Ahnungsloser
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Hallo zusammen,
mich beschäftigt die Frage, ob ein Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nach § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) grundsätzlich als sinnvoll erachtet werden kann.
Zur Vorgeschichte: Ich habe einen GdB von 20 auf meine Beine (Schulunfall) und 10 auf meinen linken Arm (ebenfalls Schulunfall).
Mit den Jahren verschlechtere sich der Zustand meiner Beine, vor allem des rechten Knies inkl. einer beginnenden Arthrose. Leider kamen die Schmerzen immer häufiger und im Jahr 2014 stellte die Uni-Klinik eine aktivierte Arthrose fest. In diesem Jahr haben auch meine behinderungsbedingten Fehlzeiten begonnen. In den Vorjahren hatte ich regelmäßig eine Krankenquote von unter 2 %. Im Jahr 2014 liegt meine Krankenquote bereits bei ca. 18 %. Ich erwarte, dass ich von meinem Arbeitgeber in naher Zukunft angesprochen werde und die Erfahrung zeigt, dass mein Arbeitgeber sehr schnell mit Kündigungen aufgrund hoher Fehlzeiten und negativer Gesundheitsprognosen reagiert. Mein AG hat bisher keine Info über meine Behinderung. Die meisten Fehlzeiten sind auch nicht bei der Krankenkasse bekannt, da es oft nur 2 Tage sind und für die benötige ich noch keine AU.
Ich stehe kurz davor, diesen Antrag nun bei der Agentur für Arbeit einzureichen, doch jetzt habe ich Zweifel. Ich lese davon, dass sich die AfA mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzt und ich muss sagen, ich hätte bei diesem AG nach fast 10 Jahren auch nichts dagegen, wenn man mich kündigen würde. Der gesamte Freundeskreis sagt mir, dass man an meiner Stelle dort keinen Tag länger arbeiten würde. (lange Geschichte, unterbezahlt und der AG verhält sich halt ziemlich asozial und ist beim Arbeitsgericht vor Ort bereits für seine krummen Touren bekannt, aber man weiß ja nie, ob man auch einfach so einen neuen Arbeitsplatz findet)
Also angesprochen hat man mich noch nicht, aber das wird kommen. Nur wie clever ist es nun, diesen Antrag jetzt direkt zu stellen unter den gegebenen Umständen?
mich beschäftigt die Frage, ob ein Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nach § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) grundsätzlich als sinnvoll erachtet werden kann.
Zur Vorgeschichte: Ich habe einen GdB von 20 auf meine Beine (Schulunfall) und 10 auf meinen linken Arm (ebenfalls Schulunfall).
Mit den Jahren verschlechtere sich der Zustand meiner Beine, vor allem des rechten Knies inkl. einer beginnenden Arthrose. Leider kamen die Schmerzen immer häufiger und im Jahr 2014 stellte die Uni-Klinik eine aktivierte Arthrose fest. In diesem Jahr haben auch meine behinderungsbedingten Fehlzeiten begonnen. In den Vorjahren hatte ich regelmäßig eine Krankenquote von unter 2 %. Im Jahr 2014 liegt meine Krankenquote bereits bei ca. 18 %. Ich erwarte, dass ich von meinem Arbeitgeber in naher Zukunft angesprochen werde und die Erfahrung zeigt, dass mein Arbeitgeber sehr schnell mit Kündigungen aufgrund hoher Fehlzeiten und negativer Gesundheitsprognosen reagiert. Mein AG hat bisher keine Info über meine Behinderung. Die meisten Fehlzeiten sind auch nicht bei der Krankenkasse bekannt, da es oft nur 2 Tage sind und für die benötige ich noch keine AU.
Ich stehe kurz davor, diesen Antrag nun bei der Agentur für Arbeit einzureichen, doch jetzt habe ich Zweifel. Ich lese davon, dass sich die AfA mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzt und ich muss sagen, ich hätte bei diesem AG nach fast 10 Jahren auch nichts dagegen, wenn man mich kündigen würde. Der gesamte Freundeskreis sagt mir, dass man an meiner Stelle dort keinen Tag länger arbeiten würde. (lange Geschichte, unterbezahlt und der AG verhält sich halt ziemlich asozial und ist beim Arbeitsgericht vor Ort bereits für seine krummen Touren bekannt, aber man weiß ja nie, ob man auch einfach so einen neuen Arbeitsplatz findet)
Also angesprochen hat man mich noch nicht, aber das wird kommen. Nur wie clever ist es nun, diesen Antrag jetzt direkt zu stellen unter den gegebenen Umständen?