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Anspruch auf Leistungen aus der privaten Unfallversicherung?

viva

Neues Mitglied
Registriert seit
8 Sep. 2006
Beiträge
21
Ich habe eine private Unfallversicherung mit den AUB 94 und zusätzlichen besonderen Bedingungen für die Berufs-Unfallversicherung. Hier heißt es, die Versicherung umfasst ausschließlich Unfälle während des Berufes sowie auf dem direkten Weg von und zu der Arbeitsstätte, d.h. solche Unfälle, die als Unfälle im Sinne des Sozialgesetzbuches VII gelten.

Und nun meine Frage. Ich bin durch die Ausübung meines Berufes erwerbsunfähig geworden. Das Anerkennungsverfahren einer BK 1317 ist noch nicht abgeschlossen.
Ist eine Berufskrankheit wie ein Unfall während der Ausübung meines Berufes einzuordnen und kann ich damit Leistungen aus meiner privaten Unfallversicherung beantragen? Und wenn ja, dann geht das doch sicherlich erst, wenn die BK anerkannt ist (und hier dürften noch einige Jahre ins Land gehen). Muss ich dann heute schon ein Antrag auf Leistungen stellen, mit dem Hinweis, dass die BK bisher noch nicht festgestellt worden ist?
Gruß viva
 
Hallo viva,

eine private Unfallversicherung bietet – wie der Name sagt – Versicherungsschutz bei Unfällen.

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Eine Erkrankung ist demnach kein Unfall. Ebenso ist eine Berufserkrankung nicht durch eine Berufs-Unfallversicherung abgesichert, hier käme eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Tragen.

Gruß
Luise
 
Danke Luise, hatte ich mir schon gedacht, wollte aber trotzdem noch einmal sicher gehen.
Gruß viva
 
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