Punkinella
Nutzer
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- 18 Sep. 2006
- Beiträge
- 18
Hallo!
Ich habe über das Internet Freundschaft mit einer Leidensgenossin geschlossen.
Auf Anraten Ihrer Hausärztin stellte sie einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt . [in ihrem Fall: GdB=60(chron. Osteomyelitis und PTBS)]
Da es in meinem Fall noch immer zu keiner Gerichtsverhandlung kam - ist es in diesem Zusammenhang sinnvoll einen Antrag zu stellen?
Wäre man bei der "Schmerzensgeldgeschichte" besser gestellt?
Was bringt einem die Anerkennung konkret?
Liebe Grüße!
Punkinella
Ich habe über das Internet Freundschaft mit einer Leidensgenossin geschlossen.
Auf Anraten Ihrer Hausärztin stellte sie einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt . [in ihrem Fall: GdB=60(chron. Osteomyelitis und PTBS)]
Da es in meinem Fall noch immer zu keiner Gerichtsverhandlung kam - ist es in diesem Zusammenhang sinnvoll einen Antrag zu stellen?
Wäre man bei der "Schmerzensgeldgeschichte" besser gestellt?
Was bringt einem die Anerkennung konkret?
Liebe Grüße!
Punkinella