Hallo, habe vor 2,5 Jahren einen Autounfall erlitten und mir dabei einen Fersenbeintrümmerbruch und als Folge der Verletzung einen M. Sudeck zugezuogen. Das untere Sprunggelenk ist jetzt zu 100 % steif, das obere zu 85 %. Der erste Gutachter 2007 hat den Fuß zu 50 % Invalide eingestuft. Der zweite Gutachter 2008 allerdings nur zu 40 %. Es allerdings keine Besserung des Zustandes eingetreten. Hinzu kommt noch, zwischen den zwei Begutachtungen hat sich eine schwerste Athrose des unteren Sprunggelenkes entwickelt, die operativ behandelt werden musste entwickelt. Die Versicherung hat nach der ersten Begutachtung gezahlt. Jetzt bekäme, die Versicherung ca. 5.500 Euro wieder, würde aber auf die Rückzahlung der Versicherungssumme verzichten, wenn ich ab Dato keine weiteren Leistungen aus der Versicherung bezüglich diesem Schadensfall beziehe, insbesondere keine weiteren Begutachtung. Aber eigentlich endet die 3-Jahresfrist erst April 2009. Warum "verschenkt" die Versicherung Geld"
Ködermaßnahme? Würdet ihr das Angebot annehmen oder eine dritte Begutachung im März 2009 machen lassen, allerdings besteht dann die Gefahr, dass vorrausgesetzt der nächste Gutachter stellt auch nur eine Behinderung von 40 % des Fusses fest, ich die Differenzsumme zurückzahlen muss. Oder sollte man nochmals den Obdultsmann der Versicherung befragen?
Ködermaßnahme? Würdet ihr das Angebot annehmen oder eine dritte Begutachung im März 2009 machen lassen, allerdings besteht dann die Gefahr, dass vorrausgesetzt der nächste Gutachter stellt auch nur eine Behinderung von 40 % des Fusses fest, ich die Differenzsumme zurückzahlen muss. Oder sollte man nochmals den Obdultsmann der Versicherung befragen?