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Anpassungsstörung oder PTBS?

Alex13

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Apr. 2019
Beiträge
24
Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und deshalb kann es sein, dass meine Frage bereits gestellt wurde ich diese aber im Forum nicht finde.

Ich hatte vor 18 Jahren eine schweren Verkehrsunfall und habe damals ohne wenn und aber von der BG einen MdE von 20% erhalten.
Vor einigen Jahren sagte mir ein Bekannter dass ich ein Verschlimmerungsgutachten (chirurgisch) beantragen soll.
Es wurde ein chirurgisches, ein gefäßchirurgisches und ein neurologisches Gutachten erstellt.
Dabei wurde vom chirurgischen Gutachter ein psychiatrisches Gutachten angeregt mit dem dringenden Verdacht auf PTBS da seiner Meinung nach die Tatbestände dafür vorliegen würden (ich war seit dem Unfall noch nie in psychiatrischer oder psychologischer Behandlung da ich diese Beschwerden als normale Reaktion nach dem Unfall gedeutet habe).
Jetzt war ich beim psychiatrischen Gutachter und der Gutachter möchte dass ich jetzt den Fragebogen MMPI 2 ausfülle (die Fragen finde ich sehr zweifelhaft und weiß nicht ob die beantworten soll) und danach noch ein Gespräch mit dem Psychologen führe.
Der Psychiater teilte mir mit, dass er meine Beschwerden als bereits chronifizierte Anpassungsstörung sieht.

Deshalb meine Frage an Euch.... was wiegt vom der Schwere her mehr? Eine PTBS oder eine chronische Anpassunggstörung?

Ich habe hier im Forum einen Bericht gefunden in dem geschrieben wurde "Genauso kann eine akute Belastungsreaktionen(F43.0) oder Posttraumtische Belastungsstörung (F43.1) mit der Zeit in eine Anpassungsstörung (F43.2) übergehen."
Wäre der Weg von einer PTBS in eine Anpassungsstörung dann eher eine Verbesserung der Verschlimmerung der Beschwerden??

Ich würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte und bin für jede Antwort dankbar.

Grüße
Alex13
 
Du musst dir leider genau die Kriterien für PTBS und Anpassungsstörung durchlesen und auch bitte nach Komplexe PTBS googlen. Es gibt immer gute Gründe für die BG und ihre Gutachter, alles möglichst weit weg von einer PTBS zu schieben, weil allein schon in dem Wort "Postraumatische Belastungsstörung" impliziert ist, dass es ein Trauma gegeben hat, das könnte für sie teuer werden, daher nehmen sie lieber die Anpassungsstörung, die dich aus der Luft heraus einfach so angeweht haben kann (Sarkasmusmodus) - ich finde es eine Frechheit, so zu tun, als sei es eine "Störung" von dir, auf den Unfall zu reagieren! :-(

Alles Gute!
Meli
 
Danke Dir für Deine Antwort.
Ich habe mir die Kriterien für PTBS und Anpassungsstörungen durchgelesen. Bei den Anpassungsstörungen ist alles viel allgemeiner gehalten. Bei mir treffen aber alle Symptome der PTBS zu (Trauma, Intrusionen, Vermeidung, Teilamnesie, Reizbarkeit, Schlafstörung, Alpträume, sozialer Rückzug usw)... jetzt bin ich allerdings ratlos wie der Psychiater den richtigen Eindruck bekommen kann. Durch den MMPI 2 Test??? Ich habe den Eindruck dass man bei dem je nach Bedarf so abgestempelt wird wie die es gerade wollen. Habe mir schon überlegt den Test zu machen aber mit vielen nicht beantworteten Fragen so dass er nicht verwendet werden kann.
Ich bin auch absolut der Meinung dass die Ärzte Angst vor der gesetzlichen Unfallversicherung haben und deshalb in deren Sinne urteilen.
 
hallo alex13,

Wenn du Fragen nicht beantworten willst oder kannst, dann mache dir eine Fotokopie davon.

Wer hat den MMPI 2 Test erfunden?

Wer hat den MMPI 2 Test zur Sicherung der Diagnose PTBS zugelassen?

ist die PTBS eine willkürliche Diagnose?

Jeder Mensch ist doch unterschiedlich und reagiert anders.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Alex,

ich hab mal gegoogelt. Für die Diagnose PTBS gibt es spezielle Tests. Der, den man Dir unterjubeln will, gehört jedenfalls nicht dazu. Das würde ich denen sehr deutlich - schriftlich - mitteilen. Zusätzlich darauf hinweisen, dass Gutachten nach den neuesten wissentschaftlichen Methoden durchzuführen sind.

Offenbar will man aus Dir einen Hypochonder machen. Ich würde den Gutachter fragen, ob er eine Anzeige nach Paragraph 185/186/187 Strafgesetzbuch haben möchte.

Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS): Ursachen, Therapie - NetDoktor

>> Die sogenannte "Clinician-Administered PTSD Scale" ist speziell für die Diagnose „Posttraumatische Belastungsstörung“ entwickelt worden. Sie beinhaltet zunächst Fragen zum Trauma selbst. Es schließen sich Fragen dazu an, ob, wie oft und in welcher Intensität die verschiedenen PTBS-Symptome auftreten. Abschließend werden Depressionen oder Suizidgedanken abgeklärt.


>> Der SKID-I Test ist ebenfalls ein häufig verwendetes strukturiertes klinisches Interview, um eine Posttraumatische Belastungsstörung zu diagnostizieren. Es handelt sich dabei um ein Leitfadeninterview: Der Interviewer stellt bestimmte Fragen und codiert anschließend die Antworten. Bei stationären Patienten dauert die Durchführung einer SKID-I Testung im Durchschnitt 100 Minuten. Die Diagnose „Posttraumatische Belastungsstörung“ kann mit diesem Test gesichert werden.

>> Ob eine komplexe Posttraumatische Belastungsstörung vorliegt, wird in der Regel ebenfalls mit Hilfe eines Interviews geklärt
wird in der Regel ebenfalls mit Hilfe eines Interviews geklärt. Das „Structured Interview of Disorders of Extreme Stress“ (SIDES) hat sich dafür bewährt.

>> Eine deutschsprachige Testversion ist das „Interview zur komplexen Posttraumatischen Belastungsstörung“ (I-KPTBS). Dabei werden ebenfalls Fragen gestellt und die Antworten codiert.

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Anpassungsstörung: Ursachen, Anzeichen, Behandlung, Risiken - NetDoktor


Anpassungsstörung: Untersuchungen und Diagnose
Die Diagnose „Anpassungsstörung“ wird vergeben, wenn die Symptome auf eine bestimmte Ursache zurückzuführen sind und innerhalb eines Monats nach dem einschneidenden Erlebnis aufgetreten sind. Die Anpassungsstörung wird nur bis zu einer Dauer von sechs Monaten nach dem Erlebnis vergeben.

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MMPI


MMPI, Minnesota Multiphasic Personality Inventory, Deutsche Kurzform für Handauswertung, entspricht im Grundkonzept dem MMPI-Saarbrücken. Mittels zehn klinischer Skalen, die sich auf die Bereiche 1) Hypochondrie, 2) Depression, 3) Hysterie, 4) Psychopathie, 5) (maskuline-feminine) Interessenskala, 6) Paranoia, 7) Psychasthenie, 8) Schizoidie, 9) Hypomanie und 10) Soziale Introversion beziehen, plus drei zusätzlicher Validitätsskalen zur Interpretierbarkeit der erhobenen Daten sollen alle wesentlichen Persönlichkeitsbereiche des Probanden erfaßt werden. Der MMPI-Kurzform (221 Items) wurde im Vergleich zum MMPI-Saarbrücken, Gesamtform, (566 Items) in seiner Itemanzahl wesentlich reduziert, was die Bearbeitungszeit etwa um die Hälfte kürzt, wobei die Übereinstimmung zwischen beiden Formen enorm groß bis nahezu identisch ist. Zu diesem Test liegt eine computergestützte Fassung im Hogrefe Testsystem CORA vor (Persönlichkeitsstörung, Psychose).


LG Christiane
 
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Hallo Alex13, willkommen im Forum.

Dich beschäftigen zwei Themen:

1. Anpassungsstörung oder PtBS
Welche Diagnose trifft zu / zu welcher Diagnose sollte der Gutachter kommen?

2. MMPI 2 Test
Taugt dieser Test, um die Diagnose zu sichern / soll und muss ich den machen als zu Begutachtender?

Zu 2. erst einmal die Frage: In wessen Auftrag wirst du begutachtet? Ist es die BG?


Zu 1:
Keiner kann dir hier sagen, welche Diagnose bei dir zutrifft. Das ist klar, oder?
Die Infos, die ich in Fachartikeln und Fachbüchern im www zu Anpassungsstörung und zu PtBS lese, besagen, dass eine Anpassungsstörung durch die vorübergehende Dauer bestimmt ist, dass sie nach etwa 6 Monaten überwunden ist.
Und diese Info beißt sich mit dem, was dein GA benannt hat, mit "chronisch". Der Definition nach gibt es keine chronische Anpassungsstörung.

Wenn du 18 Jahre nach Unfall (bisher unbehandelt) Albträume vom Unfall hast, dann ist das nach meinem Verständnis der ganzen Einteilungen und Beurteilungen alleine wegen der Dauer keine Anpassungsstörung - qua definitionem.
Dass ich (Laie) und du das so sehen, reicht aber nicht.
Was ich dir raten kann ist, dir therapeutische Unterstützung zu suchen, um dein Leben mit weniger Einschränkungen (du schreibst von sozialem Rückzug, Schlafstörungen, Reizbarkeit, Albträumen, ...) leben zu können.

Abgesehen von deinem persönlichen Wohlergehen kann auch versicherungsrechtlich relevant sein, ob du in naher Zukunft einen Therapeuten aufsuchst / Hilfe suchst - jetzt, wo du erkannt hast, dass überhaupt sowas wie eine Diagnose vorliegt und man die "Symptome" nicht hinnehmen muss, sondern evtl. behandeln kann.

Dass du bzgl. der (gestellten) Diagnose vor der Frage stehst: "Wie verklicker ich das dem Gutachter?", verstehe ich.
Ich denke aber, dass es nicht viel Sinn macht, die Diagnose zu diskutieren, bestenfalls kann man sagen, man sei ganz durcheinander von den vielen Infos und dass man sich verständlicherweise versucht habe zu informieren darüber, dass sowas eine Krankheit sei und dass man die Symptome behandeln könne! ... und dass man gelesen habe, eine Anpassungsstörung dauere nicht so lange, ob du dir dann erhoffen kannst, dass die ganzen Symptome dann bald weg sind, wenn du einen Therapeuten findest ... Ich würde dem GA gegenüber noch einmal klar erwähnen, dass dich diese Albträume seit 18 Jahren plagen. Ich würde nicht dazu sagen, dass es dann ja keine Anpassungsstörung sein kann.
Viele Ärzte werden unangenehm, wenn man ihre Diagnosen anzweifelt. Und dies ist ja nicht nur ein Arzt, sondern ein Gutachter. Sei also vorsichtig.
Aber dies ist meine Sichtweise, andere Sichtweisen gibt es bestimmt auch. Ich denke, es gibt hier keinen Rat, was richtig ist, es gibt nichts Richtiges im Falschen.

Hat der GA denn nur gesagt "chronische Anpassungsstörung" oder hat er es geschrieben?
Wenn er die Diagnose tatsächlich so aufschreibt, dann würde ich das gelassen sehen, denn aus o.g. Gründen wird diese einfach anzuzweifeln und anzugreifen sein. Das hauen ihm dann andere um die Ohren ...
btw: Ich gehe davon aus, du bist nicht im Klageverfahren, sondern es geht um eine Begutachtung wegen deines (unfallchirurgischen) Verschlimmerungsantrags bei der BG.


Zu 2:
Ich habe mit dem MMPI 2 Test keine eigenen Erfahrungen, habe durch das Forum Kenntnis, dass es sowas gibt und wie dieser Test aussieht.
Kannst du den Test scannen und jemandem mailen? Viele suchen ihn (vergeblich). @Sekundant zum Beispiel könnte den Test vielleicht in sein "Archiv" aufnehmen.

Wenn du in die Suche des Forums MMPI eingibst, wirst du bereits geführte Diskussionen finden, denen du vielleicht Antworten auf deine Fragen entnehmen kannst.
Hier https://www.unfallopfer.de/threads/mmpi-2-persönlichkeitstest.36644/#post-321622 ein solcher Thread aus 2018.
Darin könntest du evtl. erfolgreich nach Erfahrungen fragen. Soweit ich mich erinnere, ging es dort um eine gerichtlich beauftragte Begutachtung, die Erfahrung ist deshalb evtl. nicht 1:1 übertragbar.

Dieser Thread ist aus 2012 MMPI 2 Test und deren Fragen , u.a. wegen Umstellung der Software des Forums funktionieren manche Links nicht mehr, die Diskussion ist teils anstrengend zu lesen, aber manches ist informativ; ich denke, dies ist das Hauptthema des Forums zu MMPI 2
Der letzte Beitrag ist von 2017, ich würde die Diskussion nicht dort führen.

Hier: Das Ergebnis der Suchanfrage: Mmpi (Forumsuche).

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe HWS,

hast Du meinen Beitrag vor Deinem gelesen?

LG Christiane
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS,

dachte ich mir. Ich meinte auch keine Differenzen, sondern die Erklärung für den MMPI-Test. Die Fragen sind nicht wirklich nötig. Es reicht völlig, zu wissen, dass das ein Persönlichkeitstest ist. Mit dem man den zu Begutachtenden, Schaden zufügen kann. Bspw. Hypochonder = Erschleichung von Leistungen.

Der Gutachter hat diesbezüglich mehrfach gelogen, zum Schaden des Patienten.

Paragraphen.... ich bin da etwas anders gestrickt. Man kann auch den Paragraphen 278 anführen. Natürlich immer die Möglichkeitsform wählen.

> Ich denke darüber nach, Anzeige zu erstatten, aus .....diesen & jenen Gründen.

LG Jani
 
hallo,

man kann hier sehr tiefgreifend lektüre und fundstellen anführen. aber das scheint gar nicht nötig. zu klären und zu lieferndes ergebnis war schliesslich die frage zum "Verdacht auf PTBS", und die aussage unter

icd-code.de/icd/code/F43.2.html

bestätigt die von #HWS-Schaden beschriebenen kriterien. demnach scheint der SV (sicher nur versehentlich?) die falschen formulare gegriffen zu haben. jedenfalls dürfte der SV dann das von ihm beanspruchte fachgebiet nicht beherrschen, wenn er die "Beschwerden als bereits chronifizierte Anpassungsstörung" deklariert. man kann es aber auch so sehen wie

Für die Diagnose PTBS gibt es spezielle Tests. Der, den man Dir unterjubeln will, gehört jedenfalls nicht dazu.

zu

Paragraphen.... ich bin da etwas anders gestrickt. Man kann auch den Paragraphen 278 anführen.

da ist aber der dazugehörige tatbestand leider wiederum anders gestrickt: der erfordert vorsatz ("wider besseres Wissen"), den nachzuweisen kaum gelingen dürfte.

btw @Christiane17:
du wendest dich an "HWS" - ist damit die halswirbelsäule gemeint oder der HWS-Schaden?

die fragen und mehr zu dem zweifelhaften test sind übrigens im anhang einer dissertation "Multimodales Assessment und Beschwerdenvalidierung mittels MMPI-2, MMPI-2-RF und BHI-2" unter http://hss.ulb.uni-bonn.de/2016/4512/4512-2.pdf nachzulesen. auch zu den zweifeln an diesem test liegt bei mir ein Testkuratorium von Dr. Petra Hank und Prof. Dr. Peter Schwenkmezger von der Uni Trier "Unvertretbar nach 40 Jahren Anwendung?" für interessierte. ich konnte es bisher nur querlesen.


gruss

Sekundant
 
@Sekundant........... sehr witzig. :D Manchmal bin ich zu faul.....

Und ja, dass mit dem Vorsatz ist in der Tat schwierig. Der Gutachter müßte dann zugeben, dass er es eben nicht besser wußte..... Was an sich schon eine blamable Situation ist. Von daher auch nicht erstrebenswert. ....Doof oder bösartig....

Zur Anzeige muß es nicht kommen. Meist hilft in solchen Fällen ein beiläufiger Hinweis auf die Gesetzeslage und damit die Mitteilung, dass man weis, was zu tun ist.

LG Jani
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Alex13,

es wäre ganz gut, wenn du bestätigst: Begutachtung ist im Auftrag der BG, oder?

Du hast geschrieben, der chirurg. GA riet "vor einigen Jahren" zu einem psychiatr. Zusatzgutachten, weil er den dringenden V. a. eine PtBS hatte.
Bist du seitdem denn in psychotherapeutischer Behandlung?
Und warum sind seit dem Verdacht bis heute einige Jahre vergangen bis zur psychiatr. Begutachtung, was ist in den letzten Jahren gelaufen?

Der Psychiater hat evtl. nur gesagt, es sei eine "chronische Anpassungsstörung", wird das evtl. aber schriftlich nicht so ausdrücken, denn eigentlich dürfte er die Kriterien kennen, vielleicht hat er es nur dir gegenüber so ausgedrückt, schreibt aber später PtBS. Sein GA scheint ja noch nicht abgeschlossen.
Dies gilt es abzuwarten.

Bist du sicher, dass nach dem MMPI Test (wenn du ihn wirklich machst) ein Gespräch mit einem Psychotherapeuten stattfinden soll? So habe ich dich oben verstanden.

LG
 
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