichtsgesetz
(SGG) zurückzuweisen.

Dies ist dann möglich, wenn der Senat die Berufung
einstimmig für unbegründet und die Durchführung einer mündlichen
Verhandlung für nicht erforderlich hält.

Es geht hier wieder einmal um ein unwahres Gutachten, dass mich als Schwerbehinderten ohne ernsthafte Untersuchung völlig unzureichend und unwahr meinen Gesundheitszustand beschreibt und bewertet. Ich hatte dazu einiges vorgetragen und weiß nun natürlich nicht, wie das Gericht das sieht und hatte deshalb höflich eine Richterlichen Hinweis nach § 139 ZPO erbeten.
 
Hallo Der Uli,

welche Anträge hast du bereits gestellt?
Vielleicht fallen anderen Unsern noch weitere zu stellende Anträge auf. Das Gericht schreibt ja, dass sie davon ausgehen, dass du „entsprechende Anträge“ stellst.
(Ich kenne mich darin nicht aus, es gibt zum Glück viele User.)

LG
 
Im Sinne der Amtsermittlung habe ich beantragt, den Gesundheitszustand und die Auswirkung wahrheitsgemäß und vollumfänglich darzustellen und beurteilen zu lassen. Wie bei fast allen Unfallopfern werden ja nur "Abschreibgutschten" der Vorgutachter bzw. Ärzte gemacht ohne notwendige sachgerechte Untersuchungen. Bei mir wurde nach Jahrzehnten durch einen Neurologen ein Nerven MRT in Auftrag gegeben, dass allerdings von der gesetzlichen Krankenkasse nur als "Sondervereinbarungsuntersuchung" in kleinem Rahmen stattgegeben wurde. Bei der Untersuchung in HEidelberg wurde dann Nervenläsionen festgestellt und dokumentiert. Andere gesehene Verletzungen wurden mir mündlich mitgeteilt, jedoch leider nicht dokumentiert. Es wurde gesagt das könne aber alles bei einer größeren und teureren Untersuchung bzw. Gutachten umfassend untersucht und dokumentiert werden. Dies jedoch bezahlt weder die BG noch die Krankenkasse, so das hier die Ärzte sich an alte Arztaussagen halten, frei nach dem Motto alles ok und der Proband ist ein Simulant.

Das Problem haben ja eigendlich wenn ich es hier so betrachte alle Unfallopfer, der gesetzliche Unfallversicherer weigert sich, sozusagen gegen eigene Interessen zu ermitteln, obwohl es gesetzlich so vorgeschrieben ist.
 
Hallo Uli

1. schreibst du nichts über Anträge (oder habe ich das überlesen?), um die es bei Gericht gehen könnte.

2. empfinde ich ein Hallo ... als eine Geste der Freundlichkeit. Das wird in verschiedenen Foren unterschiedlich gehandhabt, hier ists eher üblich. Wenn du im letzten Beitrag Hallo HWS geschrieben hättest, wüsste ich auch, ob du dich überhaupt auf meinen Beitrag beziehen wolltest.

LG
 
Hallo HWS, Entschuldige ich wollte natürlich nicht Unhöflich sein, bin auch ein bischen gestresst durch alles. Klar bezog sich mein Beitrag auf Deinen Beitrag 4. Wie gesagt beantragte ich das ein vernünftiges Gutachten erstellt wird, ging auf das unwahre Gutachten ein und belegte, dass es nicht wahr ist. Danach kam wie im Beitrag 3 geschrieben, der Hinweis. Als ich dann nach § 139 ZPO um Benennung möglicher Unklarheiten und Hinweise wo noch Antragsbedarf besteht bat, kam die Antwort im Beitrag 1. Da ich den Text - ohne den im Beitrag 3 zu berücksichtigen, genauso wie "Seenixe" verstanden hatte, habe ich erst einmal nur den Text um den es mir eigendlich geht eingestellt und um Hilfe gebeten.

Mir geht es im Moment auch nur um das Verständnis für den Text, bzw. eine Idee wie man gegen ein Gutachten das zu 99 % durch Abschreiben unwahrer Vorbefunde zustande gekommen ist, nachhaltig angreift.
 
hallo Uli,

ich hatte mich eigentlich wegen der schon von @HWS-Schaden beschriebenen gründe heraushalten wollen. auch deine sonstigen beiträge verwirren in ihrer relevanz und den aussagen zu deiner frage hier, so dass zweifel an der ernsthaftigkeit aufkamen. mal so zum nachdenken.

in der zusammenfassung der beiden reaktionen des SG wird auch deutlich, worauf sich der teil im ersten beitrag bezieht. demnach hast du auf die mitteilung, dass das SG beabsichtigt, die berufung zurückzuweisen, so geantwortet und reagiert, indem du hinweise des gerichts gefordert hast. dies hat das SG nun so aufgefasst, dass die berufung von dir nicht zurückgenommen und das verfahren fortgesetzt wird.

wie nun die anmerkung "An der Sachdienlichkeit dieses Antrags bestehen keine Zweifel" zu sehen ist, gebe ich dir recht, dass es wenig aussagefähig ist.
kann es sein, dass du nur allgemeine einwände gegen das GA vorgebracht hast? und nächste frage wäre: "ein Gutachten das zu 99 % durch Abschreiben unwahrer Vorbefunde zustande gekommen ist" - worauf bitte soll sich der SV beziehen, wenn nicht auf vorbefunde? und stellen sie nicht die grundlage deiner anträge dar oder gibt es andere befunde mit gegenteiliger auffassung?


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant, das tut mir sehr leid wenn meine Beiträge verwirren, mache ich nicht mit Absicht.

Einwände gegen das GA: Na ja ich habe schon geschrieben, dass für mich positive Untersuchungen bei Ärzten verschwiegen bzw. stark verkürzt zitiert wurden, dagegen negative Untersuchungsberichte die ohne untersuchung aussagen, dass ich quaise nur Simuliere besonders betont und in ausführlicher Länge zitiert wurden usw.

Abschreiben von Vorbefunden: Auch hier habe ich mich unklar ausgedrückt, tatsächliche Gesundheitsstörungen solle natürlich durch "Abschreiben" zitiert werden. Ich meinte, dass "Leergutachten" d.h. Gutachten anch Aktenlage oder Gutachten die ohne sachliche untersuchung d.h. wo man Blutdruck, meine Größe und Gewicht, Beinlänge gemessen hatte und sonst nichts, wobei es aber um ein innerlich zerfetzten Beinbereich, ein unfallgeschädigtes Kniegelenk und Nervenläsionen ging.

Was ich beantragt habe, ist eben eine angemessene Begutachtung mit Untersuchung durch ein Nervenultraschall und Nerven MRT mit konkreter Darstellung des bildhaften Untersuchungsergebnis. Erst dann im Nachgang kann und soll das Ausmaß der Beeinträchtigungen beurteilt ( geschätzt ) werden.


... gibt es andere befunde mit gegenteiliger auffassung? ...

Ja wie gesagt, wurden seit über 30 Jahren durch eine Vielzahl von Chirurgen, Ortopäden und anderen Ärzten zwahlreiche Falschgutachten erstellt, die sinngemäß eine Simulation bzw. Psychische Ursache beschreiben und erwähnen das dies aufgrund eines "Erwartungshaltung" absichtich von mir wahrheitswidrig behauptet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ulli,

meiner Meinung nach das nachfolgende:

Du hast Recht - und es betrifft alle UO.

Diese Handlungsweise beginnt schon meiner Erfahrung nach mit Notarzt, auch dort zur Anfang wird schon zum Beispiel
unvollständig als auch nicht korrekt dokumentiert und das geht dann so weiter.

Seit Jahrzehnten immer wieder das gleiche Spiel.

Gegenüber der Öffentlichkeit wird die Wahrheit wie mit UO umgeganen wird unterdrückt.

Wir sind beweispflichtig als UO - jedoch wie zum Beispiel die Dokumentation deiner Untersuchungen sind - weißt du bereits auch - also wie soll der UO das korrekt beweisen?

Über Corona redet jeder.
Dagegen wie UO behandelt werden usw. darüber redet fast keiner in der Öffentlichkeit.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Handlungsweise beginnt schon meiner Erfahrung nach mit Notarzt, auch dort zur Anfang wird schon nicht korrekt dokumentiert und das geht dann so weiter.
Ja, dass war bei mir auch so, ich wurde gegen meinen Willen in ein Unfallkrankenhaus der Berufsgenossenschaft ( ins Bergmannsheil Bochum ) gebracht und dort Erstversorgt und war dann noch Wochen in Behandlung. Obwohl man mich mit Ultraschall usw. untersucht hatte, gibt es ( angeblich ) keinerlei Untersuchungsberichte. Bis auf ein DIN 4 Blatt von der Ersteinlieferung und sinnfreie Pflegeblätter wurde mir nichts auch auf ausdrücklichen Antrag hin gegeben. Auch von der BG in der Akte beantragte ich mehrfach die Rechnungen vorzulegen usw., wurde nicht gemacht.

Ich bin überzeugt davon, dass die Untersuchungsergebnisse Hinweise auf einen größeren Schaden als eine "Narbe" mit Hautnervenläsionen ergaben. Wie gesagt fand man nun 30 Jahre nach dem Unfall zwei schwere Nervenläsionen.
 
hallo Uli,

meine nachfolgende Meinung:

ja genau so läuft es ab - leider höre ich nichts neues.

Da wird meiner Meinung nach:
die Nervenläsion jetzt als "nicht unfallbedingt" begutachten - da der Gutachter dies bestimmt (nach 30 Jahren)
seiner Meinung nach beurteilen kann.

Diese oder ähnliche Handlungsweise wird meiner Meinung nach:
"von Anfang an" praktiziert,

und dazu brauchen die Versicherungen ihre spieziellen Ärzte, Gutachter usw.

Wie sollst du es beweisen, wenn Untersuchungen nicht korrekt dokumentiert oder zum Beispiel Untersuchungen zeitnah unterlassen worden sind?
Falls man die Gegenseite damit konfronieren würde, bist du am Ende auch daran schuld - egal wie auch immer begründet wird - tja alles ein eingespieltes Spiel, oder?

Für die Unterlassungen der Anderen, wofür du nichts kannst, sieht es so aus, dass der UO die Zeche zahlen muss, oder?

In Folge wird zum Beispiel: "Die Nichtkorrektheit" der Anderen noch belohnt, warum sollen die was daran ändern wollen?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
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