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Anspruch gegen die BG

wolf3004

Nutzer
Registriert seit
26 Jan. 2014
Beiträge
2
Ort
Hessen
Seit mehrrern Monaten leide ich an einer (re) Daumenverletzung. :eek: Diese zog ich mir durch einen Arbeitsunfall zu. Die chirurgische Behandlung fand im KH statt. Normales Röntgenbild, Gips und Krankschreibung, das wars. Danach (ca. 6 Wochen) mußte ich wieder zur Arbeit, da Gesundschreibung. Unter starken Schmerzen nahm ich das, auch aus finanzieller Sicht, auf mich. Durch eine andere schwere nicht arbeitsbedingte Erkrankung fiel ich für viele Monate aus, -> war erneut krankgeschrieben. Die Probleme mit dem Daumen beherrschen auch den Alltag und schränken mich total ein, da rechte Hand betroffen und ich Rechtshänder bin.:mad: Beispiele: Ich habe Probleme bei handwerklichen Reparaturen zu Hause, beim Starten des Autos, beim Aufschließen der Haustür, um mal einige ganz alltägliche Dinge zu nennen. Mir fehlt trotz der langen Zeit die nötige Kraft in der Hand und ich habe nach Belastung Scherzen im Daumengelenk und im Handgelenk. Ohne Medikamente halte ich es manchmal nicht mehr aus. Deshalb habe ich den Unfall und seine Folgen vor einigen Monaten nochmals "aufgerollt" Daraufhin erstellte die BG ein medizinisches Gutachten,-> Ergebnis 10 % Schadensanerkenntnis. Ich halte das Angesichts der tatsächlichen Probleme für unangemessen und zu gering. Kann ich doch mit der Hand nicht mehr diesen Beruf (Qualitätskontrolleur) ausführen. Ein weiteres Gutachten meiner privaten Unfallversicherung erkennt einen Schaden in Höhe von 20 % an. Ich bin verzweifelt, da ich einerseits diese Arbeitsstelle brauche, aber andererseits die Arbeitsaufgaben nicht ausfüllen kann. Eine Anfangs erhoffte Besserung ist nicht eingetreten. Wer kann mir da einen Rat geben, was soll ich tun?:confused: Vielen Dank vorab, awolf3004
 
Hallo Wolf,

willkommen im Forum für Unfallopfer.

Zu den Einschätzungen der BG zu Deiner MdE kann ich nicht wirklich etwas sagen.

Bei den Zahlungen der privaten Unfallversicherung bin ich aber so ziemlich informiert.

Hat Deine PUV tatsächlich schon 20 % Invalidität anerkannt und entschädigt?

Dies würde bedeuten, dass der Daumen zu 100% geschädigt ist und es keine
Aussicht auf Besserung gibt.


Viele Grüsse

Meggy
 
Vielen Dank

Hallo vielen Dank, :) die private Unfallversicherung hat 20% Schädigung anerkannt und will damit 1/5 der Summe eines Totalverlustes als Einmalzahlung leisten. Die Frage ist, was ist das Gutachten für die BG wert. Wiederspricht es doch dem von der BG in Auftrag gegebenen zumindest in der Einschätzung des Schadens und der Folgprobleme.
Gruß wolf3004
 
Hallo Wolf,

die PUV hat also 1/5 Daumen (lt. Gliedertaxe Daumenwert20%) anerkannt.

Dies entspricht einer Invalidität von 4 %.

Obwohl MdE und Invalidität in der PUV nichts miteinander zu tun haben,
wird Dir das Gutachten nicht weiterhelfen können, dazu ist der festgestellte
Invaliditätsgrad zu niedrig.

Viele Grüsse

Meggy
 
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