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Anspruch auf ALG1 soll verfallen sein

Yannick

Mitglied
Registriert seit
14 Feb. 2007
Beiträge
79
Hallo,

meine Frau hat sich heute nach 4 Jahre Arbeitslos gemeldet. Grund für diese lange Zeit ist die Krankheit von unserem Sohn und meine. Da sich das mit unserem Sohn soweit gefestig hat, ist sie jetzt wieder in der Lage zumindestens halbe Tage zu arbeiten. Vorher musste sie halt den ganzen Laden hier schmeißen.

Der Sachbearbeiter beim Arbeitsamt hat sie jetzt als Arbeitssuchende ohne Anspruch auch Leistung aufgenommen.

Jetzt meine Frage: Ist das echt war, dass man dafür bestraft wird, dass man sich um seine Familie gekümmert hat und aus diesem Grund kein Anspruch auf Leistung hat.


Danke für Eure Antworten

Jannik


Karsten
 
Hallo Yannick,

ich glaube die Ansprüche verfallen nach 3 Jahren (also nach 3 Jahren ohne Arbeit und ohne Sozialversichungszahlungen).
Warum hat sich deine Frau nicht früher arbeitslos gemeldet? Sie wäre dann auch versichert gewesen.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo vonaki,

danke. Das heißt jetzt also Wiederspruch einlegen?


Jannik

Hallo Kai-Uwe,

ihr wurde damals gesagt, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat sie für die Dauer der Btreuung auch keinen Anspruch auf Leistung.

Wir waren heute auch etwas verdattert, als der Sachbearbeiter uns mitteilte das sie keinen Anspruch mehr hat.


Jannik
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Yannick,hier ist noch ein Link es ist glaube das bessere Forum für Dein Anliegen es ist das "Arbeitslosenforum".
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/index.php
Da werden alle Themen zur AA beantwortet die denke ich auch Dir weiter helfen.
Schau einfach mal rein.Ist eine gute Kombination mit diesem Forum hier.
Grüße von vonacki
 
Hallo Yannick,kannst ja trotzdem mal berichten was aus Eurem "Fall" geworden ist,Interesse ist hier in diesem Forum bestimmt auch dafür vorhanden.Bist da bestimmt kein Einzelfall.
Grüße von vonacki!
 
[bitte nicht den vorherigen Beitrag vollständig zitieren. Joker]


Hallo,

wenn man sich arbeitslos gemeldet hat und die Arbeitslosigkeit unterbricht (durch Gründe wie un unserem Fall) dann verfällt der Anspruch nach 4 Jahren.

Wenn man bei eingetretener Arbeitslosigkeit sich überhaupt nicht meldet, dann verfällt der Anspruch schon nach 13 Monaten.




Jannik
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
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