Ariel
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 23 März 2007
- Beiträge
- 2,697
Hallo zusammen,
mir fiel in einer Bücherei diese Buch auf:
"Anklage unerwünscht"
http://www.alexandra-lang-stiftung.de/alsfp-4_ Presse-2_BuchAPs65-79.htm
Mir fällt dazu ein:
Die konstante Prozesspartei präpariert perfekt, und wird nicht erkannt, weil wir zu oberflächlich sind, genau hinzuschauen.
Ist es einem Patienten zuzumuten, der in einer gesundheitlichen Notsituation an einen Arzt oder Klinik wendet, voller Vertrauen auf die gewissenhafte pflicherfüllungsbedürftigkeit der Mediziner, jeden Schritt, jedes Tun, jedes Handeln und jede Entscheidung der Ärzte argwöhnisch zu überprüfen, kontrollieren, ... ,
Ist einem Patienten dies zuzumuten?
Ja, sagt der Gesetzgeber, wer die Beweispflicht hat, muss alles tun, um seine Nachweise für den Beweis vorzutragen.
Nicht nur das, wir müssen sogar beweisen, dass die üble Tat des Arztes Absicht war. Also muss ein geschädigter Patient dem Arzt noch in dessen Gewissen schauen/nachspionieren.
Wir Patienten bekämen zur Erleichterung der Beweisführung noch ein rechtliches Gehör angeboten, doch zwingt kein Gesetz das Gericht, weder es zu ermöglichen, noch geschwiege denn auch zuzuhören.
"Anklage unerwünscht".
Die Täterkultur in Deutschland lebe hoch!
Täterkultur ist ein vorsätzliches Delikt der deutschen Gerichte heute, wie vor eh und je.
Wüsste ein Straftäter vor seiner Tat, dass ihn eine Strafe erwartet, wenn er diese durchführt, dann würde sich seine Meinungsbildung darauf einstellen und diese würde ihn zurückhalten, strafbare Handlung zu begehen.
Strafbare Handlung: Wie käme ein Arzt nur auf die Idee, eine strafbare Handlung begehen zu können, er ist doch Arzt, Dr. Professor, (!göttlicher Leumund!) wie könne einem da ein Fehler unterlaufen? oder gar eine vorsätzlich gefällig falsche Tat begehen?
Gruß Ariel
mir fiel in einer Bücherei diese Buch auf:
"Anklage unerwünscht"
http://www.alexandra-lang-stiftung.de/alsfp-4_ Presse-2_BuchAPs65-79.htm
Mir fällt dazu ein:
Die konstante Prozesspartei präpariert perfekt, und wird nicht erkannt, weil wir zu oberflächlich sind, genau hinzuschauen.
Ist es einem Patienten zuzumuten, der in einer gesundheitlichen Notsituation an einen Arzt oder Klinik wendet, voller Vertrauen auf die gewissenhafte pflicherfüllungsbedürftigkeit der Mediziner, jeden Schritt, jedes Tun, jedes Handeln und jede Entscheidung der Ärzte argwöhnisch zu überprüfen, kontrollieren, ... ,
Ist einem Patienten dies zuzumuten?
Ja, sagt der Gesetzgeber, wer die Beweispflicht hat, muss alles tun, um seine Nachweise für den Beweis vorzutragen.
Nicht nur das, wir müssen sogar beweisen, dass die üble Tat des Arztes Absicht war. Also muss ein geschädigter Patient dem Arzt noch in dessen Gewissen schauen/nachspionieren.
Wir Patienten bekämen zur Erleichterung der Beweisführung noch ein rechtliches Gehör angeboten, doch zwingt kein Gesetz das Gericht, weder es zu ermöglichen, noch geschwiege denn auch zuzuhören.
"Anklage unerwünscht".
Die Täterkultur in Deutschland lebe hoch!
Täterkultur ist ein vorsätzliches Delikt der deutschen Gerichte heute, wie vor eh und je.
Wüsste ein Straftäter vor seiner Tat, dass ihn eine Strafe erwartet, wenn er diese durchführt, dann würde sich seine Meinungsbildung darauf einstellen und diese würde ihn zurückhalten, strafbare Handlung zu begehen.
Strafbare Handlung: Wie käme ein Arzt nur auf die Idee, eine strafbare Handlung begehen zu können, er ist doch Arzt, Dr. Professor, (!göttlicher Leumund!) wie könne einem da ein Fehler unterlaufen? oder gar eine vorsätzlich gefällig falsche Tat begehen?
Gruß Ariel