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Anspruch auf Krankengeld nach Wegfall einer EM-Rente

tabaaluga

Nutzer
Registriert seit
26 Nov. 2006
Beiträge
17
Wichtig für alle, die derzeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen und deren Verlängerung beantragen, aber nicht wissen ob sie nach Wegfall der Rente erneut einen Anspruch auf Krankengeld haben....

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht Urteil vom 29.09.1998 Az: B 1 KR 5/97 lebt ein nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Krankengeld nach zwischenzeitlichem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung wieder auf.

siehe hierzu unter http://lexetius.com/1998,155

Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgericht Urteil vom 08.12.1992 Az: 1 RK 9/92, sind die Zeiten, in denen jeweils rückwirkend EU-Rente auf Zeit gewährt worden ist, wegen des Fehlens eines Krankengeldanspruchs bei der Feststellung der Leistungsdauer nicht zu berücksichtigen, mit der Folge, das in vielen Fällen die Bezugszeit von 78 Wochen garnicht ausgeschöpft wurde...

siehe hierzu unter http://drsp.net

Entsprechend kann der Anspruch auf Krankengeld nach Wegfall einer Zeitrente bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit wegen derserben Krankheit nicht mit Hinweis auf § 50 Abs. 1 Satz 4 SGB V ausgeschlossen werden. Ob Krankengeld weiter zu gewähren ist, beurteilt sich allein nach § 48 SGB V. Ist bis zum Beginn der Zeitrente die Höchstbezugsdauer des Krankengeldes von 78 Wochen nicht ausgeschöpft worden, lebt nach dem Ende der Zeitrente bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit der Krankengeldanspruch -nach zwischenzeitlichem Beginn einer erneuten Blockfrist wieder auf....

Ich empfehle daher allen Betroffenen, vor Wegfall der Rente schriftlich bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Wiederaufleben eines nicht ausgeschöpften Anspruches auf Krankengeld zu stellen....

Musterschreiben


Antrag auf Wiederaufnahme der Krankengeldzahlung
nach Wegfall meiner Rente wegen voller Erwerbsminderung zum .........
Versicherungsnummer: .........


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ihnen bekannt, beziehe ich gegenwärtig eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, welche durch den Rentenversicherungsträger befristet ist bis zum ......... Einen Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung wurde von mir am .......... gestellt.

Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung durch den Rentenversicherungsträger einige Zeit, so dass nicht gewährleistet ist, dass nach Wegfall der Zeitrente zum .........ein Bescheid vorliegt. Ich stelle daher bei ihnen vorsorglich den Antrag, meinen nicht ausgeschöpften Anspruch auf Krankengeld - zum Zeitpunkt des Wegfalls meiner Rente - wieder aufleben - zu lassen.

Rechtsgrundlage hierfür ist die Rechtsprechung des Bundessozialgericht, Urteil vom 29.09.1998 – B 1 KR 5/97 R, sowie Urteil vom 08.12.1992 –
1 RK 9/92.

Nach dem BSG, Urteil vom 29.09.1998 – B 1 KR 5/97 R, lebt ein früher nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Krankengeld nach zwischenzeitlichem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung wieder auf.


Nach dem BSG, Urteil vom 08.12.1992 – 1 RK 9/92, sind die Zeiten, in denen jeweils rückwirkend EU-Rente auf Zeit gewährt worden ist, wegen des Fehlens eines Krankengeldanspruchs bei der Feststellung der Leistungsdauer nicht zu berücksichtigen, mit der Folge, das im vorliegenden Fall die Bezugszeit von 78 Wochen nicht ausgeschöpft wurde.

Ich bitte sie daher, mir schriftlich zu bestätigen, dass bei Wegfall meiner Rente ein Anspruch auf Weiterzahlung von Krankengeld besteht. Sollte aus ihrer Sicht kein Anspruch bestehen, bitte ich um eine schriftliche Begründung und um Benennung der Schritte, welche gegebenenfalls zur Sicherung eines neuen Krankengeldanspruches erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffe ich konnte hiermit einigen betroffenen helfen

tabaaluga
 
Zu diesem Thema hätte ich eine Frage:
Ich hatte für etwa 4 Wochen Krankengeld bezogen und dann volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhalten. Vor kurzem habe ich einen Antrag auf Verlängerung dieser Rente gestellt. Diesem wurde nicht entsprochen, da ich zwar in meinem erlernten Beruf (Ingenieur) derzeitig nicht mehr arbeiten könnte, wohl aber als Pförtner oder Telefonist oder Sachbearbeiter, so dass ich mich jetzt im Widerspruchsverfahren befinde.
Wie sieht das jetzt mit dem Krankengeld aus? Ist Krankengeld zu zahlen bis das Widerspruchsverfahren (und das sich evtl. anschließende Klageverfahren) abgeschlossen ist (bis die 78 Wochen Krankengeld ausgeschöpft sind), da ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann oder kann die Krankenkasse einfach argumentieren, ich könnte ja noch in den anderen genannten Berufen arbeiten?
Gruß Viva
 
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