Bernhard_L.
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 21 Okt. 2006
- Beiträge
- 142
Hallo zusammen,
kann man aufgrund eines Antrages zur Weiterzahlung einer EM-Rente praktisch dazu "gezwungen" werden, an einer vollstationären Reha-Maßnahme teilzunehmen? (Stichwort: Mitwirkungspflicht...)
Anstatt der vollstationären Reha-Maßnahme ist der Rentenempfänger in regelmäßiger ambulanter Behandlung. Die vollstationäre Reha wird vom Rentenempfänger als sinnlos angesehen und würde demnach - dem gesunden Menschenverstand nach - auch zu keiner Besserung führen (schwere psychische Probleme).
Damals bei der Erstbewilligung der EM-Rente wurde dieser Sachverhalt der Rentenversicherung mitgeteilt und damit auf eine Reha verzichtet und die Rente bewilligt. Ja, und das, obwohl dies von keinem Arzt kam, sondern vom Patienten selber. Diesmal stellt sich aber leider die Rentenversicherung etwas sturer an... (anderer beratender ärztlicher Gutachter) Daher die Anfrage...
Viele Grüße, Bernhard
kann man aufgrund eines Antrages zur Weiterzahlung einer EM-Rente praktisch dazu "gezwungen" werden, an einer vollstationären Reha-Maßnahme teilzunehmen? (Stichwort: Mitwirkungspflicht...)
Anstatt der vollstationären Reha-Maßnahme ist der Rentenempfänger in regelmäßiger ambulanter Behandlung. Die vollstationäre Reha wird vom Rentenempfänger als sinnlos angesehen und würde demnach - dem gesunden Menschenverstand nach - auch zu keiner Besserung führen (schwere psychische Probleme).
Damals bei der Erstbewilligung der EM-Rente wurde dieser Sachverhalt der Rentenversicherung mitgeteilt und damit auf eine Reha verzichtet und die Rente bewilligt. Ja, und das, obwohl dies von keinem Arzt kam, sondern vom Patienten selber. Diesmal stellt sich aber leider die Rentenversicherung etwas sturer an... (anderer beratender ärztlicher Gutachter) Daher die Anfrage...
Viele Grüße, Bernhard