Hallo **********,
warst du im Februar beim Orthopäden wegen der Sprunggelenksverletzung?
Dann erklärt sich für mich, dass die BG die Behandlungskosten nicht übernommen hat.
Ich verstehe es so:
Vor vielen Jahren (wann war das?) hattest du einen Arbeitsunfall, in dessen Folge die BG dir ein paar Jahre lang Verletztenrente/Unfallrente gezahlt und dir unfallbedingte Schwerhörigkeit anerkannt hat. (Ich habe es vergessen: Wurde ein SHT anerkannt?)
Nach der Versorgung mit einem Hörgerat, für dessen Kosten sich die BG weiter zuständig erklärt, wurde dir die Verletztenrente gestrichen.
Frage dazu: Welche MdE wurde festgestellt? 0% werden es vermutlich nivht sein, sind es nun nur noch 10%? Dazu müsstest du in deinen Unterlagen einen Bescheid der BG haben.
Den weiteren Verlauf deiner Geschichte verstehe ich so:
Du hast es damals hingenommen, dass die BG sich für weitere Behandlungen nicht zuständig erklärt. - Du warst aber weiter in neurologischer, augenärztlicher etc. Behandlung, wenn ich das richtig verstehe. - Die Kosten hat deine Krankenkasse getragen.
Deine gesundheitlichen Probleme haben im weiteren Verlauf zugenommen: Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Sehstörungen und mehr.
Diese Probleme hast du der BG bisher noch nicht als "Verschlechterungsantrag" (siehe Beginn dieses Threads) gemeldet.
Also ist bisher weder beantragt noch durch die BG geprüft oder gar anerkannt, dass Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Sehstörungen eine Folge des anerkannten Unfalls sind.
Du hast dir dann eine Sprunggelenksverletzung zugezogen. (Wann war das? 2017?)
Ich vermute, du bist wegen des Schwindels gestürzt. Richtig? Wenn ja, dann wäre die Sprunggelenksverletzung indirekte Folge des Schwindels.
Um die Sprunggelenksverletzung durch die BG anerkannt zu bekommen, muss erst einmal der Schwindel als Folge bzw Verschlechterung des anerkannten Unfalls anerkannt werden.
Ich hoffe, ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt.
Wenn ich soweit alles richtig verstanden habe, dann scheint mir folgender Weg richtig:
Mit den Befunden von Neurologie, HNO, Augenarzt einen Antrag auf Verschlechterung stellen (lies am Anfang des Threads nach, wie es richtig heißt, da haben es die anderen dir genau erklärt).
Es muss posttraumatischer Schwindel mit Sehstörungen und den ganzen damit verbundenen Phänomenen als weitere Unfallfolge bzw Verschlechterung beantragt werden.
Du hast viele Befunde, wenn ich das richtig verstehe, die das stützen. Das sieht gar nicht so schlecht aus.
Es mag sein, dass einiges nicht stimmig zu sein scheint im zeitlichen Auftreten der Phänomene, aber das sollte dich nicht davon abhalten, den Antrag einzureichen!
Das, was nicht stimmig ist, muss natürlich durchdacht werden, du hast ja schon einen Ansatzpunkt.
[Ich kenne es so, dass gerade bei diesen diffusen Phänomenen die Zuordnung schwierig ist: Ist mir übel vor Schmerzen? oder: Ist mir übel als Folge von Schwindel? Verstärken sich die Schmerzen durch z.B. Erschütterungen? oder: Verstärken die Erschütterungen meinen Schwindel und dieser führt zu Schmerzen? - Es ist gar nicht so einfach, das genau zu bestimmen. Wenn Medis genommen werden, wird es noch schwieriger: Bin ich benommen vor Schwindel? oder Bin ich benommen von den Medis?]
Da du vermutlich nicht wegen der anerkannten Schwerhörigkeit gestürzt bist, sondern wegen des Schwindels, der bei der BG nicht bekannt / anerkannt ist, konnte die Sprunggelenksverletzung, also die orthopädische Behandlung (und die evtl. Folge CRPS) bisher m.A.n. nicht von der BG übernommen werden.
Liebe Grüße HWS-Schaden
P.S.
Ist es wegen Fußverletzung und CRPS wirklich unmöglich, den Termin in Eppendorf wahrzunehmen?
Ich halte den Vorschlag und die Unterstützung der Neurologin für gut. Wurdest du an einen speziellen Prof überwiesen oder nur allgemein an die Neurologie UKE? Magst du den Namen nennen, falls es einen gibt?
P.P.S.
Einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung hast du bisher nicht gestellt, oder?