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Antrag beim Versorgungsamt sinnvoll???

Punkinella

Nutzer
Registriert seit
18 Sep. 2006
Beiträge
18
Hallo!

Ich habe über das Internet Freundschaft mit einer Leidensgenossin geschlossen.

Auf Anraten Ihrer Hausärztin stellte sie einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt . [in ihrem Fall: GdB=60(chron. Osteomyelitis und PTBS)]

Da es in meinem Fall noch immer zu keiner Gerichtsverhandlung kam - ist es in diesem Zusammenhang sinnvoll einen Antrag zu stellen?
Wäre man bei der "Schmerzensgeldgeschichte" besser gestellt?
Was bringt einem die Anerkennung konkret?

Liebe Grüße!
Punkinella
 
Hallo punkinella

diese Diskussionen ob ein Schwerbehindertenausweis von Nutzen sei, hatten wir schon gehäuft im alten Forum.

Ich bin der Meinung, der Antrag ist total wichtig und ausgesprochen hilfreich.
Wichtig ist auch, daß beim GdB alle auch unfallunabhängigen Befindlichkeitsstörungen mit berücksichtigt werden müssen.
Außerdem sind eventuelle Gutachterbesuche auch ein enormer Lerneffekt.

fliedertigerische Grüße :eek: :eek: :eek:
 
re. Antwort,

Hallo Punkinella,

willkommen bei uns im Forum.

Unten in der Fußnote FAQ - Bereich findest Du etwas zu dem Thema Behindertenausweiß. Bitte schaue es Dir an, so hast Du vorab schon einen kleinen Einblick und einige Fragen beantworten sich von selbst.

Beim Versorgungsamt stelle bitte einen formlosen Antrag für einen Behindertenausweiß, Du erhälst dann einen Fragebogen und musst alles was Du an Beschwerden, Behinderungen, hast eintragen.

Das Versorgungsamt, ermittelt / stellt fest die GdB ( Grad der Körperlichen Behinderung). Solltest Du dann noch Fragen haben frage bitte nach. In diesem Sinne,sam ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo punkinella

diese Diskussionen ob ein Schwerbehindertenausweis von Nutzen sei, hatten wir schon gehäuft im alten Forum.

Ich bin der Meinung, der Antrag ist total wichtig und ausgesprochen hilfreich.
Wichtig ist auch, daß beim GdB alle auch unfallunabhängigen Befindlichkeitsstörungen mit berücksichtigt werden müssen.
Außerdem sind eventuelle Gutachterbesuche auch ein enormer Lerneffekt.

fliedertigerische Grüße :eek: :eek: :eek:

Hallo Fliedertiger,
bei der Feststellung des GdB (Grad der Behinderung) nach dem Schwerbehindertengesetz werden wie auf anderen Rechtsgebieten auch reine Befindlichkeitsstörungen nicht berücksichtigt, aber alle feststellbaren Behinderungen, egal wodurch sie verursacht sind.
Gruß Dienstag.
 
Wäre man bei der "Schmerzensgeldgeschichte" besser gestellt?
Was bringt einem die Anerkennung konkret?


Hallo punkinella,

meiner Meinung nach, wirkt sich der Schwerbehindertenausweis positiv auf deine Schmerzensgeldforderung aus. Die Anwälte der Gegenpartei, Gericht und auch Agentur für A. gehen sonst davon aus, daß das doch alles sooo schlimm gar nicht sein, wenn Du Dir nicht die finanziellen Vorteile wie Steuerfreibetrag, ermäßtiger Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen sicherst. Nicht zu verachten, die Förderung bei Rehabilitation durch Krankenkasse, Agentur für A. und Rentenversicherung, sowie die Arbeitsplatzsicherung und die 5 Tage Extra Urlaub.

@Dienstag

bin ich Dir anscheinend arg auf die Füße getreten ... tut wohl richtig weh *gelle .... diese Schmerzen brauchst beim Versorgungsamt nicht als Befindlichkeitsstörung angeben, die sind nach 6 Monaten verheilt... bleibt kein Dauerschaden ...

fliedertigerische Grüße :eek: :eek: :eek:
 
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