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Antrag auf Verlängerung der EM-Rente: Zwang zur Reha?

Bernhard_L.

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Okt. 2006
Beiträge
142
Hallo zusammen,

kann man aufgrund eines Antrages zur Weiterzahlung einer EM-Rente praktisch dazu "gezwungen" werden, an einer vollstationären Reha-Maßnahme teilzunehmen? (Stichwort: Mitwirkungspflicht...)

Anstatt der vollstationären Reha-Maßnahme ist der Rentenempfänger in regelmäßiger ambulanter Behandlung. Die vollstationäre Reha wird vom Rentenempfänger als sinnlos angesehen und würde demnach - dem gesunden Menschenverstand nach - auch zu keiner Besserung führen (schwere psychische Probleme).

Damals bei der Erstbewilligung der EM-Rente wurde dieser Sachverhalt der Rentenversicherung mitgeteilt und damit auf eine Reha verzichtet und die Rente bewilligt. Ja, und das, obwohl dies von keinem Arzt kam, sondern vom Patienten selber. Diesmal stellt sich aber leider die Rentenversicherung etwas sturer an... (anderer beratender ärztlicher Gutachter) Daher die Anfrage...

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo,
mein Mann hat einen Antrag auf EM Rente gestellt und möchte eigendlich auch nicht zur Reha. Auf seine Anfrage hin, wurde ihm auch gesagt er hätte eine Mitwirkungsplicht und Reha ginge vor Rente und es könnte auf gar keinen Fall darauf verzichtet werden. Sonst würden sie den Antrag auf EM Rente sofort ablehnen.Denke mal das dies jetzt so gehandhabt wird, weiß aber leider auch nicht ob das gesetzlich so richtig ist.
 
hallo ,

eigentlich könntest du auch eine ambulante reha machen , es gibt genug reha einrichtungen die ambulante rehamaßnahmen anbieten .
du könntest auch versuchen dir selbst eine reha klinik aus zu suchen , in meinem fall schrieben sie mir zwar es sei nicht indikationsgerecht ... aber du kannst zb. googeln und deine indikationen angeben , dort werden dann rehaeinrichtung angezeigt z.b. ambulant etc. und diese dann als vorschlag an den drv bund schicken .
ein kleiner tipp am rande : du solltest immer etwas voraus denken , beim nächsten mal selbstinitative ergreifen , was reha , ist völlig normal das die drv dich dann in eine einrichtung stecken will . so hättest du weniggsten ein bisschen die zügel in der hand gehabt ;)

lg
pinki
 
Hallo Bernhard,

zwingen kann man dich nicht!

Z. B. bei einer psychosomatischen REHA, geht es unter anderem auch um den Punkt, dich zu beobachten (Verhalten, soziale Kontakte usw.)

Nach der REHA bist du dann wieder für leichte Tätigkeiten über 6 Std. laut REHA-Abschlussbericht belastbar.

Für was machst du den eine REHA?

Die REHA-Anstalt halt somit ihr Haus sauber und die DRV freut sich über die
Verbesserung deines Gesundheitszustandes. Das alles in 3-4 Wochen was vorher, Jahre in ambulater Behandlung nicht geschaft wurde.

Haben bzw. gibt es in der DRV-REHA Wunderpillen?

Und jetzt geht das Geschieße für dich erst richtig los.

Einer bekannten die z. B. in psy. Reha war, haben die Psychologen vor Ort
durch die Blume signalisiert, dass bei ihr eigentlich keine Einwände für die Rente gebe, aber das dies auf höherer Ebene entschieden wird.

Danach kann auch eine Stationäre-REHA, dein psychischen Zustand erstmal verschlechtern. (von zu Hause fort, viele Menschen, neue Therapeuten usw.)

Von einem Tag auf den anderen, einem neuen Therapeuten zu vertrauen und sich öffnen wie mit Bruder und Schwester?

Also wenn nicht überwiegend wahrscheinlich ist das du wieder sehst wie eine "1" würde ich nicht in eine DRV-Reha gehen sprich event. von einem behandelten Arzt bescheinigen lassen, dass wiederum eine wesentliche Besserung bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit auch mit einer
Stationären-RREHA nicht zu erwarten ist und auch gesundheitlich, kontrapruduktive Auswirkungen auf dich hat.

Grüße

Siegfried21



DRV:
LEITLINIE ZUR REHABILITATIONSBEDÜRFTIGKEIT

Eine positive Rehabilitationsprognose liegt vor, wenn es unter Berücksichtigung
des bisherigen Krankheitsverlaufs, des Kompensationspotenzials und der individuellen Ressourcen medizinisch begründet überwiegend wahrscheinlich ist, dass das Rehabilitationsziel durch die Rehabilitation erreicht werden kann. Bei häufigen oder länger andauernden Arbeitsunfähigkeitszeiten, fehlender Motivation für psychosomatisch/psychotherapeutische Behandlungsansätze oder laufendem Rentenantragsverfahren ist oft die Rehabilitationsprognose weniger günstig zu beurteilen.

Das grundlegende Rehabilitationsziel der Rentenversicherung ist dabei auf die
wesentliche Besserung bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben ausgerichtet.

Rehabilitationsform

z. B.

Die psychosomatisch/psychotherapeutische Rehabilitation kann in ambulanter oder stationärer Form bzw. in einer Kombination beider Modalitäten durchgeführt werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme an einer ambulanten Leistung zur Rehabilitation sind u. a. Wohnortnähe zur Rehabilitationseinrichtung mit einer maximalen Fahrzeit von 45 bis 60 Minuten, stabile häusliche Verhältnisse, psychische Stabilität und ausreichende Motivation. Die ambulante Rehabilitation in teilstationärer Form bietet ebenso wie die stationäre wohnortnahe Rehabilitation die Möglichkeit, das berufliche
und familiäre Umfeld des Rehabilitanden enger in den Rehabilitationsprozess
einzubeziehen. Sie geht ebenso wie die stationäre Rehabilitation von einem
integrativen Ansatz aus. Die Grundsätze der Komplexität, Interdisziplinarität und Individualität gelten in gleicher Weise. Hinsichtlich der Qualität und des Umfangs der therapeutischen Leistungen unterscheiden sich die beiden Rehabilitationsformen nicht voneinander. Im Rahmen eines interdisziplinären Behandlungssettings sind in der Regel täglich mindestens vier bis maximal sechs Stunden Therapiezeit an fünf bis sechs Tagen einzuhalten. Bei der ambulanten Rehabilitation verbringt der Rehabilitand den Abend und das Wochenende in seinem gewohnten Umfeld und hat damit die Möglichkeit, die in der Rehabilitation erworbenen Kompetenzen und Erfahrungen zu erproben und in den Alltag umzusetzen.
Durch eine wohnortferne bzw. stationäre Rehabilitation besteht dagegen die
Chance, familiäre und berufliche Problemlagen innerhalb eines geschützten
therapeutischen Milieus anzugehen. Grundsätzlich kann auch eine stationär
begonnene Rehabilitation in ambulant/teilstationärer Form fortgesetzt werden (und umgekehrt).
 
Hallo Siegfried21 und die anderen,

Du hast mit Deinen Ausführungen die befürchteten Probleme genau beschrieben. Am liebsten würden wir das sinngemäß, so wie Du es beschrieben hast, der Rentenversicherung schreiben... - als Begründung, warum eine Reha nicht gewollt wird. Vielleicht bekommt man dann als zusätzliche Diagnose eine "Paranoide Persönlichkeitsstörung"... :cool:

Das geht ja auch schon los mit "psychosomatisch". Zwar bekommt man das von allen Seiten ettikettiert (Hausarzt, Neurologe, Versorgungsamt, Rentenversicherung), weil schwere chronische therapieresistente Kopfschmerzen vorliegen UND - das ist unbestritten - diverse psychische Erkrankungen. Trotzdem gehen wir davon aus, dass meine Kopfschmerzen eine primäre Erkrankung sind, d.h. dass sie NICHT die Folge einer anderen Erkrankung sind, sondern eine eigenständige Erkrankung. Dafür gibt's auch neurochirurgische Anhaltspunkte, die aber leider nicht 100%-ig zweifelsfrei sind. Daher werden diese Anhaltspunkte auch weitestgehend ignoriert.

Das Problem könnte werden, dass unser Neurologe keine wie von Dir beschriebene Bescheinigung ausstellen wird. Er meinte schon einmal, das ist alleine die Sache der Rentenversicherung, da mische ich mich nicht ein. :mad: Leider gibt's hier aber weit und breit keinen anderen Neurologen, und selbst wenn, würde bestimmt auch kein anderer Neurologe eine derartige Bescheinigung ausstellen, wenn man sich erst kurzzeitig kennt.

Du schreibst, Du würdest nicht in eine DRV-Reha gehen, aber auf die Weiterzahlung der EM-Rente sind wir dringend angewiesen. Das ist ja das Dilemma, dass einen damit die DRV erpressen kann: Reha oder keine Rente, und dann geht man in die Reha und es gibt aufgrund der Reha in den meisten Fällen auch keine Rente mehr (Stichwort: "Wunderheilung").

Ich glaube fast, wir werden das der DRV tatsächlich so schreiben - sollen sie einen doch für paranoid (ist u.a. gekennzeichnet durch Misstrauen; Handlungen anderer Personen werden häufig als feindlich missgedeutet) halten, mir egal.

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo Bernhard ,

ich war vor kurzem in einer reha gewesen , ich erzähl dir mal meine erfahrung .
bin seit vier jahren arbeitunfähig( durch unfall HWS probleme etc. )

habe erwerbsminderungsrente beantragt , die ich auch vor her bekam , eine odisse begann :mad: orthopädisches gutachten viel für mich aus , da orthopädisches problem .
das reichte dem drv nicht also musste ich zu einem neurologischen gutachten , welches ich nach fünf minuten wegen lügerei der ärztin abbrach , sie behauptete stecke steif das ich mich weigere psychopharmaka ein zu nehemen . wohlbemerkt psychopharmaka gegen eine instabile HWS / BWS , im gutachten was sie dann schrieb , hieß es frau .... will sich nicht zu knallen , was nie mein wortlaut war , sondern ich fragte sie was mir die tbl gegen eine kaputte HWS bringen sollten .
danach lief ein kleiner schriftlicher krieg zwischen mir und der drv , weil danach sollte ich in eine fast 600km weit entfernte psychosomatische reha einrichtung , die drv wollte mir erzählen mit schwerpunkt orthopädie , ich rief diese klinik an um mich zu vergewissern ob sie meiner indikation (orthopädie) gerecht sei , am tel. wurde ich etwas beschmunzelt , weil rein diese klinik rein psychosomatisch sei . :eek::eek: ich sag nur holzauge sei wachsam !
ich schlug mehrere kliniken vor , die aber alle durch die bank weg ab gelehnt wurden ... lt drv seien diese nicht indikationsgerecht , als sie keine weiteren ausreden mehr hatten hies es die kliniken seien keine von der drv geförderten kliniken , obwohl ich tel. nach fragte und es immer hies ja wir sind
drv gefördert .nix desto trotz bekam ich mein kopf teilw. durch .ich durfte 450 km entfernt in eine orthopädisch /neurologische reha .... dort versuchte man mich aus zu ziehen (psychisch ) therapien und ärzte die sich chefarzt schimpfen haben absulut mein zustand verschlimmerten , ärzte die alles auf die psyche ab schoben , was ja klar war und jetzt behaupten ich sei psycho und simulant oder wie heißt es so schön , ich weiße ein agravasations verhalten auf .... :mad: sorry aber echt , denen gehört die klinik geschlossen , selbst schlaganfall patienten wurden zu 100 % arbeitsfähig entlassen .
ich bin in diese klinik schon mit diesem wissen rein gegangen das die mich versuchen auf die psychoschiene zu schieben und hatte mich aufs schlimmste eingestellt , kennst du den satzt "ich lächelte und war froh , aber es kam noch schlimmer "... aber ich wär nicht pinki , wenn ich mir dies gefallen lassen würde , und der kampf geht weiter habe mir schön kopien gezogen etc . also du darfst dich nicht runter kriegen lassen , und veruch auf jedenfall dir selbst ein klinik aus zu suchen , wie schon geschrieben immer eine nasenspitze voraus sein ;)

lg
pinki
 
Zuletzt bearbeitet:
DRV-Chaos

Hallo Bernhard ,

ich war vor kurzem in einer reha gewesen , ich erzähl dir mal meine erfahrung .
bin seit vier jahren arbeitunfähig( durch unfall HWS probleme etc. )

habe erwerbsminderungsrente beantragt , die ich auch vor her bekam , eine odisse begann :mad: orthopädisches gutachten viel für mich aus , da orthopädisches problem .
das reichte dem drv nicht also musste ich zu einem neurologischen gutachten , welches ich nach fünf minuten wegen lügerei der ärztin abbrach , sie behauptete stecke steif das ich mich weigere psychopharmaka ein zu nehemen . wohlbemerkt psychopharmaka gegen eine instabile HWS / BWS , im gutachten was sie dann schrieb , hieß es frau .... will sich nicht zu knallen , was nie mein wortlaut war , sondern ich fragte sie was mir die tbl gegen eine kaputte HWS bringen sollten .
danach lief ein kleiner schriftlicher krieg zwischen mir und der drv , weil danach sollte ich in eine fast 600km weit entfernte psychosomatische reha einrichtung , die drv wollte mir erzählen mit schwerpunkt orthopädie , ich rief diese klinik an um mich zu vergewissern ob sie meiner indikation (orthopädie) gerecht sei , am tel. wurde ich etwas beschmunzelt , weil rein diese klinik rein psychosomatisch sei . :eek::eek: ich sag nur holzauge sei wachsam !
ich schlug mehrere kliniken vor , die aber alle durch die bank weg ab gelehnt wurden ... lt drv seien diese nicht indikationsgerecht , als sie keine weiteren ausreden mehr hatten hies es die kliniken seien keine von der drv geförderten kliniken , obwohl ich tel. nach fragte und es immer hies ja wir sind
drv gefördert .nix desto trotz bekam ich mein kopf teilw. durch .ich durfte 450 km entfernt in eine orthopädisch /neurologische reha .... dort versuchte man mich aus zu ziehen (psychisch ) therapien und ärzte die sich chefarzt schimpfen haben absulut mein zustand verschlimmerten , ärzte die alles auf die psyche ab schoben , was ja klar war und jetzt behaupten ich sei psycho und simulant oder wie heißt es so schön , ich weiße ein agravasations verhalten auf .... :mad: sorry aber echt , denen gehört die klinik geschlossen , selbst schlaganfall patienten wurden zu 100 % arbeitsfähig entlassen .
ich bin in diese klinik schon mit diesem wissen rein gegangen das die mich versuchen auf die psychoschiene zu schieben und hatte mich aufs schlimmste eingestellt , kennst du den satzt "ich lächelte und war froh , aber es kam noch schlimmer "... aber ich wär nicht pinki , wenn ich mir dies gefallen lassen würde , und der kampf geht weiter habe mir schön kopien gezogen etc . also du darfst dich nicht runter kriegen lassen , und veruch auf jedenfall dir selbst ein klinik aus zu suchen , wie schon geschrieben immer eine nasenspitze voraus sein ;)

lg
pinki

Hallo Pinki, habe auch seit Jahren extremen Kummer mit DRV . Erst Asthma-Kur in Borkum genehmigt, nun PsychoBalerburg ° Obgleich ich zwischnzeitl. in einer "selbstausgewähten" war (um das Heft in der Hand zu halten,wie Du so treffend sagst) wird abermals ein Aufenthalt "zur Nacherziehung" (wie ich es nene) gefordert.
...mehr wenns mir wieder etwas besser geht..
Liebgrüss Euer Leidensbruder Charly - Muc
 
Hallo @all DRVB geschädigte

zitat
sie behauptete stecke steif das ich mich weigere psychopharmaka ein zu nehemen . wohlbemerkt psychopharmaka gegen eine instabile HWS / BWS

Hierzu einige Ausführungen.

EU-Rente abgelehnt, nicht verlängert!

Reha für Psychosomatik steht bevor, soll zugewiesen werden!

Was ist hier im einzelnen zu tun?

1 SOFORT eine Reha für Psychosomatik in einer DRVB-Klinik beantragen
http://www.deutsche-rentenversicher...aket__Rehabilitation__Kraftfahrzeughilfe.html

Zeitgleich studium zu Psychopharmaka beginnen.

2. die Behandlung erfolgt in aller regel durch ÄRZTE in form von Psychopharmaka

3. Anzeige gegen die Rehaklinik wegen Falschbehandlung erstatten, gleichzeitig die Anzeige an die Regressabteilung der DRVB -Berlin weiterleiten.

EU-Antrag wegen 100% EU mit Detailierter Falschbehandlung durch die DRVB-Klinik einleiten
Die erlittene Körperverletzung was zur 100 % igen EU führt ergibt sich aus den UAW-Meldungen zu besagten ärztlich angeordneten gift.

Zeitgleich Fachanwalt für Falschbehandlung mit Schadensersatzklage gegen die Klinik-DRVB wegen Ärztepfusch und Körperverletzung beauftragen.

4.Voraussetzung hierzu ergibt sich aus folgenden Sachverhalt
http://www.verlag.psychiatrie.de/start/article/weinmann_interview.htm

http://www.j-lorber.de/fe/befrg/arzt-plk.htm

http://books.google.de/books?id=h-E...8pmhDA&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=7

Klagehandbuch zu Ärztepfusch mit allen Quellenangaben gegen die Klinik
http://www.antipsychiatrieverlag.de/verlag/titel/snp/rezensionen.htm

evt. in absprache mit RA
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Muster einer Strafanzeige gegen zwangsbehandelnde Ärzte[/FONT] der DRVB
http://www.die-bpe.de/strafanzeige.htm in erwägung ziehen.

Sollte zumindest angedroht werden, es beschleunigt jedenfalls die Bearbeitung des EU-Rentenantrag nach durchgeführter Körperverletzung und Falschbehandlung durch die Rehaklinik .

5. Sollte die DRVB Rentenbewilligungsstelle hierauf dennoch lust verspühren euch zum Gutachter zu schicken ist dies sehr vorteilhaft.
Alle Unterlagen und darauf ist zu drängen sind von der DRVB dem Gutachter auszuhändigen.Gutachter der DRVB nur mit Begleitperson aufsuchen.

Erfahrungsgem. wird es sich die DRVB jedoch verkneifen auch nur eine Seite an den Gutachter weiterzuleiten. Somit habt ihr die nächste handhabe gegen die DRVB in der hand.

Bei Klageanträgen ist daran zu denken die beklagte ist die DRVB-Klinik, die DRVB -Berlin und die EU-Rentenbewilligungsstelle gleichzeitig zu benennen.
Damit ist juristisch diesem 3 gestirn die prozessuale handlungsfreiheit genommen, sehr wichtig diese vorgehensweise im falle einer klage gegen die DRVB .

Als weiteres Regelwerk gegen die DRVB dient http://www.icd-code.de/icd/code/F10-F19.html ergänzend dazu Urteile zu Ärztepfusch hinzuziehen.

Das Spektrum von den DRVB eingesetzten Drogen erstreckt sich von Zoloft bis Zyprexa sprich von A bis Z aller gängigen eingesetzter angeordneter Drogen/Gifte.

Die wie sich zusätzlich zeigt neigen dazu falsche Berichte zu erstellen, dies eröffnet ebenfalls Tatbestände zur Klage und ist auch gegenstand zum EU-Antrag.

zitat
hieß es frau .... will sich nicht zu knallen , was nie mein wortlaut war , sondern ich fragte sie was mir die tbl gegen eine kaputte HWS bringen sollten .

Hallo! wenn die Ärzte euch schon ein Psychosomatisches Krankheitsbild aufschwatzen, nach meiner info in der mehrzahl auch ärztlicherseits getätigt und vorliegend, dann eben gebt was des kaisers ist .

Reha absolviert -Vergiftet worden ,anschließend erwerbsunfähig . Folge wegen Körperverletzung 100%-EU-Rente.

Bitte daran denken, auf diesen PsychoBalerburg Anlagen wird die Droge in aller regel ohne beipackzettel verabreicht, kenntnisse zu nebenwirkungen sind euch deshalb nicht bekannt.Die Ärzte sind unerfahren und haben selbst keine ahnung.

Das Schädigungsregister dieser Gifte ist so gewaltig, deshalb dazu einige details, was wegen fahrlässiger Körperverletzung gegenüber der DRVB GELTEND GEMACHT WERDEN KANN:
http://aerzteblatt.lnsdata.de/pdf/PP/4/9/s429.pdf
http://www.google.de/search?source=...n+zyprexa&btnG=Google-Suche&meta=cr=countryDE

http://www.google.de/search?source=...=&q=uaw+von+zoloft&btnG=Google-Suche&meta=lr=

http://www.google.de/search?source=...rch+antidepressiva&btnG=Google-Suche&meta=lr=

http://www.google.de/search?source=...ogische+schädigung&btnG=Google-Suche&meta=lr=

http://www.google.de/search?hl=de&r...iren+aktivierung+durch+psychopharmaka&spell=1

Dieser Beitrag richtet sich nur an DRVB geschädigte, mit einen falschen aufgezwungenen Psychosomatischen hintergrund, und dem bekannten unzulässigen verweigerungsverhalten durch die DRVB und ihren gutachtern und rehaärzten.
zitat:wie schon geschrieben immer eine nasenspitze voraus sein .
erst mit dem nötigen durchblick wie es geht , ist man diesen eine nasenspitze voraus

Aufgabe einer Reha ist nicht eine EU auszustellen, hier verkennt das UO die Grundsatzhaltung der DRVB mit ihren Psychokliniken.
Nach eigenen Erfahrungsberichten müßte das UO mit dem kopf unter dem arm antanzen um eine EU anerkannt zu bekommen. Es sei man macht sich die denkstrukktur der DRVB zu eigen, und handelt entsprechend den vorliegenden kriterien.

Zur eigenen gesicherten abklärung gegen die DRVB dient dieses hier , damit könnt ihr die gesicherte auch strafrechtliche grundlage gegen die DRVB-Klinik zusätzlich schaffen.
Hinzu kommt die mangelhafte nicht durchgeführte indikationsstellung der reha-ärzte. Dazu die zwingend erforderliche befunderhebung welche in aller regel nicht durchgeführt wird.

http://www.google.de/search?source=...ressiva+und+cyp2d6&btnG=Google-Suche&meta=lr=

Eine weitere Besonderheit dieser Behandlungsgepflogenheit ergibt sich hieraus.
http://www.google.de/search?hl=de&c...lt&cd=1&q=suizid+durch+antidepressiva&spell=1

Auch daraus ist sofort der weg für die Klage gegeben..

Eine behandlungsbedingte herbeigeführte Erwerbsunfähigkeit durch einen Rehaaufenthalt ist somit nicht hinnehmbar.

weitere maßnahmen hierzu
DRV:
LEITLINIE ZUR REHABILITATIONSBEDÜRFTIGKEIT erledigen sich damit.

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du. M. Gandhi
vg natascha
 
Hallo zusammen,

mal angenommen, ich müßte in eine (psychosomatische) Reha-Klinik, dann würde ich dort auf keinen Fall einfach so die verabreichten Medikamente schlucken. Ich würde detaillierte Auskunft darüber verlangen, welche Medikamente das sind und welche möglichen Nebenwirkungen sie haben - am besten den Beipackzettel geben lassen. Psychopharmaka würde ich mich weigern einzunehmen, da ich schon ettliche ausprobiert habe und alle habe ich nicht vertragen. Jetzt habe ich die Nase davon voll und würde kein Versuchskaninchen mehr spielen.

Ohne jetzt ein Experte für Sozialrecht zu sein, so bin ich mir doch sicher, dass man im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht nicht dazu gezwungen werden kann, bestimmte Medikamente einzunehmen. Man hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und dazu zählt das Ablehnen von Medikamenten. Damit verletze ich meines Erachtens nach auch nicht die Mitwirkungspflicht.

Diese "Mitwirkungspflicht", mit der man immer unter Druck gesetzt wird, erschöpft sich letztlich bei einer Reha-Maßnahme in einer Pflicht zur Anwesenheit. Mehr kann aus diesem Rechtsbegriff in der praktischen Anwendung nicht abgeleitet werden.

Das ist jedenfalls meine persönliche Sichtweise der Dinge..., die ich hier gerne zur Diskussion stelle.

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo natascha,

habe selten einen so fundierten Beitrag hier im Forum gelesen. Absolute Spitze, wie medizinisch begründet und verfahrensrechtlich belegt wird, wie man eine Klage gegen die DRV einleitet. Das Problem denke ich, viele der hier lesenden User/innen werden von der Fülle der genannten Rechtsquellen erschlagen. Das kann man nur mit einem versierten Rechtsbeistand angehen.

Aber der Beitrag ist logisch, schlüssig und nachvollziehbar aufgebaut. Ich hoffe, dass viele Betroffene mit diesem Krankheitsbild aber durch die falschen Therapien der behandelnden Ärzte - die dazu geführt hatt, dass die begehrten Leistungen abgelehnt wurden - hieraus wertvolle Hilfe und Ratschläge erhalten, ob derer sie ihre Rechte dennoch wahrnehmen können.
Meine Hochachtung!

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989

zitat:Das Problem denke ich, viele der hier lesenden User/innen werden von der Fülle der genannten Rechtsquellen erschlagen.

vollkommen richtig , hier stecken jahrelange studien und recherche als betroffener dahinter, aber damit wurde die DRVB überführt.

hier im einzelnen näher darauf einzugehen würde wirklich die user erschlagen.

nur sowohl ich ,wie andere wurden von solchen akademischen chaoten auf reha schwerst geschädigt.

Nur wer zwischen den zeilen meines beitrages lesen konnte , erkennt mit welchen machenschaften hier auch auf reha gegen die verletzten UO vorgegangen wird.

zitat: Das kann man nur mit einem versierten Rechtsbeistand angehen.

Nicht unbedingt, zunächst geht es darum sich medizinisch auf gleicher augenhöhe dieser angl. Ärzte zu befinden. wissen ist macht, nichts wissen macht auch nichts. Nur mit der folge man kommt dann gegen dieses system von ärzten und falschbehandlung nicht an.

Viele UO hier beweisen wie gut fachlich sie ihren wissenshorizont erweitert haben.

Es ist jedoch so manche betroffene mit willkürlich angl. psychosomatischen diagnosen können aus dem beitrag hieraus wertvolle Hilfe und Ratschläge für die zukunft erhalten.

Es geht auch darum , die betroffenen UO vor der allgegenwärtigen ärztlichen willkür zu schützen, und obengenannter beitrag lehrt ihnen das fürchten. Jedenfalls habe ich ihnen gehörig in den .. getreten.

Hallo Bernhard, vermtl. haste nicht ganz den beitrag verstanden, es sollte doch wege aufzeigen.

vg natascha
 
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