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Antrag Neufestsetzung GdB / Alte Beschwerden nochmal nennen?

Schmeichel78

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Juni 2016
Beiträge
146
Hallo zusammen,

ich möchte eine Neufestsetzung für den GdB beantragen. Ich habe seinerzeit einen GdB von 30 bekommen.

Nun ist es so, dass ich seinerzeit auch einige Beschwerden genannt habe, die scheinbar gar nicht berücksichtigt wurden (ich habe keinen Widerspruch eingelegt).

Darf ich nun bei diesem Antrag nochmal alle Beschwerden nennen, unabhängig davon, ob sich in den letzten zwei Jahren etwas verschlimmert hat oder ob sich etwas verändert hat?
 
Hallo Schmeichel ,

mit einer Neufestsetzung, würde ich beim VA je nach deinen gesund. Verhältnissen.... vorsichtig sein.
Die 30 % sind ein "Einheits GdB" für 40-50% müssen schon Adäquate Funktionseinschränkungen vorliegen und nicht nur Beschwerden
und Diagnosen.

Frage:
hat sich was bei dir signifikant (im GdB % relevanten Bereich) verschlechtert, ist neu hinzugekommen > 6 Monate und oder steht dies auch in einem ärztlichen Bericht, Gutachten. (nicht nur Diagnosen, dies sagt nicht viel..... über die Funktionseinschränkung aus)

Grüße
 
Also es gibt sehr viele Diagnosen inkl. Funktionseinschränkungen, allerdings wurden die bisher nicht berücksichtigt.

Meine Frage ist ja erstmal, ob ich die nochmal angeben darf, auch wenn ich die beim ersten Antrag auch schon mal angegeben habe.

Zu verlieren habe ich nichts, denn diese 30 bringen mir grad eigentlich nicht viel. Ich kann morgen gerne mal alles schreiben, was ich schon beim letzten Antrag angegeben habe und was sich verändert hat. Nur bleibt die Frage, ob ich aufgrund des nicht ausgesprochenen Widerspruchs schon alles vom ersten Antrag akzeptiert habe und jetzt nur Veränderungen zählen.
 
Hallo Schmeichel,

es macht durchaus Sinn, mal anzugeben, was bei Dir und wie bewertet wurde.

Was wurde bei Dir auch nicht bewertet?

Was hat sich verschlechtert?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Schmeichel,

wichtig ist dem Amt mitzuteilen, was sich konkret verschlimmert hat u. wie sich das auswirkt.

Was kannst du gegenüber einem gesunden Menschen nur noch eingeschränkt o. nicht mehr machen?

Welche Einschränkungen, Behinderungen hast um im Haushalt, Freizeit, Arbeit, usw.

Erkrankungen, Behinderungen, usw. wirken sich bei jedem Menschen anders aus, es ist wichtig dem Amt deine persönl. Behinderungen, Einschränkungen, usw. mitzuteilen.

Grüße
Marcela
 
Hallo Schmeichel,

du stellst ja einen Antrag auf Erhöhung und Verschlechterung deines Gesundheitszustand!

Frage:
hat sich was bei dir signifikant (im GdB % relevanten Bereich) verschlechtert, ist neu hinzugekommen > 6 Monate und oder steht dies auch in einem ärztlichen Bericht, Gutachten. (nicht nur Diagnosen, dies sagt nicht viel..... über die Funktionseinschränkung aus)
Siegfried bringt es auf den Punkt!

Schaden wird es dir nicht, wenn du alles auf den Tisch legst was du hast!
 
Hallo Schmeichel ,

w. g. alles reinpacken!

Aber z. B. der gut eingestellte Bluthochdruck stellt keine Funktonseinschränkung mehr da ggf. 10%
so auch bei einem "gut funktionierendem" Ersatzgelenk (die GdB wurde in der Neuzeit reduziert)
usw.

Wichtig:
gute Fachärzte an der Hand, die auch "adäquate Berichte" schreiben und am besten den Antrag, gleich mit dem
VDK ect. oder RA im Hintergrund.

Nach einigen Jahren der hin und her 30 % Politik vom VA ( am Antrag von Familiemmitglied)
hatte ich sprichwörtlich, wieder die Schnauze voll mit dem Verein.
Vor dem SG steht (ohne viel Häck Mäck) aufeinmal 50% auf dem Vergleichsangebot vom VA.

Grüße
 
Ok, also ich versuche mal, aufzuschreiben, womit ich dort aufschlagen will. Vielleicht sagt Ihr mir ja auch direkt, dass ich es lassen kann ;)

Bisher vom VA anerkannt ist
BG Leiden: Verletzungsfolgen Einzelwert 30 untere Gliedmaßen (Knie, Reizknie, Arthrose, Narben) MdE 30
BG Leiden: Verletzungsfolgen Einzelwert 10 Oberarm (eingeschränkte Tragefunktion) MdE 10
Oberflächenkrampaderbilderung Einzelwert 10, Beine venöse Rückflussstörung rechter Oberschenkel (wusste ich gar nicht, dass die das als 10 einschätzen, habe hier als MdE nie etwas begutachten lassen)

Damit wurde mir seinerzeit ein GdB von 30 gegeben. Alle weiteren Diagnosen wurden nicht beachtet.

Ich möchte nun mit folgendem auftreten:

Verletzungsfolgen Unfall 1 Beine (MdE 30)
Ich lasse die ganzen Folgen mal weg, hier hat das VA ja die 30 auch anerkannt

Verletzungsfolgen Unfall 2 Linker Arm (MdE 10)
Diagnose: unter anderem Cubitalarthrose Schweregrad 3, Supination 80/ Pronation 30
Die Unterarmdrehung nach innen liegt nur noch bei 30 Grad, damit ist die Arbeit an einer Tastatur völlig unmöglich und auch im Alltag ist dies eine erhebliche Einschränkung

Augen
Ich habe rechts eine Hornhautverkrümmung und laut Arzt eine funktionale Einäugigkeit. Beim letzten Optikertermin sagte dieser mir, dass ich mit einer Brille evtl. 10% mehr Sehkraft erhalte. Ich sehe rechts halt sehr wenig. Die Ergebnisse vom Augenarzt kann ich hier mal aufschreiben:

Rechts
+ 4.00 -1.50
+ 4.25 - 1.50
+ 4.25 - 1.50
+ 4.25 - 1.50
Links
+ 0.25 - 0.50
+ 0.25 - 0.50
+ 0.00 - 0.25
+ 0.25 - 0.50
SubJ
R +4.25 -1.50
L +0.25 -0.50
BCVA CR0.25 L1.0

Beckenschiefstand
Hier habe ich noch mit keinem Arzt gesprochen, aber ich werde noch zu einem Orthopäden gehen und diesen bitten, sich die Wirbelsäule anzuschauen. Ich habe offiziell als Unfallfolge eine Beinverkürzung rechts von 2,5 cm und dadurch einen Beckenschiefstand.

Oberflächenkrampaderbilderung
Dies hat das VA ja zu meiner Überraschung bereits mit einem Einzelwert von 10 beachtet. (Bekomme ich dafür auch evtl. eine Einzel MdE von 10?)

Meniskusriss
Was ich in einem MRT von 2016 gefunden habe und was noch nirgends erwähnt wurde. Ebenfalls beim rechten Knie
"Komplexer Riss des Vorderhorns Außenmeniskus (7 ma 10). Dieser ist zudem ventral subluxiert"

Das wars eigentlich. Eine Hodenatrophie zählt ja sicherlich nicht ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Schmeichel

Ich unterstütze, was schon zuvor geschrieben wurde:
Nicht die Diagnose ist entscheidend, sondern die Auswirkung, die diese hat.
Dies kann man nicht oft genug betonen!

Ich kann aus eigener Erfahrung empfehlen, sich sehr viel Mühe mit einer Aufstellung dieser Auswirkungen / Einschränkungen zu machen.
Anfangen zu sortieren, Stichworte zu den einzelnen Punkten, dann schreiben, dann andere fragen, die einen gut kennen, zwischendurch die vergessenen Punkte hinzufügen, sacken lassen, wieder lesen, ggf. verbessern, jemandem geben, der einen im Alltag gut kennt. ... Wenn man es gründlich macht, ist der Text ein Prozess, der ein paar Wochen dauert.
(Einfach mal klein starten. Man sitzt ja nicht pausenlos daran.)

Bei mir betrifft es Schmerzen und Bewegungseinschränkungen.
Für meine Aufstellung habe ich den PDI Pain Disability Index (man findet damit im www auch deutschsprachige Ergebnisse) und die dortige Gliederung benutzt.
Schau sie dir mal an, das gibt eine Idee. Du musst natürlich (zusätzlich) andere Auswirkungen betonen, hast ja andere Funktionsstörungen.
Irgendwo im Forum findet sich auch was zu "Gehen und Stehen" osä von Isländer, glaub ich.

Wenn du gar nicht klar kommst oder einen Entwurf hast, den mal jemand anschauen soll, kannst du mir eine PN schreiben, wenn du magst.

Ein Einzel-GdB von 10 spielt normalerweise gar keine Rolle, das wären Sonderfälle.
Üblicherweise fällt Einzel-GdB 10 einfach raus. Die Einschränkungen zu beschreiben, sofern es welche gibt, empfehle ich trotzdem.
[Info @ all: Aktuell wird an Veränderungen der VersMedV gearbeitet. Der Plan scheint zu sein, dass zukünftig auch Einzel-GdB 20 wegfällt für den Normalfall. Das wäre ein Grund, mit einem Antrag auf Anerkennung einer SchwB nicht so lange zu warten. Auch Verschlimmerungsanträge könnte es betreffen, wenn bisher ein Einzel-GdB 20 eine erhöhende Rolle spielte, sich da aber nichts erhöht hat. Unbefristete Ausweise wird es nicht betreffen, solange man nichts beantragt ...]

Wegen der Sehfähigkeit: Lass dir die GdB-Einschätzung von deinem Augenarzt geben!
Wenn du beim Versorgungsamt einen Verschlimmerungsantrag stellst (dein Begriff Neufestsetzung sagt mir nichts),
dann gibst du ja ihn als Augenarzt an und ihm eine Schweigepflichtentbindung - und das VA fragt bei ihm nach.
Wenn er dir jetzt sagen würde "Das entspricht GdB 10", dann wäre für dich klar, dass die geminderte Sehfähigkeit für deine Gesamt-GdB nicht wichtig ist.
(Dass es nur GdB 10 bedeutet, war nur hypothetisch und zur Erklärung! Ich habe das nicht nachgeguckt.)

Du musst dir natürlich auch überlegen, wie sehr dich die verminderte Sehfähigkeit einschränkt.
Wenn sie durch ein/e Hilfsmittel / Brille ausgeglichen wird und dir keine Probleme macht, dann wird sie beim GdB keine Rolle spielen,
denn - und hier schließt sich der Kreis, s.o. - es kommt auf die Auswirkung an und nicht auf die Diagnose.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Schmeichel,

man sollte sehr, sehr vorsichtig mit Verschlechterungsantrag um gegen.
Die zuständige Kommission hat inzwischen angeregt, dass Einzel MdE von 20 nicht mehr gezählt werden sollen.

So gibt es ein Beispiel welches gravierend aufzeigt, was die Versorgungsämter bezwecken:
Eine neue Hüfte hatte bisher eine MdE von 30
bekommt der Patient eine zweite Hüfte eingesetzt und beantragt eine Verschlechterung, wird die MdE auf "0" Null abgesenkt.

Verstehen kann das kein Betroffener!
 
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