• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Anpassungsstörung oder PTBS?

Hallo Alex,

nicht Gutachter - sondern Psychologe.

Wenn Du das trotzdem durchziehen möchtest, frage ich Dich, was Du tun willst gegen das psychiatrische Gutachten. Dieser Gutachter muß Dich nicht kennenlernen, bzgl. MMPI-Test. Er soll begutachten, was er sieht. Und da es keine Befunde gibt, sieht er NICHTS.

Der MMPI-Test ist u.a. darauf ausgelegt, einen Hypochonder zu 'entlarven'. Was das ist, wirst Du ja wissen. Darum interessierte mich, was der chirurgische Gutachter feststellte. Steht irgendetwas von degenerativen Prozessen in dem Gutachter. Und von Deiner psychischen Verfassung?

Nein, ich will Dich nicht verunsichern. Aber für mein Dafürhalten, bist Du etwas zu vertrauensselig. Tut mir leid, dass ich das so sehe. Ich kann natürlich verstehen, dass Du den Scheiß hinter Dir haben willst.

LG Jani
 
Hallo Jani,

genau das ist es. Ich weiß nicht was ich gegen ein psychiatrisches Gutachten machen kann wenn es entsprechend ausfällt außer den Vorgang dann einem Fachanwalt zu übergeben.
Dass es in meinem Fall schwierig ist da ich noch nie in psychiatrischer Behandlung war kann ich mir gut vorstellen. Deshalb soll vermutlich auch der Psychologe noch einen Blick darauf werfen.

Der chirurgische Gutachter stellte außer den chirurgischen Unfallfolgen nichts weiter fest, außer dass er aufgrund der Notizen und dem Gespräch ein psychiatrisches Gutachten anregte mit dem Verdacht auf PTBS.
Zitat "... aufgrund der erheblichen Fehlverarbeitung muss auch an eine posttraumatische Belastungsstörung gedacht werden so dass ggf. ein erneutes Neurologisches/psychiatrisches Zusatzgutachten veranlasst werden sollte". In einem weiteren Absatz schreibt er dass der dringende Verdacht auf PTBS besteht das auf psychiatrischem Fachgebiet abgeklärt werden sollte.
Von degenerativen Veränderungen steht in diesem Gutachten allerdings nichts drin..... ist das eher eine Nachteil?

Vermutlich bin ich tatsächlich zu vertrauensselig das sollte ich schnellstens ablegen.

LG Alex
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Alex,
dass der Gutachter nicht auf degenerative Veränderungen hinweist, ist von Vorteil.

Du könntest das psychiatrische Gutachten ablehnen, mit der Begründung, dass dieses nicht maßgeblich für Deine Beschwerden ist. Oder dass Du Dich erst einmal schlau machen willst.

Auf jeden Fall solltest Du den Gutachter auf bereits oben erwähnte Diskrepanzen hinweisen, schriftlich. So weiß er, dass Du weist, worum es geht.


LG Christiane
 
Alex,

ich kann nur nochmal auf meine beiträge #10, #18 und #20 hinweisen und den MMPI-2-test zumindest so lange (wenn nicht gar grundsätzlich) links liegen lassen. eine nachvollziehbare und medizinisch abgegebene begründung für diesen test sollte auf jeden fall ersichtlich sein.


gruss

Sekundant
 
Hi Alex,
Ich kann Dir klinisch gesehen folgendes zu PTBS und chronischen Anpassungsstörungen sagen. In der Klinik ....heisst es bei Anpassungsstörung.....ist eigentlich keine belastbare psychiatrische Diagnose....v.a.verwendet bei Kindern und Jugendlichen....um sie nicht mit einer psychiatrischen Diagnose zu stigmatisieren!
PTBS ist dagegen eine geläufige Psychiatrische Diagnose und durch neue wissentschaftliche Methoden in der Praxis auch gut etabliert!
 
@ alle....
erst einmal vielen Dank für Eure Antworten und die rege Teilnahme.
Ich hatte seit dem letzten Beitrag noch einiges nachgelesen von dem was Ihr gepostet habt und stelle fest, dass ich den MMPI-2 Fragebogen nur ziemlich lückenhaft beantworten kann, da ich viele Fragen gar nicht beantworten kann weil es da um meine Einschätzung von Fragen geht von denen ich keine Ahnung habe und mir darüber noch nie Gedanken gemacht habe oder die mir einfach schlichtweg egal sind.
Der Psychiater sagte, wenn zu viele Fragen nicht beantwortet werden ist der Fragebogen (Test) nicht mehr zu verwerten.

Trotz allem wollte ich Euch noch Fragen ob von Euch jemand im MMPI-2 Test (567 Fragen) einen Anhaltspunkt hat welche der dort gestellten Fragen Anhaltspunkte für eine PTBS liefern können.
Ich habe im Internet mal recherchiert und da wurde geschrieben, dass sich einige der Fragen direkt auf PTBS beziehen.

Würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte oder eine Info geben könnte wo so etwas nachlesbar ist.

Viele Grüße
Alex...
 
Hallo zusammen,
hier mal eine Info wie der o.g. Vorgang bei mir gelaufen ist.
es ist jetzt schon eine Weile her seit ich das psychiatrische Gutachten hatte.
Der Gutachter hat ein sehr ausführliches Gutachten erstellt.
Die BG hat das Gutachten bearbeitet und hat aufgrund des Ergebnisses, das die Gesamt MdE erheblich beeinflusst, das Gutachten einem Beratungsarzt der BG zur Stellungnahme übergeben. Dieser hat der BG geraten dem Gutachten nicht zu folgen.
Beim Lesen der Stellungnahme fällt auf, dass der Beratungsarzt das Gutachten nur überflogen hat und schreibt u.a., dass Informationen fehlen die aber eindeutig vorlagen.
Da es ich dabei um eine derartige Diskrepanz der beiden Ergebnisse handelt, habe ich dem Sachbearbeiter vorgeschlagen die Stellungnahme dem Gutachter zur Verfügung zu stellen um auf die Stellungnahme einzugehen. Der Sachbearbeiter hat dies befürwortet.
Im nächsten Gespräch mit ihm hat folgte er der Aussage nicht mehr und möchte jetzt den Bescheid erstellen lassen ohne die noch offenen Punkte zu klären (auch in anderen Fachbereichen).
Man kann erkennen, dass die BG gar kein Interesse daran hat den Fall aufzuklären und versucht die festgestellten unfallbedingte Beschwerden bewusst unberücksichtigt zu lassen.
Wenn man die BG darauf anspricht wird dies natürlich geleugnet.
Der Vorgang ist meinerseits aber noch nicht erledigt.
Vielleicht hat von Euch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und würde mich über Euer Feedback freuen.

Viele Grüße
Alex
 
hallo alex13,

Meine Meinung nach:

du hast es richtig erkannt, die BG erstellt auch meiner Meinung nach erst Bescheide wenn es passend für Sie ist.

Der Gesetzgeber geht von der Neutralität aus - die schöne Theorie.

Also im Grunde genommen, der was Zahlungspflichtig ist erstellt seine eigene Rechnung (in Form vom Bescheid) - soll das gutgehen?

Die Praxis erlebst du - natürlich wird nichts zugegeben.

Lg. Rolandi
 
Top