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Anrechnung Vorschaden

D4mator

Nutzer
Registriert seit
5 Aug. 2007
Beiträge
5
Hallo zusammen,

wer kann mir weiterhelfen?
Ich bin gestern zu einem Knieschaden (Kreuzband, Innenband, Außenband, Innenmeniskus) begutachtet worden. Läuft lt. Gutachter auf 2/7 Beinwert hinaus. Jetzt meine Frage: In wie weit wird ein Vorschaden meines Fußes (1/4 Fußwert) auf den jetzigen Schaden angerechnet?

Danke- Gruß I!
 
Hallo

Vielleicht könntest du etwas ausführlicher schreiben, was passiert ist, warum du begutachtet wurdest und wer den Auftrag dafür gegeben hat. Ich denke dann bekommt du bestimmt eine Antwort die dir weiterhilft.;)

Liebe Grüße
 
Also ich habe mir vor ca. einem Jahr beim Handball das Kreuzband, das Innenband und das Außenband gerissen, sowie meinen Innenmeniskus eingerissen. Bin operiert und habe jetzt nach einem Jahr das Gutachten für meine Private Unfallversicherung hinter mich gebracht. Laut Gutachter habe ich einen Schaden von 2/7 Beinwert.
Jetzt weiß ich nicht, in wie weit meine Private UV einen Vorschaden im Fuß (vor ca. 10 Jahren mit 1/4 Fußwert bewertet worden) in den Beinwert mit einrechnen kann.
Will mich nur nicht über den Tisch ziehen lassen.
Für Hilfe wäre ich dankbar!
Gruß Dirk!
 
Hallo D4mator,

wenn „nur“ der Knieschaden mit 2/7 Beinwert bewertet wurde, kann der Vorschaden nicht in Abzug gebracht werden. Bei einem vereinbarten Beinwert von z.B. 70 % würde sich eine Invaliditätsleistung von 2/7 von 70 % = 20 % ergeben.

Sollte der Gutachter das gesamte Bein bewertet haben, also Funktionsbeeinträchtigung des Beines infolge Vor- und Neuschaden gleich 2/7 Beinwert, könnte der Vorschaden abgezogen werden. Bei einem vereinbarten Beinwert von 70 % und einem Fußwert von 40 % betrüge der Invaliditätsgrad 2/7 von 70 % = 20 % minus ¼ von 40 % = 10 %. Anspruch auf Invaliditätsleistung bestünde nur für 10 %.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

danke für deine Antwort. Der Gutachter hat nur mein Knie bewertet- der Vorschaden am Fuß hat ihn nicht interessiert. Werde nun sehen was die Versicherung daraus macht.
Der Schaden am Fuß wurde außerdem über meine frühere Unfallversicherung abgewickelt. Hab bei Vertragsabschluss zwar einen Vorschaden am Fuß angegeben, wie hoch er begutachtet wurde liegt meiner jetzigen Versicherung aber nicht vor. Schau’n wir mal…

Gruß Dirk!
 
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