loeschi 2008
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Hallo,
ich hatte 1971 einen Unfall anl. eines Einsatzes als freiwilliger Feuerwehrmann.
Aufgrund der Unfallfolgen wurde eine dauerhafte Verletztenrente von der Unfallkasse festgesetzt.
Zum Zeitpunkt des Unfall war ich Angestellter bei einer Kommunalverwaltung.
Einige Jahre später bín ich in das Beamtenverhältnis gewechselt und seit 2015 im Ruhestand und beziehe Versorgungsbezüge.
Auf diese Versorgungsbezüge wird die Verletztenrente zum großen Teil angerechnet, obwohl der Unfall in Ausübung meines ehrenamtlichen Dienstes in der Freiwilligen Feuerwehr geschah.
Somit habe ich nunmehr einen Schaden durch meine ehrenamtliche Tätigkeit.
Stellt die gesetzliche Unfallversicherung nicht grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Unfalles ab und muss dabei nicht berücksichtigt werden, dass ich zum Zeitpunkt des Unfalles Angestellter und nicht Beamter war?
Ich beziehe aus meiner Angestelltenzeit eine eigene Altersrente.
Das ist deswegen für mich interessant, weil die Anrechnung der Verletztenrente bei der Altersrente anders als bei den Versorgungsbezügen ist.
ich hatte 1971 einen Unfall anl. eines Einsatzes als freiwilliger Feuerwehrmann.
Aufgrund der Unfallfolgen wurde eine dauerhafte Verletztenrente von der Unfallkasse festgesetzt.
Zum Zeitpunkt des Unfall war ich Angestellter bei einer Kommunalverwaltung.
Einige Jahre später bín ich in das Beamtenverhältnis gewechselt und seit 2015 im Ruhestand und beziehe Versorgungsbezüge.
Auf diese Versorgungsbezüge wird die Verletztenrente zum großen Teil angerechnet, obwohl der Unfall in Ausübung meines ehrenamtlichen Dienstes in der Freiwilligen Feuerwehr geschah.
Somit habe ich nunmehr einen Schaden durch meine ehrenamtliche Tätigkeit.
Stellt die gesetzliche Unfallversicherung nicht grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Unfalles ab und muss dabei nicht berücksichtigt werden, dass ich zum Zeitpunkt des Unfalles Angestellter und nicht Beamter war?
Ich beziehe aus meiner Angestelltenzeit eine eigene Altersrente.
Das ist deswegen für mich interessant, weil die Anrechnung der Verletztenrente bei der Altersrente anders als bei den Versorgungsbezügen ist.