Cindy
Erfahrenes Mitglied
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In der Regel müssen Versicherer für ihre Unfallversicherten dann nicht zahlen, wenn es sich um eine psychische Störung handelt. Ausnahme: Hat die psychische Störung organische Ursachen, sind die Versicherer in der Pflicht.
Beurteilung Tinnitus in der PUV
Hier die Urteile:
BGH zu § 2 IV AUB 88
BGH zu § 2 IV AUB 94
Gruß
Cindy
Beurteilung Tinnitus in der PUV
Hier die Urteile:
BGH zu § 2 IV AUB 88
BGH zu § 2 IV AUB 94
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Cindy