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Anpassungsstörung oder PTBS?

Hallo Alex,

prüfe erstmal, wie der MMPI Test evaluiert worden ist! Ist dieser z. B. über die AWMF evaluiert?

M. E. ist der MMPI Test nicht evaluiert - sondern wird als Instrument der Versicherungen genommen und von denen Erfunden!

Mache Dich mal schlau!

Viele Grüße

Kasandra
 
Erst einmal vielen lieben Dank an alle für die auch sehr ausführlichen Antworten.

Der Psychiater hat mir gesagt, dass die Fragen beim MMPI 2 Test nur mit ja oder nein Beantwortet werden können und wenn man eine Frage nicht beantworten kann soll man diese Frage diese weg lassen - wenn aber zu viele Fragen unbeantwortet sind der Test dann nicht ausgewertet werden kann. Er hat mir den Test mit 567 Fragen mitgegeben und sagte ich solle ihn zu Hause beantworten. Ob es sich dabei um den aktuellen und von Euch gemeinten Test handelt kann ich leider nicht sagen....

Wie Christine bereits geschrieben hat ist der Test bei Verdacht auf PTBS wohl nicht das richtige Instrument. Deshalb bin ich wirklich am überlegen ob ich das ganze weiterführe da mir dafür die Kraft fehlt.

@HWS hat gefragt wer das Gutachten beauftragt hat... das war die BG auf Hinweis des chirurgischen Gutachters der bei seinem Gutachten den dringenden Verdacht auf PTBS äußerte und ein psychiatrisches Gutachten anregte.
Der psychiatrische Gutachter wird wohl seine Beurteilung nicht mehr ändern nachdem er sie festgelegt hat da er bereits 15 Jahre als ärztlicher Direktor einer Psych. Klinik tätig war bevor er selbst eine Praxis eröffnet hat.
Er hat am Ende des Gesprächs auf meine Frage was ich denn habe geantwortet, dass er meint dass es sich um eine Anpassungsstörung handelt die sich aber bereits chronifiziert hat. Deshalb hat er mir den MMPI 2 Fragebogen mitgegeben und meinte dass er noch möchte dass ich noch ein Gespräch mit einem Psychologen in seiner Praxis führen soll.
Er wollte dann seinen Bericht fertig machen wenn die Faxauswertung der MMPI 2 Fragen da ist und vom Psychologen dann seinen Bericht fertig machen.
Gerne kann ich die mir vorliegenden MMPI 2 Fragen einscannen und an Sekundant senden. Er hat ja bereits in seiner Nachricht interessante Informationen geschrieben bezüglich der zweifelhaften Tests.

@HWS fragte wer das Gutachten beauftragt hat. Das war die BG nachdem ich einen Verschlimmerungsantrag im chirurgischen Bereich gestellt habe. Das war vor drei Jahren... und bereits dabei gab es Probleme... deshalb habe ich bald keine Kraft mehr und weiß nicht ob ich das noch schaffe wenn des beim psychiatrischen Gutachten wieder Probleme gibt das Ganze weiterzuführen.
Das gültige chirurgische Gutachten wurde vor ca. einem halben Jahr erstellt wo ich das erste mal überhaupt etwas von einer PTBS gehört habe.
D.h ich war zuvor noch nie in psychiatrischer Behandlung.
Das wäre natürlich meine letzte Hoffnung dass er es mir gegenüber bis jetzt "nur" als chronifizierte Anpassungsstörung bezeichnet hat wenn die Ergebnisse des MMPI 2 und des Psychologen entsprechend ausfallen.
Der Gutachter sagte jedenfalls am Ende des Gesprächs dass er nach der Auswertung der MMPI 2 Fragen noch ein Gespräch beim Psychologen wünscht.

@Kassandra.. wie kann man feststellen ob der MMPI 2 Test evaluiert wurde. ich weiß nur dass es diesen Test bereits lange Zeit gibt. In Beiträgen hier wurde bereits geschrieben dass es sich um einen zweifelhaften Test handelt. Ob die BG diesen Test wünscht kann ich allerdings nicht sagen.
Vermutlich befürwortet die BG diesen aber da die Ergebnisse wohl immer Pro BG ausfallen.

LG an alle....
 
hallo Alex,

zu diesem von der BG beauftragten sachverständigen als

psychiatrischen Gutachter und der Gutachter möchte dass ich jetzt den Fragebogen MMPI 2 ausfülle

und seinem ansinnen seines fragebogens ist für dich und deiner entscheidung sicher auch von bedeutung, wer dieser SV ist. sofern du also den namen des SV schreiben möchtest oder dessen mögliche verbindungen schon selbst einmal geprüft hast, dürfte auch sein ansinnen ggf deutlich werden. ein GA zu PTBS mit der folge eines MMPI-2-tests hat jedenfalls einen fahlen beigeschmack.


gruss

Sekundant
 
Hallo Alex,

Du solltest Dir dringend einen Anwalt nehmen.
Nur ein Beispiel, keine Werbung. Aber ich habe manchen guten Tipp auf der Homepage gefunden. Rechtsanwalt Büchner - Startseite

Und ich kann Dir nur davon abraten, diesen Test auszufüllen. Wenn Du keine Kraft hast, dagegen anzugehen, brauchst Du Unterstützung. Die kannst Du hier z.T. bekommen.

Frage: Wurdest Du darüber aufgeklärt, dass Du das Recht hast, einen eigenen Gutachter zu benennen? Oder hast Du genommen, was Dir 'befohlen' wurde?


LG Christiane
 
noch ein hinweis @Alex13

wenn du die beschreibung unter https://career-test.de/einstellungstest/minnesota-multiphasic-personality-inventory.html ganz aufmerksam durchliest, erfährst du was man von dir und dem test erwartet. die testbewertung sollte dabei ausser acht bleiben.

Gerne kann ich die mir vorliegenden MMPI 2 Fragen einscannen und an Sekundant senden.

danke schon mal, gerne und unter <mein.benutzername>@t-online.de (vor dem @ meinen namen hier eintragen).


gruss

Sekundant
 
hallo,

noch ein wichtiger hínsweis, der mir einfällt:
lasse dir den GA-auftrag in schriftlicher form geben, aus der die fragestellung ersichtlich ist. das wirst du sicher noch brauchen.

aus dem GA-auftrag muss hervorgehen, in welcher richtung der SV zu untersuchen hat. geht die fragestellung in richtung einer psychiatrischen evaluierung, dann sollte auch ein entsprechender grund vorhanden sein. geht er in die von dir erwartete richtung der abklärung einer PTBS, dann überscheitet der SV seinen auftrag bzw. ändert diesen eigenmächtig. das wäre aber ein grund für die annahme der befangenheit. in diesem fall würde ich den gesamten bisherigen bearbeitungsstand und den SV samt GA ablehnen.

gruss


Sekundant
 
Hallo Sekundant,

dies
geht er in die von dir erwartete richtung der abklärung einer PTBS, dann überscheitet der SV seinen auftrag bzw. ändert diesen eigenmächtig.
verstehe ich nicht.
Der GA bzw. medizin. SV (der den Test beauftragt bei einem Psychologen, wenn ich das richtig verstehe) soll doch abklären, ob PtBS vorliegt. Um diese Frage geht es doch bei der Begutachtung.

LG
 
richtig, wenn aber der auftrag zur abklärung in richtung PTBS geht, der SV aber eigenmächtig einen nicht geeigneten test macht, der in eine andere richtung geht (übertreibung, unglaubwürdigkeit), dann überschreitet er seinen auftrag.

geht der auftrag allerdings bereits in die richtung dieses MMPI-2-tests, dann sollten der BG auch entsprechende gründe dafür vorliegen, dass dieser angezeigt wäre.

(hoffe es ist verständlich, habe noch ziemliche nachwirkungen).


gruss

Sekundant
 
Hallo HWS-Schaden,

dass wurde Alex gesagt. Aber hat er mit eigenen Augen gelesen, was drin steht?

Bei meinem ersten Gutachten bekam ich die Fragestellung auch nicht zu sehen.

@Alex .... was mich auch noch umtreibt (bin mit der Frage ins Bett gegangen)..... Wofür hast Du die Prozente bekommen? Was steht im chirurgischen Gutachten explizit drin? Hast Du dieses Gutachten? Wenn nicht, fordere es umgehend an.

Wie kommt ein Chirurg - fachfremdes Gebiet! - auf die Vermutung einer PTBS und empfiehlt der BG ein Gutachten diesbzgl. zu machen. Erst einmal wäre doch angeraten gewesen, eine Diagnostik zu empfehlen.

Noch ein Hinweis..... eine PTBS würde Deine Prozente vermutlich erhöhen. BGs bezahlen niemals freiwillig mehr Geld. Den chirurgischen Gutachter bekamst Du von der BG vorgesetzt.......

Du willst nicht mehr Prozente auf Deine Psyche, sondern nur für die Verschlechterung Deiner durch den Unfall verursachten Schäden!

Möglicherweise wäre es für den Moment besser, den Antrag zurückzuziehen. Die Frage einer PTBS diagnostisch abklären zu lassen und später einer neuen Antrag zu stellen.

Meine persönliche Meinung zu Deinem Fall .... dieses psychiatrische Gutachten ist ein Fallstrick, um Dir Deine Rente aberkennen zu können. Tut mir sehr leid, aber sehe ich so.

LG Jani
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jani,

also die Fragestellung habe ich bis jetzt noch nicht gesehen. So wie Sekundant geschrieben hat soll ich diese bei der BG anfordern. Dies werde ich auch umgehend machen.

Also ich habe im chirurgischen Bereich eine MdE von 30% erhalten, im neurologischen ebenfalls 30% und im gefäßchirurgischen 5%.
Ich habe bei jeder Begutachtung einen Zettel mit Notizen gemacht der die Beschwerden in dem jeweiligen Fachbereich erklärt damit ich nichts vergesse weil die Konzentration in einer Gutachtensituation sehr herabgesetzt ist.
Da ich im chirurgischen Bereich auf dem Zettel und im Gespräch erwähnt habe dass ich aufgrund der Schmerzen nachts nicht lange liegen kann, mehrere mal aufstehen muss, dann nicht mehr einschlafen kann wegen den Gedanken an den Unfall und schließlich morgens total gerädert bin und dies dadurch bei der Arbeit nur noch eingeschränkt Belastungsfähig bin hat er dann das psychiatrische Gutachten angeregt.

Ich habe alle Gutachten in Schriftform bekommen. Weshalb der chirurgische Gutachter direkt ein psychiatrisches angeregt hat und nicht erst eine Diagnostik kann ich nicht sagen. Vielleicht konnte er aufgrund meines Verhaltens schon etwas in der Richtung vermuten.

Dass die BG niemals freiwillig mehr bezahlt ist sehr einleuchtend und das habe ich an deren Verhalten bisher auch schon gespürt da alles hinterfragt wird und immer zuerst auf Vorschädigung und altersentsprechende "normale" Abnutzung ausgegangen wird.

Ich habe bisher alle Gutachter selbst ausgewählt und diese wurden auch alle von der BG so akzeptiert.
Als ich die Vorschläge der BG für die psychiatrischen Gutachter gelesen habe und deren Bewertungen im Internet gelesen habe bin ich fast vom Glauben abgefallen weil diese von den Patienten einheitlich als Pro BG eingestellt beurteilt wurden.
Meinen psychiatrischen Gutachter habe ich auf Empfehlung eines Arbeitskollegen ausgewählt bei dem zwar keine Gutachten gemacht wurde aber er dort in Behandlung war und meinte dass dieser sehr patientenorientiert ist.
Er war bei der Begutachtung auch sehr nett... allerdings war er nicht so, dass er erst mal das ganze drumherum wissen wollte sondern ich sollte ihm gleich vom Unfall erzählen.
Vielleicht ist er tatsächlich nicht Pro BG eingestellt aber er sagte zu mir, da ich noch nie bei ihm war muss er mich erst mal kennenlernen damit er das einschätzen kann und er mit dem MMPI 2 Fragebogen gute Erfahrungen gemacht hat. Was ich dann noch bei einem von seinen Psychologen soll verstehe ich auch nicht.

Noch zur Erklärung.... ich habe den Verschlimmerungsantrag eigentlich im chirurgischen Bereich gestellt und wie oben erwähnt erst durch den chirurgischen Gutachter das psychiatrische ins Spiel gekommen ist.
Ich war seit dem Unfall noch nie in psychiatrischer Behandlung und habe daher psychiatrisch noch gar keine Prozente. Der chirurgische Gutachter meinte aber dass diese Beschwerden unfallbedingt sind.

Da ich jetzt gerade in der Hoffnung bin dass ich mich auf der Zielgeraden befinde hoffe ich dass ich keinen Anwalt mehr brauchen werde.

@Sekundant... ich werde heute noch bei der BG anrufen und mir die Fragestellung an den Arzt geben lassen. Hoffe dass sie mir diese auch aushändigen.

LG... Alex
 
Hallo Alex,

haben alle Gutachter Deine MDE bestätigt?
Hast Du Deine BG-Akte zu Hause?Wenn nicht, fordere diese inkl. der Fragen an. Und mach das nachweisbar schriftlich.

Würde ich so machen. Es steht bei Dir zu viel auf dem Spiel. Was Du hast, kann Dir niemand nehmen. Aber im Fall eines neuen Antrages wird die BG versuchen, Dir das zu nehmen. Das ist die bittere Erfahrung vieler, die bereits Unfallrente bzw. Erwerbsminderungsrente beziehen.

Dein AU liegt vor der Agenda 2010!

Du könntest Dir einen Termin bei einem Psychologen außerhalb des Einzugsgebietes der BG holen und die PTBS diagnostizieren lassen. So ganz nebenbei.

Viel Erfolg!

LG Jani
 
Hallo Jani,

also die Gutachter haben die jeweilige MdE die sie ermittelt haben in ihrem Gutachten bestätigt. Daraus hat der chirurgische Gutachter, der als Gesamtgutachter eingesetzt ist die vorläufige Gesamt MdE ermittelt ohne den noch ausstehenden psychiatrischen Teil.

Das ist auch der Grund weshalb ich das jetzt alles noch durchziehen möchte auch wenn es Mega belastend und anstrengend ist.
Wenn ich diesen Vorgang durch habe möchte ich von der BG nichts mehr wissen im Bezug auf einen Verschlimmerungsantrag... dafür habe ich die Nase davon gestrichen voll.

Was ich jetzt nicht ganz verstehe ist Deine Aussage dass ich auch außerhalb des Einzugsgebietes der BG einen Gutachter wählen kann.... macht das denn Sinn?

LG... Alex....
 
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