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Antrag auf Gleichstellung sinnvoll? Wie schätzt Ihr die Chancen in diesem Fall ein?

Hallo Kasandra,

ja, ich wende mich dann mal an meinen AG um einen derartigen Nachweis zu bekommen.

Meine Befürchtung war, dass ohne eine KK-Bescheinigung inkl. Diagnose der Krankschreibung die Gleichstellung abgelehnt wird; zumindest liest sich so das Schreiben vom SB.

Vielen Dank!
 
Hallo,

würde einen Antrag stellen mehr als ablehnen geht nicht. Ich habe auch einen Antrag auf Anraten der Behindertenvertretung unseres Betriebes gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt, da ich Versetzt wurde und somit einen leidensgerechten Arbeitsplatz hätte.
 
Hallo Waldmensch,
ich habe den Gleichszellungsantrag problemlos durchbekommen und mein Arbeitsplatz wurde auch leidensgerecht eingerichtet, vorher schon. Von daher finde ich die Begründung etwas merkwürdig. Auch mein Chef hat nix reingeschrieben, dass der Arbeitsplatz gefährdet wäre. Es wurde nur angegeben, das ich öfter krankgeschrieben bin und nicht mehr alles machen kann...
LG Ellen
 
Ich habe nun nach Monaten das Ergebnis bekommen.

Die Fakten:
Im Jahr 2017 liegen behinderungsbedingte Fehlzeiten von knapp 25% vor. (In den ersten zwei Monaten lag ich bei 40%)
Mit mir wurde wieder ein Gespräch aufgrund meiner Fehlzeiten geführt und mein Vorgesetzter teilt mir öfter mit, dass das "oben" aufgefallen ist.
Der Betriebsrat wurde vom Jobcenter angehört und hat geschrieben, dass der Arbeitsplatz aufgrund behinderungsbedingter Ausfälle gefährdet ist.
Die Schwerbehindertenvertretung wurde vom Jobcenter angehört und hat ebenfalls geschrieben, dass der Arbeitsplatz aufgrund behinderungsbedingter Ausfälle gefährdet ist.

Nun kam die Ablehnung, da keine Gefährdung des Arbeitsplatzes aufgrund behinderungsbedinter Auswirkungen erkennbar sei. Es seien keine Fehlzeiten im arbeitsrechtlich relevantem Umfang entstanden.



Argumente an das Jobcenter für den Widerspruch sind eigentlich:
Die Ausfallzeiten im Jahr 2017 liegen bereits jetzt deutlich über dem Gesamtausfall der Vorjahre. Aktuell habe ich eine Krankenquote von 25% (in den ersten zwei Monaten lag diese bei 45%)
Mein Vorgesetzter hat wiederholt ein Gespräch mit mir wegen meinen Ausfallzeiten geführt. Diese seien „oben“ bereits aufgefallen.
Die Schwerbehindertenvertretung sieht den Arbeitsplatz aufgrund der behinderungsbedingten Ausfälle als gefährdet an und teilte Ihnen dies aufgrund Ihrer Nachfrage mit.
Der Betriebsrat sieht den Arbeitsplatz aufgrund der behinderungsbedingten Ausfälle als gefährdet aufgrund Ihrer Nachfrage mit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Schmeichel78,

ich würde davon ausgehen, dass Du eher im Süden der Republik beheimatet bist :-(
Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und sogar Klage überlegen. Das Verfahren läuft jetzt und solange das Verfahren läuft, sind schon gewisse Schutzmechanismen in Gang gesetzt.

Gruß von der Seenixe
 
Hi,

" ich würde davon ausgehen, dass Du eher im Süden der Republik beheimatet bist :-("
ich bin tatsächlich in NRW zuhause. Spielt das eine Rolle, die ich nicht bedenke?

"sind schon gewisse Schutzmechanismen in Gang gesetzt"
Kannst Du das näher erläutern?

PS: Weil ich hier viel Gutes vom VDK gelesen habe und auch eine Erhöhung des GdB in diesem Jahr vor Augen habe, geht heute mein Mitgliedsantrag raus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo...habe schon ein paar Jahre eine Gleichstellung(GdB 30) hat Mir beim letzten Arbeitgeber nichts genutzt! War über eine Leihfirma in einem großen Unternehmen mit Schwerbehindertenvertretung! Habe mich dort registrieren lassen, um an der Wahl des Schwerbehindertenvertreters mitmachen zu können. Am letzten Tag der Probezeit wurde Mir gekündigt ohne das dies dem Integrationsamt gemeldet wurde und ich trotz Gegenwehr mit Hilfe der SBV keinen Erfolg hatte. Ich denke ohne 50 Prozent GdB hat man keine Chance auf Weiterbeschäftigung!
Grüssle Blackforest65
 
Hallo,
wenn Du in einer Leihfirma arbeitest gelten etwas andere Regeln. Du warst ja "nur" an das große Unternehmen ausgeliehen. Was gab es da für eine Probezeit? Als Leiharbeiter?
Die Schwerbehindertenvertretung des Unternehmens mußte dazu auch nicht gehört werden, da sie für Dich nicht zuständig war.
Leider in unserem System so nicht vorgesehen.
Übrigens schützt in einer Probezeit nichts und niemanden vor einer Kündigung.
Kündigung Schwerbehinderter in der Probezeit
Grundsätzlich ist also die Kündigung eines Schwerbehinderten von der Zustimmung des Integrationsamtes abhängig. Jedoch enthält das Gesetz einige Ausnahmen. Die Zustimmungsbedürftigkeit entfällt unter bestimmten Voraussetzungen. Hierzu zählt beispielsweise die Kündigung Schwerbehinderter, deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als sechs Monate besteht (§ 173 Abs.1 Nr.1 SGB IX). Dann muss die Kündigung durch den Arbeitgeber dem Amt lediglich angezeigt werden.


Gruß von der Seenixe
 
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