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Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit

IngLag

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 Nov. 2006
Beiträge
896
Hallo,

da ich am Dienstag zu einer durch die BG veranlaßten Gutachterlichen Untersuchung muß, wollte ich mich was informieren und bin beim Stöbern auf folgende Seite gestoßen. Ist vielleicht eine Ergänzung zu bisher Geschriebenem zur Gutachtertätigkeit.

Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit
Allgemeine Richtlinien für Gutachten im sozialen Entschädigungsrecht

Grüße von
IngLag
 
Hallo Inglag!
Dies sind nur Anhaltspunkte, wer garantiert dir die gutachterliche Neutralität?

Gruss
heincole
 
Hallo heincole,

Gegenfrage: Es gibt Gesetze. Wer garantiert Dir, dass diese Gesetze eingehalten werden?

Grüße von
IngLag
 
IngLag!
Das zeigt doch wie armselig die Republik geworden ist.

heincole
 
Ich denke, mit dersog. Neutralität ist es nicht weit her, wie wohl alle hier wissen. Das ganze Wesen hinkt.....Wessen Wasser ich trinke, dessen Lied ich singe....das ist doch passend
 
Hallo,

die Anhaltspunkte spielen im Bereich des Schwerbehindertenrechts eine wesentliche Rolle bei der Vereinheitlichung der Bewertung. Sie haben durch die neue Beschlußfassung vom Beginn dieses Jahres eine enorme Aufwertung erhalten. Auch die Berufsgenossenschaften haben sich zukünftig viel mehr danach zu richten, als nach ihren, von ihnen und ihren Claqueuren erfundenen und teilweise "erforschten" MdE-Erfahrungswerten. Einer Hauptaufgabe, die sich aus dem Gesetz ergibt, die Umsetzung der medizinischen Werte der Gutachter in die tatsächliche Minderung der Erwerbsfähigkeit, die eigentlich durch die Berufsgenossenschaften in einem zweiten Schritt zu erfolgen hat, verweigern sich die meisten Sachbearbeiter vollkommen.
Ich habe inzwischen eine Vielzahl von Bescheiden und Unterlagen gesehen, aber die vom Gesetz geforderte Bewertung der medizinischen Gutachtenergebnisse hinsichtlich der Minderung auf dem Arbeitsmarkt erfolgte in keinem einzigen Fall. Jedenfalls war es nirgends zu lesen. :D
Die obersten Sozialrichter haben aber bereits mehrfach entschieden, dass die Gutachterergebnisse einer solchen Bewertung durch die Verwaltung zu unterziehen sind und nicht die Ergebnisse der Mediziner, deren Aufgabe nicht die Beurteilung des Arbeitsmarktes ist, ohne Bewertung zu übernehmen sind.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe!
Leider habe ich Deine vorige Antwort etwas verspätet gelesen. Ich kann nicht den Unterschied zwischen Gutachterergebnisse und die Ergebnisse der Mediziner erkennen. Für mich waren Gutachterergebnisse immer Ergebnisse von Mediziner. Offenbar gibt es hierin einen Unterschied, oder?
Vielleicht könntest Du nochmals Licht in diese Sache bringen.

Gruss
heincole
 
halo, heincole
ein gutachter muss kein mediziner sein, leider,
obwohl wir hier immer von fachlicher qualifikation sprechen. ich war mal bei einem psych-gutachter. hinterher erkundigte ich mich über ihn bei der landesärztekammer: der war dort gar nicht eingetragen - sie kannten ihn nicht. trotzdem wurde das ga bei gericht verwertet.
mfg
pussi
 
Hallo heincole,

die Gutachterergebnisse stellen nach den Vorgaben des Gesetzes nur einen ersten Schritt bei der Findung einer gerechten MdE dar. Welcher Arzt, der aus seiner Klinik nie rauskommt und Tag ein, Tag aus nur mit Kranken zu tun hat, kann die Betroffenheit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschätzen? Ich behaupte mal ganz kühn 99,8 % nicht. Die waren noch nie in einer Produktionshalle, die waren noch nie zum Gelderwerb auf einem LKW oder auf dem Feld. Genauso unfähig, wie eine Vielzahl unserer Politiker, die über Sachen reden, von denen sie überhaupt keine Ahnung haben, die sie noch nie gemacht oder gesehen haben. Deshalb hat der Gesetzgeber gesagt, dass die Ergebnisse der Mediziner und Gutachter die eine Seite sind und anschließend eine Bewertung der Einschränkungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorgenommen werden muß. Dieses erfolgt allerdings scheinbar nie. Dies wäre aber die Aufgabe der Verwaltung und die Begründung müßte im Bescheid stehen.

Ich hoffe, dies war das, was gemeint war.

Gruß von der Seenixe
 
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