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Antrag Neufestsetzung GdB / Alte Beschwerden nochmal nennen?

Hallo Schmeichel,

ich muss jetzt mal eine Provokatorische Frage stellen:

"......"

Wie bzw. womit schreibst Du die Beiträge hier?

Herzliche Grüße vom RekoBär .-)

Mit der rechten Hand, ich habe nämlich zwei Hände :p

Kein Scherz, die linke Hand bekomme ich gar nicht hingebogen, da müsste ich meine Schulter schon ans Ohr halten :)

Die Neubewertung habe ich auch schon gelesen, dort ist ja explizit auf die Wertigkeit des Tastaturgriffes eingegangen worden.
 
Hallo Schmiechel,

bist Du Rechts- oder Linkshänder? Ich frage das deshalb, weil die Einschränkung der linken Hand / Arm zwar durchaus ein Problem darstellt, aber, wenn Du Rechtshänder bist, geht der Leistungsträger davon aus, dass Du ohnehin für die meisten Arbeiten die rechte Hand einsetzt und damit im täglichen Leben dann doch nicht so eingeschränkt bist..

Herzliche Grüße vom RekoBär .-)
 
Es darf keine Rolle mehr spielen, ob man Rechts oder Linkshänder ist. Habe das Urteil nicht zur Hand, aber schicke es gerne später nach. Und der Tastaturgriff ist einhändig irgendwie eine funktionale Einschränkung oder nicht? Also zumindest bin ich dadurch extrem langsam geworden und die rechte Hand schmerzt natürlich viel schneller als wenn man beide Hände nutzt.
 
Habe das Urteil und den Hinweis darauf wieder gefunden:

Hessisches LSG, Urteil vom 05.06.2014 - L 3 U 254/10

"Schließlich war bei der Bewertung der MdE nicht zu Lasten des Klägers berücksichtigen, dass der Kläger Rechtshänder ist, aber (bislang) nur Einschränkungen der linken Hand als Unfallfolgen anerkannt sind. Bis in die späten 1990er Jahre wurde bei Einschränkungen der oberen Gliedmaßen noch nach Rechts- und Linkshänder unterschieden, sodass bei Verletzungen links von Rechtshändern die Werte im Allgemeinen um 5 – 10Prozentpunkte niedriger lagen. Im Hinblick auf die Entwicklung der Arbeitsanforderungen wurde diese Unterscheidung aufgegeben (Ricke,in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB VII, § 56Rn. 64, Stand: 2011). "
 
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