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Anhörungsrüge wird vom Gericht ignoriert

Der Uli

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Jan. 2020
Beiträge
303
Was kann man tun, wenn das Gericht die Anhörungsrüge auf einen Ablehnungsantrag eines med. Sachverständigen ignoriert ?

Das Gericht fasst einfach weiter andere Beschlüsse z.B. das drei einzelne Verfahren zusammengelegt werden und versendet Kopien von Schreiben des Gericht an den Arzt das der Kläger die Begutachtung durch den Abgelehnten Arzt ( wobei die Ablehnung vom Gericht mit unrichtigen Tatsachen, sowie geschicktem Einflechten von Unwahrheit durch Richter zurückgewiesen wurde ) wogegen der Kläger eine Anhörungsrüge einreicht.
 
hallo Uli,

Meine Meinung nach:

was du beschreibst, kenne ich auch.

Für mein Dafürhalten zeigt es auf, wie befangen der Richter ist.

Ich bin mir sicher,
auch wenn du einen Befangenheitsantrag stellst,
wird dieser auch geschickt abgelehnt.

Der Richter wird danach sein Verhalten wieder aufnehmen - und noch weiter sein von Dir beschriebenes Verhalten fortsetzten.

Tja, daher gute Frage - was man gegen solche befangenen Richter noch tuen kann.

Eventuell kannst du dir überlegen und prüfen hinsichtlich eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung zu erheben.

Im übrigen schreibst du, dass dein Richter geschickt Unwahrheiten reinflechten in den Beschlüssen - dies steht im Widerspruch hinsichtlich der Wahrheitspflicht vor Gericht.

Lg. Rolandi
 
hallo Uli,

was verstehst du unter "ignoriert"? wurde der ablehnungsantrag abgelehnt oder wurde auf die ablehnung tatsächlich überhaupt nicht reagiert? und zu welchem zeitpunkt wurde der ablehnungsantrag mit welcher begründung gestellt? liegt der grund in der person des SV oder im gutachen selbst? hier gilt es zu unterscheiden, ob ein antrag überhaupt noch zulässig sein kann.


gruss

Sekundant
 
hallo sekundant,
hallo uli,

meiner Meinung nach:

auch ggf. mögliche unzulässige Anhörungsrügen müssen beschieden werden.

Ich glaube jedoch, dass die Anhörungsrüge vom Uli auch fristgerecht und zulässig eingereicht worden ist.

Das Ignorieren vom Richter kann man nachvollziehen,
denn wer will die möglichen Unwahrheiten bereinigen, von dessen Uli in seiner Anhörungsrüge gelten macht?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
..was du beschreibst, kenne ich auch...Für mein Dafürhalten zeigt es auf, wie befangen der Richter ist.
Das sehe ich ebenfalls so. Es geht immer noch um den gleichen Rechtsstreit, bei dem ein Arzt von mir abgelehnt wurde, der zumindest Mitbehandelnder Arzt war, mich jetzt "Begutachten" soll, wobei er zu seiner eigenen Arbeit Stellung nehmen muss. Den Seinerzeit wurden Nervenläsionen übersehen trotz massivsten Schmerzen auch nicht ausreichend Revidiert.

Ende Juni des Jahres erfolgte eine Stellungnahme des Arztes zu der ich Anfang Juli Stellung nahm. Im September erklärte das Gericht , dass "Ihre Befangenheitsanträge missbräuchlich sein" ( ohne weitere Ausführungen ) wogegen ich am 25.09. d.J. eine Anhörungsrüge einreichte. Einen Tag vorher noch einen Ablehnungsantrag gegen den Richter.

Am 02.10.2020 wird ein Vermerk zugesandt, mit dem wörtlichen Text: „nach Rücksprache mit dem Herrn Vorsitzenden und Herrn Mitberichterstatter ist kein Ablehnungsverfahren einzutragen.“ wogegen ich eine Anhörungsrüge gegen den Beschluss einreichte.

Im weiteren Verlauf werden vom Gericht die drei Streitgegenständlichen Verfahren verbunden und weitere sinnfreie Schreiben versendet, auf beide Anhörungsrügen wird einfach nicht reagiert, sondern einfach so weitergemacht.

..Der Richter wird danach sein Verhalten wieder aufnehmen - und noch weiter sein von Dir beschriebenes Verhalten fortsetzten... Tja, daher gute Frage - was man gegen solche befangenen Richter noch tuen kann. Eventuell kannst du dir überlegen und prüfen hinsichtlich eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung zu erheben.
Strafantrag wurde bei der Staatsanwaltschaft Essen ( Az. 25 Js 312/20 ) gegen Richter Renesse gestellt, dort abgelehnt und liegt jetzt der Generalstaatanwältin in Hamm ( Az. 2 Zs 3182/20 ) vor.
Im übrigen schreibst du, dass dein Richter geschickt Unwahrheiten reinflechten in den Beschlüssen - dies steht im Widerspruch hinsichtlich der Wahrheitspflicht vor Gericht.
Auch deshalb ja der Strafantrag
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo Uli,

ich denke da bleibt nichts anderes übrig als die rechtswege durch die instanzen zu gehen. das klingt so, als wären es richter und gericht bei mir vor ort.


gruss

Sekundant
 
ich denke da bleibt nichts anderes übrig als die rechtswege durch die instanzen zu gehen. das klingt so, als wären es richter und gericht bei mir vor ort.
Das Verfahren ist ein Rechtsstreit in einer Schwerbehindertenangelegenheit vor dem Landessozialgericht NRW ( also Essen ) und wird derzeit nicht ernsthaft fortgeführt.

Daher meine Frage wie man, außer der Strafrechtlichen Würdigung, vorgehen kann.
 
Strafantrag wurde bei der Staatsanwaltschaft Essen ( Az. 25 Js 312/20 ) gegen Richter Renesse gestellt, dort abgelehnt und liegt jetzt der Generalstaatanwältin in Hamm ( Az. 2 Zs 3182/20 )

Kommt mir doch sehr bekannt vor, Strafanzeige gegen den LSGRi Dr. W. Kainz vom 3´ten Senat des LSG München wurde vom Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter K. Heidenreich - auch bekannt von den Verfahren gegen U. Hoenes und B. Zschäpe - negativ beschieden. Beim bar. Generalstaatsanwalt das selbe Ergebnis. Die Sache liegt jetzt bei der EU zur Klärung.

Hallo der Uli,

wie wäre es wenn Du dich beim BSG über die mangelndes rechtliches Gehör beschwerst.
Kostet nur 85 Cent und den Mut es zu tun.
Ich hatte das auch gemacht ohne Anwalt - es kam zwar nichts dabei heraus, aber man sieht seither genauer hin, was in München passiert.

Alles Gute für Dich und bleib am Ball.
 
... Die Sache liegt jetzt bei der EU zur Klärung.

Verstehe ich jetzt nicht ganz, was ist genau gemeint ?

.. wenn Du dich beim BSG über die mangelndes rechtliches Gehör beschwerst.
Wäre eine Möglichkeit an die ich noch gar nicht gedacht hatte, sitze gerade an einer Dienstaufsichtsbeschwerde, jedoch haben diese bekannterweise nie Erfolg. Allerdings hatte ich bereits mehrfach, dass man diese abschlägig beantwortet hatte, der Rechtsstreit jedoch nach einer Schamfrist einem anderen Gericht zugewiesen wurde.
 
hallo uli,
hallo oernie,

also ich kann es nicht nachvollziehen, was eine Beschwerde ohne Anwalt gegenüber BSG bringen soll - wie von oerni vorgeschlagen?

Das scheitert meiner Meinung nach schon allein daran,
dass vor BSG Anwaltszwang herrscht und somit ohne Anwalt es sinnlos ist.

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

BSG Anwaltszwang stimmt bedingt.
In meinem Verfahren wurde das BSG aktiv und hat die Angelegenheit dann zurück an das LSG geschickt.
Man kann somit auch das BSG anschreiben und wenn dann tatsächlich dort Verhandlung ist, immer noch einen
Rechtsbeistand angeben.

Hallo Uli,

noch einen Tipp zu
.
Setze diesen auf und sende diesen nicht an das zuständige Gericht, sondern an das BSG mit der Bitte um Weiterleitung an das
zuständige Gericht.
Macht Sinn, auch wenn jetzt der große Aufschrei kommt!
Sinn deshalb, man beobachtet dann das zuständige Gericht als gesamtes und den jeweiligen Senat als einzelnes.

#9
Verstehe ich jetzt nicht ganz, was ist genau gemeint ?
Ganz einfach, ich hatte doch vor kurzem hier einen Bericht über eine Institution der EU mit Link eingestellt.
Gab auch hier heftige Diskussionen - aber über die Möglichkeit sollte jeder mal nachdenken.
 
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