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Angemessenheit Schmerzensgeldforderung

Blondi

Nutzer
Registriert seit
31 Jan. 2008
Beiträge
6
Hallo!

Am 10.08.2007 wurde ich von einem Auto angefahren.

Dabei habe ich mir die Lendenwirbelsäule gebrochen.

Seitdem bin ich bei mehreren Fachärzten (Unfallchirurg, Schmerztherapeutin, Radiologe, Neurologe) in ständiger Behandlung.

Da vor allem die Schmerzen an der Lendenwirbelsäule immer unerträglicher werden, benötige ich immer stärkere Schmerzmittel und Heftpflaster.

Außerdem hat meine Schmerztherapeutin aufgrund der Unfallfolgen allein im April 2008 vier von zig Infusionen durchgeführt.

Ich bin dermaßen gehandicapt, dass ich mich am Tag mindestens eine Stunde ausruhen muss und dabei aufgrund der Schmerzmittel sofort einschlafe.

Wegen der ständig wiederkehrenden Schmerzen an der Lendenwirbelsäule bin ich auf Hilfe im Haushalt angewiesen.

Der behandende Unfallchirurg hat jetzt in seinem Abschlussgutachten endgültig festgestellt, dass diese Schmerzen eindeutig durch den Unfall verursacht wurden.

Die gegnerische Versicherung bietet mir eine Abfindung von 1500 EUR an.

Welche Schadenssumme ist in meinem Fall angemessen?

In welcher Höhe kann mein Rechtsanwalt einen Haushaltführungsschaden geltend machen?

Könnte er auch eine Unfallrente o. ä. fordern?

Gruß. Blondi.
 
Hallo Blondi,

was sagt denn dein RA zu deinen Fragen? Er kennt sicher die genauen Umstände.
Ohne deine Verletzung zu kennen, kann dir niemand etwas zum Schmerzensgeld sagen. Welche Faktoren da hinein spielen, kannst du allerdings im Forum nachlesen. Hier findest du zu allen Schadenspositionen Infos. Nimm dir die Zeit und du kannst dann vergleichen, ob dein RA etwas vergisst.
Der Haushaltsführungsschaden bemisst sich nach den Beeinträchtigungen speziell im Haushalt und kann durch einen Arzt benannt werden. Auch dazu wurde hier im Forum schon einiges geschrieben. Notiere dir schonmal regelmäßig deine Einschränkungen. Solch eine Schadensabwicklung kann lange dauern und in einem Jahr weißt du nicht mehr genau, wann du wie lange Hilfe brauchtest.

Z.B. ein Link dazu: Personenschaden

Liegt dir das Gutachten vor?
Welche Art von Fraktur hattest du wo? Kompressions-, Berstungsfraktur etc?
Bleibt eine Fehlstellung? Wie wurde behandelt - OP oder konservativ?
Wurde eine MdE festgestellt? Müßte für Haushalt evtl. extra festgestellt werden. Aber meist geschieht dies erst im Klageverfahren, falls die Versicherung sich stur stellt.

Du siehst, alles sehr differenziert zu sehen.

Das Angebot der Vers. ist lächerlich!
Meine Meinung (ich hatte vor ca 8 Jahren Berstungsfr. LWK 1 mit leichter Hinterkantenbeteiligung): In den ersten 3 Jahren garnicht über eine Abfindung nachdenken. Mir ging es in den ersten Jahren schon nicht gut, aber inzwischen bin ich froh, dass die Vers. alles in die Länge zieht, weil ich jetzt erst feststelle, welche Folgen die Verletzung hat. Liegt aber auch an der Behandlungsmethode bei mir.
Wie gesagt, man kann nicht allgemein sagen: LWS-Fraktur und dann so und soviel Schmerzensgeld. Schreibe doch bitte mal Näheres aus dem Gutachten oder Arztberichten. Gern auch per PN, falls du es nicht öffentlich machen möchtest.

Lieben Gruß
Cindy
 
Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Das Angebot der Versicherung ist lächerlich. Allein das angemessene Schmerzensgeld dürfte fünfmal so hoch sein. Dazu muß man noch den Schadensersatz rechnen. Mit dem Angebot der Versicherung würde ich mich nicht abspeisen lassen. Aber das wird dein Rechtsanwalt auch wissen! Hoffe ich jedenfalls.
 
Hallo Cindy!

Vielen Dank für Deine Antwort.

Leider komme ich wegen meiner nicht enden wollenden Odyssee durch sämtliche Facharztpraxen erst jetzt dazu, Dir zu schreiben.

Da die unfallbedingten Schmerzen im HWS-Bereich sich immer weiter verschlimmern, muss ich morgen schon zum x-ten Mal eine weitere Infusion bei meiner Schmerztherapeutin über mich ergehen lassen.

Wenn ich mich im Anschluss danach von diesen Strapazen ausruhen will, werde ich (wie immer nach meinen unzähligen Infusionen nach dem Unfall!) sofort auf meinem Sofa einschlafen und erst zwei Stunden später aufwachen.

Durch den Unfall kann ich meine linke Hand kaum noch bewegen. So benötige ich Hilfe beim Öffnen einer Konservendose, wenn ich einen Kohl zerschneiden will oder beim Wäsche aufhängen.

Vorgestern kam der Hammer:

Meine Fachärztin für Neurologie sagte zu mir mit sehr ernster Miene, dass die anderen Genies wohl die durch den Unfall verursachten Schäden im HWS-Bereich, nicht aber die unfallbedingten Schädelprellungen erkannt, geschweige denn auch nur annährend fachgerecht behandelt hätten.

Damit noch nicht genug:

So hat meine Neurologin zusätzlich festgestellt, dass eindeutig durch den Unfall ein Hauptnerv zerstört wurde.

Noch während unserer Sitzung hat sie mich zur stationären Weiterbehandlung ab dem 03.06.2008 an die neurologische Fachabteilung einer großen Klinik, die eng mit der neurochirurgischen und radiologischen Abteilung des gleichen Hauses zusammenarbeitet.

Ich weiß nicht, ob ich operiert werden und wie lange ich in diesem Krankenhaus bleiben muss.

Noch am gleichen Tag habe ich meinen Rechtsanwalt von diesem neuen Befund schriftlich informiert.

Ist in meinem Fall eine Schmerzensgeldforderung von 70000 EUR angemessen? Oder ist hier auch eine höhere Schmerzensgeldforderung realistisch? Kann mein Rechtsanwalt in meinem Fall ggf. eine Unfallrente
einklagen und wenn ja, in welcher Höhe?

Auf den Vergleich der Versicherung (1500 EUR einmalige Abfindung) will ich mich nicht einlassen.

Die Versicherung hat außerdem meinem Rechtsanwalt mitgeteilt, dass sie im Falle meiner Ablehnung einen eigenen Gutachter hinzuziehen will.

Kann ich diesen wegen Befangenheit ablehnen?

Wie verhalte ich mich hier taktisch richtig?

Viele Grüße. Blondi.
 
Dabei habe ich mir die Lendenwirbelsäule gebrochen.

Seitdem bin ich bei mehreren Fachärzten (Unfallchirurg, Schmerztherapeutin, Radiologe, Neurologe) in ständiger Behandlung.

Da vor allem die Schmerzen an der Lendenwirbelsäule immer unerträglicher werden, benötige ich immer stärkere Schmerzmittel und Heftpflaster.

Außerdem hat meine Schmerztherapeutin aufgrund der Unfallfolgen allein im April 2008 vier von zig Infusionen durchgeführt.

Ich bin dermaßen gehandicapt, dass ich mich am Tag mindestens eine Stunde ausruhen muss und dabei aufgrund der Schmerzmittel sofort einschlafe.

Wegen der ständig wiederkehrenden Schmerzen an der Lendenwirbelsäule bin ich auf Hilfe im Haushalt angewiesen.


Welche Schadenssumme ist in meinem Fall angemessen?

Hallo Blondi,

ich habe auch gerade deine Anfrage in anderen Forenbereichen gelesen.

Geht es jetzt um LWS oder HWS?

Ob 70.000,-- Euro und mehr (in Deutschland) angemessen sind, kann ich nicht sagen.

Gruß Cindy
 
Hallo,
ersteinmal sollte die Heilbehandlung viel weiter fortschreiten, dann würde ich die Schmerzensgeldverhandlungen neu aufnehmen, jetzt ist so viel in der Schwebe, dass nichts zu entscheiden da ist.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Cindy!

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Nach neuesten Erkenntnissen geht es jetzt um HWS.

Aber so ist das unter diesen Genies: Da doktort jeder vor sich her und weiß alles besser.

Wie ich schon geschrieben habe, muss ich auf Drängen meiner Neurologin ab dem 03.06.2008 zur Weiterbehandlung in die neurologische Fachabteilung einer größeren Klinik.

Ich bin mal gespannt, was jetzt diesmal herauskommt.

Viele Grüße. Blondi.
 
Hallo Blondi!

Nochmal auch von mir dieselbe Frage!
Du hast geschrieben
Dabei habe ich mir die Lendenwirbelsäule gebrochen

Welchen LW hast Du Dir gebrochen-mit Hinterkantenbeteiligung-ist es operiert worden....?

Was ist mit Deiner HWS?
HWS Beschwerden und LWS Beschwerden-liegen meiner Ansicht nach-doch weit auseinander.

Etwas merkwürdig-Deine Beiträge!

MFG
maja
 
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