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Anspruch auf Krankenhaustagegeld

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,846
Ort
Berlin
Hallo,
Meine private Unfallversicherung verweigerte mir die Zahlung von Krankenhaustagegeld für die Reha-Zeiten. Jetzt habe ich das folgende Urteil gefunden und werde meine Reha-Aufenthalte und das entsprechende Genesungsgeld einfordern. Für mich sind die Leistungen noch nicht verjährt.

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=859#post859

Anspruch auf Krankenhaustagegeld

Ein Patient, der sich einer medizinisch indizierten stationären Behandlung in einer Rehabilitationsklinik unterzieht, hat Anspruch auf Krankenhaustagegeld. Das entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken.

Ein Unfallversicherer hatte einem Mann aus der Pfalz das Krankenhaus¬tagegeld in Höhe von 3.825 Euro für einen stationären Aufenthalt in einer Reha-Klinik verweigert. Ein halbes Jahr zuvor war der Mann von Unbe¬kannten überfallen und mißhandelt worden. Neben Rippenbrüchen und einer Nierenquetschung erlitt er eine schwere Kopfverletzung, die erhebli¬che Hirnleistungsschwächen zur Folge hatte.
Auf ärztliches Anraten hin ließ sich der schwerkranke Mann in einer Rehabilitationsklinik 51 Tage statio¬när behandeln. Dies wollte er sich später mit 75 Euro pro Tag von der Versicherung vergüten lassen. Doch die Assekuranz weigerte sich, das Krankenhaustagegeld zu zahlen. The¬rapeutische Leistungen, wie Teilkörpermaßage, Wassertreten und Bad¬minton seien eher einer Sanatoriums ¬als einer Krankenhausbehandlung zuzuordnen, so die Versicherung. Das Tagegeld entfalle aber laut Ver¬trag ausdrücklich bei Aufenthalten in Sanatorien. Der Fall landete vor Gericht. Das OLG Zweibrücken sprach dem Pfälzer das Tagegeld in voller Höhe zu (Urt. v. 19.5.2004 - 1 U 7/02). In der Klausel, auf die sich die Versiche¬rung berufe, seien die Einrichtungen, für die kein Tagegeld gezahlt würde, abschließend aufgezählt: Sanatorien, Erholungsheime und Kuranstalten. Von einer Rehabilitationsklinik stehe dort nichts. Die Versicherung könne nicht einfach eine andere Zuordnung vornehmen, die sich an der Art und Weise der Behandlung orientiere, so das Gericht. Bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen entschei¬de schließlich immer das Verständnis des durchschnittlichen Versiche¬rungsnehmers. Und dieser, so die Richter, unterscheide immer noch zwischen einem Sanatorium und einer Reha-Klinik.

Gruß von der Seenixe
 
Ansprüche auf Krankenhaustagegeld etc.

Hallo Seenixe,

zum einen kommt es auf das Bedingungswerk an, zum anderen hängt es davon ab ob es sich um eine stationäre REHA-Klinik handelt.
Wenn es eine REHA-Klinik ist, hast Du Anspruch, wenn es sich um ein Sanatorium handelt oder eine Kuranstalt oder ein ambulates REHA-Zentrum wird es schwieriger.

Um welche Klinik handelt es sich und welcher Versicherer zahlt nicht?

mfg

Uwe
 
Hallo Seenixe !

Ergänzend zu Uwes Antwort habe ich ein Beispiel aus meinem Bekanntschaftskreis:
Im selben Haus wie ich wohnt eine alte Frau, um die ich mich ab und zu kümmere und die vor kurzem leider einen Schlaganfall hatte :( .
Mein Freund, der früher Rettungssanitäter war, kümmerte sich um die Erstversorgung und die stationäre Aufnahme in einer geeigneten Klinik.

Dann hieß es vor einer Woche: Anschlussheilbehandlung in einer Rehaklinik.

Unsere alte Patientin machte sich natürlich sofort Sorgen um die Krankenhaus-Zusatzkosten, also rief ich bei ihrer privaten KV an.
Dort teilte mir man mit, dass es bei der Akutbehandlung und bei der anschließenden Reha keinerlei Kostenübernahme-Probleme des KH-Tagegeldes usw. gibt :) .

Dem war auch so und alles lief in seinen geregelten Bahnen ab.

Die Aussage des KV-Angestellten klang für mich aber auch so, dass man bei "normalen" Kuren o.ä. besser vorab nachfragen sollte :confused: .
Ich hab hier leider nicht gleich nachgefragt, da es meine Bekannte ja nun nicht betraf.

Ich kann also auch nur raten, bei deiner KV (sicher ist das von KV zu KV unterschiedlich...) mal nachzufragen oder in den Unterlagen/Verträgen nachzuschauen.

Viel Glück !
die Nine :cool:
 
Hallo seenixe,Ich habe schon öfters im alten Forum wegen meine 2 Oberschenkelfrakturen geschrieben,beides waren Arbeitsunfälle.Erst beim 2 Unfall hatte Ich eine PUV mit Krankenhaustagegeld.9 Wochen mußte Ich im BG Unfallkrankenhaus Gehschule,Bäder usw machen also Stationärer Aufenthalt ,keine Operation und sonst nichts.Mir wurden die 9Wochen Krankenhaustagegeld+Genesungsgeld ohne weiteres ausgezahlt.War bei mir auch eine Reha durch die BG.Also müssten die das auch bei Dir bezahlen.Liebe Grüße nati
 
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