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Anrechnung der Verletztenrente auf die Versorgungsbezüge

loeschi 2008

Neues Mitglied
Registriert seit
17 Feb. 2017
Beiträge
2
Hallo,

ich hatte 1971 einen Unfall anl. eines Einsatzes als freiwilliger Feuerwehrmann.
Aufgrund der Unfallfolgen wurde eine dauerhafte Verletztenrente von der Unfallkasse festgesetzt.
Zum Zeitpunkt des Unfall war ich Angestellter bei einer Kommunalverwaltung.

Einige Jahre später bín ich in das Beamtenverhältnis gewechselt und seit 2015 im Ruhestand und beziehe Versorgungsbezüge.
Auf diese Versorgungsbezüge wird die Verletztenrente zum großen Teil angerechnet, obwohl der Unfall in Ausübung meines ehrenamtlichen Dienstes in der Freiwilligen Feuerwehr geschah.
Somit habe ich nunmehr einen Schaden durch meine ehrenamtliche Tätigkeit.
Stellt die gesetzliche Unfallversicherung nicht grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Unfalles ab und muss dabei nicht berücksichtigt werden, dass ich zum Zeitpunkt des Unfalles Angestellter und nicht Beamter war?
Ich beziehe aus meiner Angestelltenzeit eine eigene Altersrente.
Das ist deswegen für mich interessant, weil die Anrechnung der Verletztenrente bei der Altersrente anders als bei den Versorgungsbezügen ist.
 
Hallo Loeschi,

klar kommt dir das ungerecht vor.

Zuerst einmal gilt grundlegend der § 93 SGB VI, welcher besagt, dass, wenn die Gesamtsumme aller Rentenbeträge vor Einkommensanrechnung einen Grenzbetrag übersteigt und Ansprüche aus beiden Versicherungsarten (gesetzliche Altersrente und gesetzliche Unfallrente) für den gleichen Zeitraum bestehen, die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht geleistet wird, sobald beide Renten diesen festgelegten Grenzbetrag übersteigen.

Dabei wird die Unfallrente nicht gekürzt sondern deine Altersrente. Dieses wird ebenfalls gem. § 93 SGB VI vorgenommen.

Grund für die Festlegung seitens des Gesetzgebers ist die Vermeidung einer Überversicherung zu Lasten der Sozialgemeinschaft, das heißt, dass ein durch Unfall Geschädigter bei gleichzeitigem Bezug der gesetzlichen Unfallrente und der gesetzlichen Altersrente nicht besser gestellt werden, als ein nicht verbeamteter Arbeitnehmer vor Eintritt eines Unfalles.

Meine Unfallrente wird als nicht Beamter genauso auf meine zukünftige gesetzliche Rente angerechnet!

Bei einem Unfall eines ehrenamtlichen Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr, aus meiner Sicht immer ungerecht. Zumal die Unfallkasse sich bei "Unfällen" in diesem Bereich sowieso sehr schwer tut, überhaupt Verletzungen aus einem Einsatz anzuerkennen...

Derosa

Hallo Loeschi,

habe gerade erst nach dem Absenden meines Beitrages gelesen, das du aus Heiligenhaus kommst. Da habe ich auch mal gewohnt..
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Anrechnung der Verletztenrente auf die Versorgunsbezüge

Danke für die schnelle Antwort.
Dazu habe ich aber noch eine (oder mehrere) Fragen:

M.W. stellt die Unfallkasse ihre Leistungen auf den Zeitpunkt des Unfalles ab. Zum Zeitpunkt des Unfalles war ich aber kein Beamter, sondern Angestellter.
Aus dieser Angestelltenzeit habe ich einen eigenen Anspruch auf Altersrente, die mir auch gewährt wird.

Wenn denn die Leistungen auf den Unfallzeitpunkt abzustellen wären, käme dann eine teilweise Anrechnung auf meine Versorgungsbezüge in betracht?

Herzliche Grüße aus Heiligenhaus.
 
Hallo,
auch wenn der Thread schon alt ist versuche ich es mal...
Wie erfolgt denn die Anrechnung einer Unfallrente der gesetzlichen Unfallkasse (nicht Unfallfürsorge!) auf die Besoldung vor der Pension?

Gruß
Mercury
 
Hallo,
hier dürfte überhaupt keine Anrechnung erfolgen. Deinen Sold bekommst Du für Deine geleistet Arbeit und die Unfallrente für die Einschränkungen. Erst bei der Rente gibt es eine Verrechnung.

Gruß von der Seenixe
 
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