Hallo, ich habe einen Antrag nach § 139 ZPO gestellt um Informationen zu erhalten, wie das Landessozialgericht den Sachverhalt einschätzt, wo noch Antragsbedarf besteht usw. Habe nun folgende sinnlose Antwort erhalten:
in dem o.a. Rechtsstreit geht der Senat davon aus, dass Sie lhr Begehren
aus dem erstinstanzlichen Verfahren weiter verfolgen und entsprechende
Anträge stellen. Über diese Anträge, insbesondere lhr Begehren
auf Gewährung von Pflegegeld, wird der Senat entscheiden.
An der Sachdienlichkeit dieses Antrags bestehen keine Zweifel.
Wie seht Ihr diese "umfassende und aufschlußreiche" Antwort ?
in dem o.a. Rechtsstreit geht der Senat davon aus, dass Sie lhr Begehren
aus dem erstinstanzlichen Verfahren weiter verfolgen und entsprechende
Anträge stellen. Über diese Anträge, insbesondere lhr Begehren
auf Gewährung von Pflegegeld, wird der Senat entscheiden.
An der Sachdienlichkeit dieses Antrags bestehen keine Zweifel.
Wie seht Ihr diese "umfassende und aufschlußreiche" Antwort ?