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Antikoagulation, Wertung in der PUV?

Helios

Mitglied
Registriert seit
23 Feb. 2019
Beiträge
56
Hallo liebe Alle,

die private Unfallversicherung hat Ihr Gutachten erstellt. Als Unfallfolge nach Knieanpralltrauma kam es unter anderem zu einem postthrombotischen Syndrom.
Unabhängig davon besteht nun dauerhaft, auch schon bei der Begutachtung, eine Antikoagulation/Medikamenteneinnahme.

Meine Frage, weiß jemand, ob eine Antikoagulation (lebenslang/dauerhaft) in oder außerhalb der Gliedertaxe in ... Prozenten zu werten wäre?

In der Literatur, Schiltenwolf und andere, finde ich dazu leider nichts und vielleicht hat jemand selber so einen Fall oder kennt zufällig jemanden?

Grüße an Alle
Helios
 
Hallo Helios,

da die Antikoagulationstherapie eine direkte Unfallfolge darstellt, wird sie zusammen mit der Hauptverletzung innerhab der Gliedertaxe bemessen.
Welche Gliedertaxe für deine Verletzung zur Anwendung kommt, ist von den Beschwerden abhängig, die als Unfallfolge insgesamt verbleiben.

Bsp: Sprunggelenksfraktur
Da nach einer Sprunggelenksfraktur im Zweifel im gesamten Bein eine Instabilität verbleibt, wird - zumindest rein fachlich korrekt; das in der Praxis auch andere Karten ausgespielt werden ist mir natürlich bewusst - die Gliedertaxe für das Bein herangezogen. Die Gliedertaxe Fuß kommt nur dann zur Anwendung, wenn diese entweder besser ist oder aber eben keine Instabilität des gesamten Beins verbleibt und wirklich nur Unfallfolgen am Fuß selbst verbleiben.

Für deine Verletzung am Knie kannst du das analog anwenden: Bleiben Folgen für das gesamte Bein zurück (z. B. eben auch eine Instabilität aufgrund der Folgen des Traumas), so kann der Wert Bein über/bis Mitte Oberschenkel in Betracht kommen; sind die Dauerfolgen jedoch eher im unteren Gliedmaßbereich zu lokalisieren, so ist eine Bewertung mit der Gliedertaxe Bein unterhalb des Knies / Mitte Unterschenkel wahrscheinlicher.

Gruß
 
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