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Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht

Unicom

Mitglied
Registriert seit
9 Dez. 2007
Beiträge
35
Alter
43
Ort
Brandenburg an der Havel
Hallo habe mal eine Frage habe im August 2008 beim Versorgungsamt einen Erstantrag nach dem Schwerbehidertenrecht gestellt auch nach mehrmaligen Anfragenen möchten man woll meinen Antrag nicht Bearbeiten welche möglichkeiten habe ich Aussergerichtlich die bearbeitung des Antrags entlich mal in Bewegung zu bringen.

MfG
Unicom

 
Hallo Unicom,

hast Du denn die entsprechenden Arztberichte (OP-Berichte o.Ä.) beigefügt? Und Deine Beschwerden beschrieben? Sind ärztliche Stellungnahmen zur Beschwerdesymptomatik beigefügt?

Hast Du schriftlich nachgefragt?

Deine Angaben sind etwas spärlich!

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo,

wenn die Herren und Damen Dich so hängen lassen, dann solltest Du Dich mal an den Leiter der Dienststelle mit einer Beschwerde wenden. Eigentlich gab es mal die Selbstverpflichtung, einen Schwerbehindertenantrag innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Ohne Widerspruchsverfahren, aber dies wäre ja schon mal was. Allerdings stammt diese Aussage aus dem Jahr der Behinderten. Da war man mit solchen Sprüchen vielleicht etwas zu locker.
Aber nach fast 2 Jahren darf man schon mal seine entsprechende Beschwerde loslassen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Unicom

die Antragstellung ist nun schon ca. 18 Monate her! Wenn nach der langen Zeit kein Bescheid ergangen ist, würde ich auf der Behörde schon einmal vorstellig werden!
Sie müßten Dir ja zumindest mitteilen warum sie Deinen Antrag nicht bearbeiten wollen , können! Ob Unterlagen fehlen odgl.. Das alles würde ich einmal vor Ort klären
Nun weis ich nicht was von Deinen Unfallfolgen geblieben ist nach der zweiten OP? Ob da eine Gehbehinderung daraus geworden ist oder das Knie fast ausgeheilt ist?
2 Gradige offene Kniegelenksverletzung mit Tibiakopf- und Patellafraktur und Knöcherner Ausriss des hinteren Kreuzbandes und das alles im linken Knie.
Ein Schreiben an die Behördenleitung das Du evtl. eine Untätigkeitsklage stellst wäre evtl. auch ein Mittel zum wachrütteln!

Viele Grüße
Joachim

http://www.herbertmasslau.de/pageID_2856201.html
 
Danke für eure Antworten auf die Fragen die hier gekommen sind Schreibe alle 6 Monate hin und erinnere an denn Antrag bekomme aber immer die selbe Antwort das vom medizinischen Dienst eine Entscheidung getroffen wurde und die Dezernentin der Bescheiderteilung noch zustimmen muss aber passieren tut nichts.

Werde es jetzt mal versuchen erstmal Vorstellig zu werden und sollte das das auch nichts Helfen muss ich mal sehn ob ich denn Leiter der Dienststelle erreiche.
 
Hallo Unicom

Über wehn hast Du denn
den Erstantrag gestellt?

Exestiert noch der Nachweis darüber?



Hast Du noch einen Bescheid?


Ich frage Dich,weil es nur zum vorteil für Dich ist.

Habe auch lieber etwas auf der Hand um etwas zu Beweisen.

MfG Nala
 
Hallo Unicom,

hier wäre schon längst eine Dienstaufsichtsbeschwerde begründet und gerechtfertigt.
Diese würde ich erstmal an den/die Dezernentin richten, denn Du kannst ja nicht mit Sicherheit sagen, dass Dein Antrag bei Ihr liegt. Der Leiter/in muss sich ja dann kurzfristig zu dieser Angelegenheit positionieren. Sollte sich dann noch nichts rühren, musst Du eine Etage höher gehen. (Gesundheitsministerium oder Familie und Soziales deines Bundeslandes)
Ich denke aber, dass dann Bewegung in die Angelegenheit kommt. Ich hoffe das Du Deinen Antrag rückwirkend gestellt hast, (bis zu 4 Jahren möglich)

MfG.
Pit
 
Hallo,:)

wenn man bei Versorgungsamt den Antrag auf Feststellung der GdB auch rückwirkend stellt, kann es sein,

dass die dortigen Ärzte nach der Prüfung dieses Antrages auch ein anderes Datum als das (rückwirkende) Antragstellungsdatum, für den Beginn deiner Behinderung entscheiden:confused:

Kann jemand dazu was sagen?:confused:

Dankeschön und Gruss Lisaa

,
 
Hallo Lisaa,

bei mir rührt die Behinderung durch ein Unfallereignis und es wurde Rückwirkend ab Unfalldatum gewährt. Wenn jetzt mehre Beschwerden und Beeinträchtigungen vor liegen, ist es gut möglich, dass die SB. ein anderes Datum anerkennen. Wann wurde eine bestimmte Diagnose durch einen Arzt festgestellt usw.

MfG.
Pit
 
Hallo,

die Behinderung beruht auf einen Unfall.

Gruss Lisaa
 
So wollte mich nochmal bei allen bedanken seltsam wie schnell die auf einmal meinen Antrag bearbeiten konnten noch nichtmal eine Woche habe die dann dafür gebraucht zwar waren die Prozente nicht das was ich erwartet hatte aber wenigstens schonmal eine anerkennung.

MfG
Unicom
 
Hallo Unicom,

freut mich, dass du den Bescheid bekommen hast.Wenn du mit der Einstufung nicht zufrieden bist, einfach in den nächsten vier Wochen Widerspruch einlegen.
Die Bearbeitung des Widerspruchs darf im Gegensatz zum Erstantrag (sechs Monate) nur noch drei Monate dauern.Bei mir waren es trotzdem sechs Monate und jetzt muss ich doch Klage einreichen, denn von alleine machen die nichts.
 
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