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Anrechnung des Ansparbeitrags Rente bei Hartz 4

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,874
Ort
Berlin
Hallo,

vielleicht hat jemand von Euch eine Idee.
Die zur Altersrente angesparte Summe von etwas über 11.000 EUR soll nach dem Willen der Arge zur Lebenshaltung benutzt werden bis der derzeitige Freibetrag von 7.200 Eur (zulässige Höchstgrenze derzeit) erreicht ist. Das Geld liegt aber in einem Vertrag bis zum 65 Lebensjahr fest.
Wie ist zu verfahren? Schulden machen, bis der Minusbetrag und das Guthaben sich die Waage halten? Den Vertrag komplett kündigen und auf die ganze Alterssicherung verzichten?

Gruß von der Seenixe
 
Altersvorsorge

@seenixe

Hallo,
dieses Thema ist sehr umfangreich!
Sehr hilfreich - bereits darauf hingewiesen - ein Fachbuch:

Leitfaden ALG II /Sozialhilfe von A-Z
Herausgegeben von R. Roth, Harald Theome´ (tacheles-forum)
ISBN 978-3-932246-64-7

Leicht verständlich!

anaconda
 
Hallo seenixe,

ich musste einmal eine LV kündigen und habe mich sehr über den geringen Rückkaufswert geärgert.
Falls eine Kündigung sein muss, dann würde ich mich im 'Zweitmarkt für Lebensversicherungen' tummeln und nach der besten Alternative für einen Verkauf der Rentenvers. oder ein Policendarlehen suchen - und dann mit der normalen Kündigung oder dem Verschuldensweg vergleichen.

Falls interessant, hier noch Links:
Vorteile-bei-Verkauf

Vers-Ankauf-Verkauf

http://www.delevie.de

Gruß
Cindy
 
Hallo Seenixe,

KANN dieser Vertrag überhaupt vor dem Erreichen des 65. Lebensjahres gekündigt werden? Wurde der Vertrag staatlich gefördert (wie z.B. Riesterrente) oder ist es ein "normaler" Spar- Versicherungsvertrag der bis zum 65. Lebensjahr laufen sollte?


Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.

(2) Vom Vermögen sind abzusetzen

1.ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 3.100 Euro; der Grundfreibetrag darf für den volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils 9.750 Euro nicht übersteigen,
1a.ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind,

2.Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,

3.geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 250 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, höchstens jedoch jeweils 16.250 Euro nicht übersteigt,

Ich weiss dass es Urteile bez. Anrechenbarkeit des Vermögens für die Altersvorsorge gibt - allerdings im Zusammenhang mit Elternunterhalt / Kosten Pflegeheim usw. Wenn ich noch was bez. eigener Bedürftigkeit und Anrechnung finde werde ich es posten.

Gruß Divegirl

PS: Gerade ist mir noch eingefallen dass die Schulden nicht dem Guthaben gegenübergestellt werden! Selbst wenn du z.B. 10.000 Euro noch Kreditschulden hast werden diese nicht mit den vorhandenen 11.000 Euro "verrechnet", sondern das Guthaben muss zuerst aufgebraucht werden. Es nützt dann leider auch nix wenn man alles in den Kredit buttert um die monatliche Belastund niedriger zu kriegen (was einem der normale Menschenverstand dann rät). Also mit dem Kredit aufnehmen und irgendwann hält es sich ja dann die Waage funktioniert so definitiv nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
vielen Dank für die Beiträge, leider ist es keine betriebliche Rente. Ich selbst bin davon ja nicht betroffen, aber es ist schon ganz schön beschämend, wenn man sich ansieht, was in Old Germany so los ist. Der Hinweis mit den Schulden ist schon sehr wichtig. Leider gibt es bisher wenig Urteile zu Hartz 4 und ich habe festgestellt, das selbst bei Urteilen eine Zensur erfolgt. Es gibt immer wieder Behörden, die sehr selektieren, was veröffentlicht wird.
Dies ist dann schon wieder sehr interessant.

Gruß von der Seenixe
 
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