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Angefahren und jetzt?

Hallo Jenna!

Ich denke, dass es eigentlich kein Problem sein dürfte, wenn du nicht zum KH gehst, sondern deinen Hausarzt aufsuchst. Denn du sollst dich ja schließlich von einem Arzt behandeln lassen, von dem du dich verstanden fühlst und ganz wichtig: der dir auch helfen kann. Das wäre dann ja auch im Interesse der gegnerischen Versicherung.

Ich habe seit meinem Unfall auch immer wieder neue Ärzte aufgesucht, wenn ich der Meinung war (und manchmal auch die behandelnden Ärzte), dass sie mir nicht mehr weiterhelfen könnten. Und bei mir muss der Arbeitgeber für die Kosten aufkommen (Wegeunfall als Beamte) und selbst da war es nie ein Problem.

Im Zweifel kann doch vielleicht dein Anwalt mal vorsichtig bei der gegn. Versicherung nachfragen. Denn wie gesagt, eine schnelle Besserung deiner Beschwerden wäre ja auch in deren Sinne.

Viele Grüße und alles Gute
Alexandra
 
@ Jenna

Hi, Jenna,
gute Besserung !

Hat es einen Polizeieinsatz gegeben mit Unfallbogen und Tagebuchnummer, dann dürfte es anhand der Tagebuchnummer zu einer staatsanwaltlichen Ermittlung wegen (GROB-)fahrlässiger Körperverletzung gekommen sein.
(Grobfahrl. weil Zebrastreifen und Tempo > 50km/h innerorts).

Da muss der Rechtsanwalt die wohl in Deinem Fall "überforderte" bzw. (auf deutsch:))"pennende" Polizei übergehen und die Tagebuchnummer direkt als Owi-Sache (A.z. bei der Staatsanwaltschaft wegen Ordnungswidrigkeit) einholen. Auf diesen "Job" muss Dein Anwalt aber auch selbst kommen, wenn der sich halbwegs mit Vehrkehrsrecht mit Personenschädenregulierung auskennt ! Generell ist die Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nur mit RA möglich (es ist ja eine Strafsache gegen den mittlerweile "schlüpfrigen" Unfallfahrer). Hast Du die Adresse vom Beschuldigten nicht ? Und v. a. von dessen Kfz-Haftpflichtversicherung, deren Einstandspflicht muss schriftlich eingeholt werden !

Hast Du Obiges überhaupt (infolge polizeibehördlichen Abhandenkommens Deiner Tagebuchnummer etc.) nicht, zumindest aber Zeugen, musst Du Strafantrag (bei der Staatsanwaltschaft) stellen, da brauchst Du keine Hemmung zu haben, es geht um seine Ordnungswidrigkeit und Deine Schäden ! (Woher ich mich da auskenne ? Auch ich wurde als Fußgänger von einem Pkw geplättet, und 4 Polizisten habe ich in meiner Verwandtschaft:rolleyes: ) Die Owi-Sache ist jedoch ein anderer "Schuh" als das Zivilrechtliche (Schadensersatz- und Schmerzensgeldsache gegen die unfallverursachende Seite bzw. die Haftpflichtvers.), sie ist aber natürlich ein 100%iges Präjudiz für die 100%ige Haftungsquote beim Gegner !

Krankenakte samt Pflegebücher komplett einsehen, Kopien anfordern, lückenlos, ebenso sind auf Wunsch (ebenfalls gg. Gebühr) die Rö.-Bilder leihweise oder als Kopie zur Verfügung zu stellen. Notfalls würde ich das Krankenhaus mal mit der Androhung einer staatsanwaltlichen Beschlagnahmung flott machen, die gesetzlichen Pflichten Dir gegenüber als Patient sind dem Hause gewiss bekannt.

Zeit ist Geld, da Dir schon zuvor ein Unfall mit Fahrerflucht passiert war, solltest Du nun umso souveräner Obacht geben, dass Dir nichts durch die Lappen geht !

In Deiner Schmerzsituation solltest Du unmittelbar (!) einen Schmerztherapeuten aufsuchen, da sich schon ein sog. Schmerzgedächtnis:eek: gebildet haben dürfte. Bitte, was meinst Du in diesem Zusammenhang mit "private Schmerztherapien" ? Schmerztherap. sind entweder Anästhesisten (selten auch Orthopäden) oder Psycholog. Schmerztherapeuten, die in der Regel eine GKV-Zulassung haben. Weise aber Deine Krankenkasse darauf hin, dass sie sich mit ihrer Regressabteilung an die gegnerische Haftpflicht wenden soll.

Der (geldwerte) Vorteil, den Dir die Schmerzbehandlung obendrein bringen wird (v.a. das Führen eines sog. Schmerztagebuches und das Vorlegen weiterer ärztlicher Atteste/Dokumentation über Deinen SCHMERZ) dürfte gegenüber der Gegenseite in puncto SCHMERZENsgeld klar werden !

N`Abend !
Gibbus:cool: (vom Pkw angefahrene 41,9°)
 
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@HWS77 und Gibbus: Danke für eure schnellen Antworten!

Es gab natürlich einen Polizeieinsatz, doch ist es soweit ich weiß nicht zu einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung wegen fahrlässiger Körperverletzung gekommen, da 50km/h erlaubt waren, der Fahrer mit 55 km/h mit mir zusammenstieß und er von daher auch (einmal abgesehen von unserem Zusammenstoß) laut Polizei korrekt gefahren ist (kein Alkohol etc)... er hat mich anscheinend "nur" nicht gesehn :eek:

Einen Strafantrag habe ich nicht gestellt. Ich hatte angekreuzt, dass ich mir 3 Monate Zeit lasse für diese Entscheidung...ich denke, diesen zusätzlichen Stress kann ich mir ersparen, da diese Strafantrag meistens eh zu nichts führt...:confused: (jedenfalls bei den Fällen, von denen ich gehört habe)

Den Namen des Unfallverursachers kenne ich sowie seine kfz-Haftpflichtversicherung. Außerdem hat sich mein Anwalt bereits kurz nach meinem Unfall mit seiner versicherung in verbindung gesetzt und darauf hingewiesen, dass zu gegebener Zeit Schmerzensgeld geltend gemacht wird.
Das mit der Owi-Sache werde ich auf jedenfall noch ansprechen müssen!

ich danke euch für eure Hilfe! was würde ich bloß ohne euch tun :D
 
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Ich hoffe, ich geh euch nicht auf die Nerven mit den vielen Fragen :)

Ich habe eine Abschrift von meinem Anwalt erhalten, in der er die gegn. Versicherung angeschrieben und als Abschlag auf das Schmerzensgeld 2.000,00€ angefordert hat...nun meine Fragen:

- Ist dieser Betrag angemessen in euren Augen? (Ich leide immernoch unter den Folgen, physisch wie auch psychisch)
- Muss man mit der Forderung nicht erst warten bis eine Behandlung beendet ist? Immerhin soll die Versicherung schon die ärztlichen Atteste des Krankenhauses und meines jetzigen behandelnden D-Arztes einholen (laut Anwalt), obwohl ich noch bei ihm in Behandlung bin :eek::confused:
-Was hat es überhaupt mit dem Abschlag auf sich? Ist is es besser das Schmerzensgeld in "raten" zu bekommen, als das gesamte Schmerzensgeld auf einmal?
 
Hallo Jenna,

das mit dem Abschlag scheint mir ok - nur meine Meinung.
Ich habe auch gerade wieder meinen RA gebeten, die Vers. um einen Abschlag im Rahmen eines seit Jahren laufenden Zivilprozesses zu bitten. Da ich noch kein Urteil habe (es geht hier nur noch um materiellen Schaden), bleibt es eine aussergerichtliche Bitte, der entweder entsprochen wird oder nicht.

Ob du schonmal einen Abschlag erhälst oder nicht, hat nichts damit zu tun, was du letztendlich als Schmerzensgeld bekommst. Dieser Abschlag wird dann halt angerechnet.
Mit der endgültig bezifferten Schmerzensgeldforderung sollte abgewartet werden, bis Behandlungsdauer, Dauerschäden, und was sonst noch dazu gehört, feststeht. Auch psychische Belastungen werden mit berücksichtigt. Also da stimme ich dir zu, dass das nicht so schnell gehen sollte.
Deinem Anwalt geht es im Mom wohl erstmal um den Abschlag, daher muss die Versicherung auch schonmal wissen, was bis jetzt passiert ist.

Bleib bitte immer ruhig, wenn der Schriftverkehr hin und her geht. Man regt sich oftmals (könnte bei dir auch noch kommen) zu schnell auf. Alles hat seine Zeit, es gibt immer Fristen und dein RA muss alles mit dir abstimmen. Wenn du zwischendurch unsicher bist, frage hier nach und dir wird, wenn möglich, aus Erfahrungen geraten.

Gute Besserung
Cindy

PS: Vergiss nicht, dich bzgl. materieller Schadensersatzforderungn zu informieren (hier oder über google) denn du solltest immer mal alles notieren, was du an Kosten hast (Belege aufheben). Es kann ja noch ein bisserl dauern, bis die Sache abgeschlossen ist und später ist es schwierig, alles zusammen zu bekommen. Hattest du Verdienstausfall oder ähnliches?
 
@Jenna
erstmal gute besserung!
Weil die im Krankenhaus deinen Röntgenpass verschlampt haben, in deiner Akte ist ja alles aufgeführt und dann müßen die eben alles nochmal aufschreiben!
Wegen deiner frage mit der Anzeige du kannst noch bis 3 Monate nachdem Du den wisch bei der Polizei unterschrieben hast den Unfallverursacher Anzeigen!
Ich habe mir auch die Option offengelassen den Kerl Anzuzeigen, habs leider nicht gemacht was ich persönlich sehr bereu, mir ist der ..... vor kurzen über den Weg gelaufen hat nicht mal gefragt wies mir geht obwohl ich nach 14 Monaten immer noch an Krücken laufe und dann als ich Ihn drauf angesprochen habe, meinte er nur ,, so ist`s halt"
Liebe Grüße Vini
 
@ Cindy

Danke für deine Antwort! Zum Thema Verdienstausfall: Ich hatte kurz vor dem Unfall gekündigt, müsste dann eigentlich noch 4 Wochen arbeiten und war dann auch die 4 Wochen arbeitsunfähig (hätte ich nicht gekündigt, wäre ich wohl noch 1-2 Monate länger au). Meinen neuen Job konnte ich deswegen auch nicht antreten :(

@Vini

Die 3 Monate sind schon längst vergangen und ich habe keinen Strafantrag gestellt. ich hoffe, ich bereue es nicht irgendwann auch...
Deine Situation kenne ich nur allzu gut...Sobald man sich noch nicht entschieden hat, Strafantrag zu stellen, versucht der Unfallverursacher natürlich alles um dich dagegen zu stimmen und bedauert den Vorfall sehr. Doch wenn die Sache gelaufen ist, brauchen sie sich auch nicht mehr um dein Wohlbefinden zu sorgen...Klar gibt es sicherlich Ausnahmen, aber die hab ich auch noch nicht kennengelernt ;)


P.S. Wie kommt es, das du nach 14 Monaten immernoch auf Krücken laufen musst? Gute Besserung!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jenna,

hattest du schon einen Arbeitsvertrag oder eine feste Zusage für den neuen Job? Hast du ihn wegen Unfall verloren?

Gruß
Cindy
 
@Jenna

P.S. Wie kommt es, das du nach 14 Monaten immernoch auf Krücken laufen musst? Gute Besserung![/quote]

Danke, bei der ersten OP denk ich pfusch hab mein Fuß nicht richtig bewegen können(ständig Schmerzen:mad: )und Pseudoartrose,dann nach 6 mon.Plattenbruch!
Jetzt hab ich einen Marknagel, Knochen ist gewachsen aber nicht 100 %, neue therapie und wenn es nicht bis ende Feb. klappt wieder OP:mad: ! Jetzt wo ich viel Muskel aufgebaut habe geht es immer mehr und länger ohne Krügen!:)

By By
 
@ Cindy

Leider hatte ich erstmal nur eine mündliche Zusage bekommen. Nach meinem Unfall hatte sich dies jedoch erledigt. Ich kann also nichts vorlegen, dass ich diesen Job sicher hätte, deswegen können sie mir auch nichts als Ausgleich zahlen...:( Hätte man das bloß alles vorher gewusst....

@Viny

Ich drück dir die Daumen, dass alles ohne OP gut verheilt:) Nur nicht den Kopf hängen lassen! Ich werd jetzt auch wieder KG machen müssen, weil meine Muskeln sich nicht richtig aufbauen konnten...ich hoffe, danach kann ich mich wieder ohne Beschwerden fortbewegen.
Alles Gute!
jenna
 
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