• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Angebot der Privaten Unfallversicherung

Hebro

Nutzer
Registriert seit
17 Sep. 2008
Beiträge
7
Hallo, habe vor 2,5 Jahren einen Autounfall erlitten und mir dabei einen Fersenbeintrümmerbruch und als Folge der Verletzung einen M. Sudeck zugezuogen. Das untere Sprunggelenk ist jetzt zu 100 % steif, das obere zu 85 %. Der erste Gutachter 2007 hat den Fuß zu 50 % Invalide eingestuft. Der zweite Gutachter 2008 allerdings nur zu 40 %. Es allerdings keine Besserung des Zustandes eingetreten. Hinzu kommt noch, zwischen den zwei Begutachtungen hat sich eine schwerste Athrose des unteren Sprunggelenkes entwickelt, die operativ behandelt werden musste entwickelt. Die Versicherung hat nach der ersten Begutachtung gezahlt. Jetzt bekäme, die Versicherung ca. 5.500 Euro wieder, würde aber auf die Rückzahlung der Versicherungssumme verzichten, wenn ich ab Dato keine weiteren Leistungen aus der Versicherung bezüglich diesem Schadensfall beziehe, insbesondere keine weiteren Begutachtung. Aber eigentlich endet die 3-Jahresfrist erst April 2009. Warum "verschenkt" die Versicherung Geld"
Ködermaßnahme? Würdet ihr das Angebot annehmen oder eine dritte Begutachung im März 2009 machen lassen, allerdings besteht dann die Gefahr, dass vorrausgesetzt der nächste Gutachter stellt auch nur eine Behinderung von 40 % des Fusses fest, ich die Differenzsumme zurückzahlen muss. Oder sollte man nochmals den Obdultsmann der Versicherung befragen?
 
Hallo Hebro,

meine ganz persönliche Meinung, erst mal in die AUB's nachschauen.

Schau doch mal da rein, ob da noch drin steht Hand im Handgelenk, weil diese Formulierung wird oder wurde von den Versicherungen auch gern für Fuß im Fußgelenk missbraucht. Es gibt ein BGH Urteil wonach einer derartige Aussage und darauf aufgebaute Invaliditätsgradbemessung nicht rechtens ist.
Dann würde ich die dritte Untersuchung auf alle Fälle machen lassen und sofern das Gutachten falsch ist, auch dagegen angehen.

Empfehlung nimm Dir einen Anwalt, wegen 5500 € evtl Rückzahlung im schlimmsten Fall, würde ich mich nicht verrückt machen aber wieviel mehr kannst Du verlieren? Hast Du das mal ausgerechnet. Dieser Unfall wird Dich Dein Leben lang begleiten, egal ob Du bei dieser Versicherung bleibst oder wenn Du woanders eine abschließen möchtest. Du mußt dann ja erwähnen.

Und für diesen Unfall bekommst Du auch nie wieder Geld, solltest Du mal erneut einen Unfall haben.

Vergleiche haben einen schalen Beigeschmack, und wenn nur "5500,00 " im Spiel sind, kannst Du doch eigentlich nur gewinnen.

Viel Glück wünsche ich Dir.

Reikja
 
Fachanwalt nehmen

:) Hallo Hebro,

ich würde mir auf jeden Fall einen Fachanwalt für Versicherungsrecht nehmen. Erst mal fragen, was er für eine Erstberatung verlangt, es dürfen, glaube ich, max. 200 € plus MWSt. sein. Er soll Dir das Beratungshonorar schriftlich bestätigen. Hast Du Rechtsschutz? Wäre natürlich ideal.

Ich glaube auch, dass die Versicherung Dir einen Knochen hinwirft und hofft, Du beißt zu. Sind die 40 % bzw. 50 % bezogen auf die Gesamtinvaliditätssumme, oder sind das etwa nur 40 oder 50 % des Fußes? Sollte letzteres der Fall sein, scheint es mir viel zu wenig. Ließ mal das BHG-Urteil vom 17.1.2001 (IV ZR 32/00).

Hoffentlich konnte ich ein wenig helfen.

Viele Grüße und halte uns auf dem Laufenden!
Princess
 
Ich habe bereits eine private Krankenversicherung und überlege mir jetzt ernzthaft auch ein private Unfallsversicherung anzuschaffen nach dem einige Unfälle in meinem Bekanntenkreis passiert sind.
Ich hab aber auch schon gehört das solche Unfallsversicherungen nur ganz bestimmte Fälle versichern die sowieso kaum eintreffen. Und sehr teuer sind sie auch noch dazu.
 
Hallo danielab0327,

was wünschst Du Dir von uns
Das wir Dir zu einer PUV raten? Oder welche Du nehmen sollst?

Solltest Du schon einen Unfall gehabt haben wird es sicher nicht so einfach mit einer PUV.

Was sollte den sonst nur bei einer PUV versichert sein

Gruß
Kai-Uwe:confused:
 
Hallo Princess, sorry konnte mich leider nicht eher melden, da ich vier Wochen im Krankenhaus lag. Ja, Du konntest mir sogar sehr viel helfen, denn der Invaliditätsgrad bezieht sich nur auf den Fuß und ich fand das auch als viel zu niedrig eingestuft und fühle mich dadurch absolut bestätigt. Aber ich hatte mich entschieden, dass Angebot nicht anzunehmen, was sich dann auch als sehr klug erwiesen hat. Denn wie gesagt lag ich erneut stationär aufgrund der Unfallgeschichte, dort hat sich dann herausgestellt, dass die Knochen im Fuß extrem stark entkalkt aufgrund des M. Sudecks sind, so dass die Gefahr einer Spontanfraktur beim blossen Auftreten besteht. Vielen Dank für Deine Antwort. Hebro

Hallo Reickja, vielen Dank für den Super-Hinweis des BGA - Urteils. Konnte mich leider nicht eher melden, lag stationär im Krankenhaus. Hebro.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Top