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Anrechnung der Unfallrente auf die DRV-Rente

Paro

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Registriert seit
3 Nov. 2006
Beiträge
1,294
Liebe Leidensgenossen,
wusstet Ihr, dass eine Unfallrente auf eine Rente der DRV angerechnet wird?
Keiner soll mehr als 70 % seines letzten Bruttos, bzw. des Bruttos der Feststellung der BK bzw. des Tages des Unfalles haben!
D.h., wer eh schon wenig verdient hat, bekommt noch weniger, dank des Einschmelzens der DRV-Rente, hat ein Vielverdiener eher eine Chance nichts abgezogen zu bekommen.
Leider konnte ich keine exakte Formel in Erfahrung bringen, mein Rheinprovinz-Gesprächspartner vermittelte mich nach Berlin und Berlin sagte, sie würden berechnen und sich dann äussern.
Für alle, die hier kämpfen, rechnet mal nach, ob sich der Aufwand lohnt oder ob Ihr nicht nur die DRV-Kasse entlastet.
Das ich das unfair finde ist klar; denn bin ich im Arbeitsverhältnis, aus dem ich meine Rentenbeiträge entrichtet habe, bekomme ich eine Rente zusätzlich zum Arbeitsentgeld, gehe ich in Rente, werden mir meine teuer erkauften Ansprüche gekürzt, als wenn die Gesundheits- und Kosten zur Teilhabe geringer würden. Besonders betroffen sind auch die stark
Benachteiligten mit einer hohen MdE; denn viel Unfallrente = viel Abzug bei der DRV-Rente, wobei die MdE, nur mit geringen Beträgen in Rechnung gestellt wird. Rollstuhl/Wäsche etc. kosten gleich viel.
Was denkt Ihr darüber, auch wenn Ihr noch nicht in der Situation seit, Ihr kommt alle mal dahin!
Schönes Wochenende
Paro
 
Hallo allerseits :)

die Anrechnung der Unfallrente auf die DRV Rente ist mir schon lange ein Dorn im Auge.

Bei mir führt das Ruhen der gesetzl. Rente dazu, daß ich genau auf Grundsicherungssatz liege und mich "eigentlich" bei den Behörden nackich machen müsste. Weil ich nur halbe Rente beziehe, also der Faktor 0,5 genommen wird und weil mein Unfall schon soooooooooooo lange her ist, werde ich regelrecht bestraft.

Wenn ich dann in Altersrente gehe, wird ja Faktor 1 genommen und ich bekomme beide Renten in voller Höhe.

Was mich halt besonders ärgert, da ich ja in den Zeiten nach dem Unfall auch noch in die gesetzl. Rente eingezahlt habe, wird weiterhin davon ausgegangen, daß ich nur 70 % des Jahresbrutto vor dem Unfall haben darf. (und wegen der verminderten Erwerbsfähigkeit bei Berufsunfähigkeit von den 70 % auch nur die Hälfte)

Im Moment läuft eine Petition die sich mit dem Einschmelzen der Rente beschäftigt, das hat jedoch meiner Meinung nach nichts mit dem Ruhen der gesetzl. Rente bei Bezug von Unfallrenten zu tun.

Liebe fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo Paro,

ich glaube Du meinst diese Formel,
die mal von einem User hier eingestellt wurde.
Von wem weiss ich leider nicht mehr, habe sie mir kopiert.

"Zusammentreffen mehrerer Ansprüche:
Beispiel:
Die Rente trifft mit einer Leistung aus der Unfallversicherung zusammen.
Sie ist nur insoweit zu zahlen, als sie zusammen mit der Leistung aus der
Unfallversicherung den maßgebenden Grenzbetrag nicht übersteigt.
Rente aus der Rentenversicherung 1.000,- EUR
Leistung aus der Unfallversicherung 350,- EUR
abzüglich zwei Drittel der Mindestgrundrente nach dem BVG 80,- EUR
verbleiben 270,- EUR
Summe der Rentenbeträge 1.270,- EUR

Ermittlung des Grenzbetrages:
Der Grenzbetrag errechnet sich aus dem Jahresarbeitsverdienst,
der der Berechnung der Leistung aus der Unfallversicherung zugrunde liegt und dem Rentenfaktor für persönliche Entgeldpunkte.
JAhresarbeitsverdienst 36.000,- EUR
70 % von einem Zwölftel dieses Betrages 2.100,- EUR
vervielfältigt mit dem Faktor 1,0000
ergibt den Grenzbetrag 2.100,- EUR
Die Summe der Rentenbeträge von 1.270,- EUR
übersteigen nicht den Grenzbetrag."

Gruß
nightwalker
 
Hallo....,

es ist schon ein schwieriges Thema die Kürzung der Erwerbsminderungsrenten. Ich fürchte aber es gibt hier im Forum nicht wenige die nur eine teilweise Erwersminderungsrente bekommen!

Das heisst man kann schon einmal unter das Einkommen eines Hartz IV -Empfängers rutschen.
Bei mir steht bei dem Faktor 0.5 statt 1.0 jetzt weis ich nicht ob es sich bei dem Faktor nur um den Unterschied zwischen Teil-und Vollrente handelt!
ich würde mich freuen wenn mir Jemand etwas dazu sagen könnte!

Nun ich würde es schon nicht schlecht finden wenn es da eine Grundrente geben würde. Denn viele müssen davon ja auch noch gewisse Ausgaben die in Zusammenhang mit den Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit bezahlen!
Da die Lobby für Schwerbehinderte udgl. aber gering ist wird dies wohl ein Traum bleiben. Genau so das Gleichstellungsgesetz auch wirklich einmal angewendet wird!

mfg Joachim
 
Hallo, auch ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente und eine Berufsunfähigkeitsrente. Allerdings arbeite ich immer noch in Teilzeit weiter. Und weil ich nun weniger in die Rentenkasse einzahle, als ich es über 34 Jahre während meiner Vollbeschäftigung getan habe, bekomme ich natürlich später auch weniger an Rente im Alter. Das finde ich sehr ungerecht, zumal mich ja mein erlernter Beruf krank gemacht hat. Dafür werde ich nun auch noch bestraft. 10,8 Prozent Abschlag der Rente sind ebenfalls noch hinzunehmen. :mad:
Da ich auch noch jeden Tag 100 Km zu meiner Arbeitsstelle hin- und zurück fahren muss und die Pendler pauschale auch noch gekürzt wurde- zahle ich wahrscheinlich noch drauf. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch ungerecht. Zudem wird ja auch noch die Erwerbsminderungsrente seit 2005 versteuert, so dass das Finanzamt auch noch kräftig zulangt! :eek: Saftige Nachzahlungen waren inbegriffen...... :mad: Somit bleibt nicht mehr viel übrig und ich überlege wirklich ob sich arbeiten in diesem Land noch lohnt? :confused:
 
§§§§

Hallo @ Alle,

hatte erst mit dem Deutechen Rentenbund tel. und den § erfahren...



§ 93 SGB VI Vielleicht könnt ihr was damit anfangen? :confused:

LG
Moni
 
tracy 0300 erstmal was möchten sie den noch haben , also sie schreiben erwerbminderente bg rente und arbeiten gehen sie auch jeden tag fahren sie 100km was wollen sie den
 
:( @ Hondo- ähhh- ich beschwere mich nicht darüber das ich diese Renten (zu Recht) bekomme, sondern dass jemand der durch seinen Beruf krank geworden ist und trotzdem weiter arbeiten geht auch noch Abzüge bei der späteren Rente hinnehmen muss. Ich hätte vor sieben Jahren auch zu Hause bleiben können und hätte die volle Berufsunfähigkeitsrente nach alten Recht bekommen. Damit hätte ich damals mehr Geld bekommen als ich für meine Berufstätigkeit bekommen habe. :rolleyes: Ich hätte viel lieber die paar Jahre bis zu meiner Rente noch in Vollzeit gearbeitet und meine volle Rente bekommen. So ist es eigentlich egal ob ich heute arbeite oder zu Hause bleibe- das Geld ist sowieso futsch für die Rente. Das meinte ich damit...... :cool:
 
Hallo....,

es ist schon ein schwieriges Thema die Kürzung der Erwerbsminderungsrenten. Ich fürchte aber es gibt hier im Forum nicht wenige die nur eine teilweise Erwersminderungsrente bekommen!

Das heisst man kann schon einmal unter das Einkommen eines Hartz IV -Empfängers rutschen.
Bei mir steht bei dem Faktor 0.5 statt 1.0 jetzt weis ich nicht ob es sich bei dem Faktor nur um den Unterschied zwischen Teil-und Vollrente handelt!
ich würde mich freuen wenn mir Jemand etwas dazu sagen könnte!

Nun ich würde es schon nicht schlecht finden wenn es da eine Grundrente geben würde. Denn viele müssen davon ja auch noch gewisse Ausgaben die in Zusammenhang mit den Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit bezahlen!
Da die Lobby für Schwerbehinderte udgl. aber gering ist wird dies wohl ein Traum bleiben. Genau so das Gleichstellungsgesetz auch wirklich einmal angewendet wird!

mfg Joachim
Der Faktor 0,5 ist die Teilrente bei Vollrente ist der Faktor 1anzuwenden.Hoffentlich hilft Dir das weiter.
 
BG- Rente + Altersrente + Zusatzrente öffentlicher Dienst

Hallo zusammen,

bin heute das erste mal hier bei euch.
Kennt sich denn einer mit der Zusatzrente des Öffentlichen Dienst aus? Ich habe heute viele Beiträge bezüglich der Verschmelzung (Kürzung) Altersrente u. BG-Rente gelesen, aber wie schaut es denn mit der Zusatzrente im Öffentlichen Dienst dann aus. Wird sie dann komplett gestrichen? Hat jemand schon Erfahrung damit, kann mir einer weiterhelfen?

liebe Grüße an alle :)
 
@ alle
ich habe das Verfahren nun hinter mir.
Es ist wieder mal so, "der Teufel scheisst auf den grössten Haufen."
Es ist jetzt keine verbindliche Erklärung, nur so habe ich es verstanden:
70 % deines letzten Bruttoeinkommens dürfen die Summe Deiner Renten nicht übersteigen.
Dabei zählen "Privat-, Betriebsrenten etc." nicht dazu. Also, solange DRV und Unfallversicherungsrente Deine 70 % des letzten Bruttoeinkommens nicht überschreiten, wird nichts abgezogen.
Allerdings habe ich mit der "Abzugsformel" sprich Freibeträge, Sonderabzüge etc. Schwierigkeiten und da ich nicht betroffen bin, auch kein Interesse.
Paro
 
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