Hallo zusammen,
mein Mann hatte im Jahre 2004 einen Arbeitsunfall. Den Unfall meldete er seiner priv. UV - der damaligen DAS UV. Die rechnete nach einem ärztlichen Gutachten zu gering ab. Er widersprach dieser Abrechnung und zeigte einen weiteren Gesundheitsschaden an und beantragte daher eine Neubemessung. Die damalige Schadenssachbearbeiterin der UV hat noch am gleichen Tag ausschließlich einen Mitarbeiter (Nichtmediziner!) mit der Neu-Begutachtung des abgerechneten Schadens und gleichzeitig aber auch mit der endgültigen Schadensabwicklung beauftragt. Dies geschah dann einerseits mit einer Begutachtung durch diesen Mitarbeiter des ersten Gesundheitsschadens und dessen Anerkennung eines höheren Schadens - andererseits legte dieser aber nur ein Formular "Abfindungserklärung" vor.
Mich würde mal interessieren, ob es noch andere Fälle gab mit der gleichen Vorgehensweise.
ghy
mein Mann hatte im Jahre 2004 einen Arbeitsunfall. Den Unfall meldete er seiner priv. UV - der damaligen DAS UV. Die rechnete nach einem ärztlichen Gutachten zu gering ab. Er widersprach dieser Abrechnung und zeigte einen weiteren Gesundheitsschaden an und beantragte daher eine Neubemessung. Die damalige Schadenssachbearbeiterin der UV hat noch am gleichen Tag ausschließlich einen Mitarbeiter (Nichtmediziner!) mit der Neu-Begutachtung des abgerechneten Schadens und gleichzeitig aber auch mit der endgültigen Schadensabwicklung beauftragt. Dies geschah dann einerseits mit einer Begutachtung durch diesen Mitarbeiter des ersten Gesundheitsschadens und dessen Anerkennung eines höheren Schadens - andererseits legte dieser aber nur ein Formular "Abfindungserklärung" vor.
Mich würde mal interessieren, ob es noch andere Fälle gab mit der gleichen Vorgehensweise.
ghy