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Angebot annehmen o. weiterkämpfen?

Marcela

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Juli 2009
Beiträge
763
Hallo,

was würdet Ihr machen?

Seit vielen Jahren kämpfe ich vor dem SG. Das SG hat ein GA in Auftrag gegeben, MdE/GdS = 70 %

Das VA hat das Gerichts-Gutachten in Form einer ärztl. Stellungnahme überprüfen lassen. Der Arzt v. VA kam dabei auf viel weniger MdE.

Daraufhin hat mir das VA einen Vergleich vorgeschlagen = 40 % MdE.

Würdet ihr das annehmen o. weiterkämpfen (= LSG).

Das VA hat mir angekündigt, sollte mir die Richterin eine höhere MdE wie 40 % zusprechen, gehen sie sofort in Berufung u. der Kampf geht wieder viele Jahre weiter. Ob ich das gesundheitl. schaffe? Was gibt es für Möglichkeiten?

Danke für etwaige Ideen - viele Grüße
Marcela
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin moin!

Ob du den Vergleich annehmen oder weiterkämpfen solltest, wird dir letztendlich keiner hier endgültig raten können - denn keiner weiß, welche Erkrankungen in welcher definitiven Ausprägung bei dir vorliegen.

Aus meiner Sicht -

DU mußt dich selber fragen

- mit welcher GdB-Vorstellung - und da dann bitte realistisch und nicht reines Wunschdenken - bin ich ins Verfahren gegangen.
Und wie weit ist sind die 40 davon entfernt?
Beispielhaft - du bist mit einer GdB-Vorstellung von 30 ins Verfahren gegangen. Auch wenn der Gerichtsgutachter 70 geschrieben hat - 40 sind immer noch mehr als deine anfängliche Vorstellung.

Was sagt ein Arzt deines Vertrauens z.B. zu einer GdB? Wie hoch wäre die seiner Meinung nach?
Nur weil andere dir sagen, du solltest längst Schwerbehinderung haben heißt das noch lange nicht, daß dies eine neutrale Einschätzung ist.

- wie sehen deine Reserven aus? Sowohl finanziell als auch körperlich.
Schaffst du es, das Verfahren weiterzufürhen? Und wenn mit welchen Konsequenzen?

- Wofür brauchst du die GdB? Willst du diese nur für den Schwerbehindertenausweis - wäre es ggf. dann eine Alternative der Gegenseite GdB 50 als Kompromiß vorzuschlagen?
Und sind dir die Konsequenzen eines weiteren Verfahrens das Mehr an GdB wert?

Gruß
buchfreundin
 
Hallo Marcela,

eine Möglichkeit ist auch, dass du den Vergleich annimmst und nach einer gewissen Zeit einen Verschlimmerungsantrag stellst!
Bei mir ist noch in keinem einzigen Streit mit den Unfallfolgen (Gegner) das rausgekommen, was mir im Vorhinein von den Ärzten genannt wurde.
Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach!
Ist hart, aber oftmals eine Alternative.
 
Hallo Marcela,

weitermachen - es kostet "nur" Nerven und kein Geld.

Die Stellungnahme des VA ist lediglich Parteivortrag und steht nicht im Rang des gerichtlich angeordneten Gutachtens.

Wurde die Sstellungnahme dem GA schon vorgelegt, falls ja, wie äußert sich der GA dazu?

Hast Du den GA schon befragt?

Nur aus meiner Erfahrung: mein Verfahren auf Feststezung lief über 4 Instanzen einschließlich Zurückverweisungsbeschluss durch das BSG. zwölf Jahre hat mir das Versorgungsamt den GdB von 0 zuerkannt und nach der Zurückverweisung wurde dann auf massiven Druck des Richters Richtung Versorgungsamt der Vergleicht mi GdB 80 geschlossen.

Das Ganze ist ein einziger Basar.... und wirst das schaffen, weil Du es musst. Niemand anders wird es für Dich tun.

Gruß
tamtam
 
Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antworten, jedoch gibt es ein Mißverständnis:

Es handelt sich nicht um GdB (Grad d. Behinder., ich habe bereits 100 % GdB u. Merkz: H, G, usw.), sondern um GdS/MdE (Grad der Schädigung).

Gerichtsgutachten = 70 % GdS / Stellungnahme v. VA-Arzt 40 % GdS

Beschädigte erhalten eine monatliche Grundrente bei einem Grad der Schädigungsfolgen von

GdS 40 = 181 €
GdS 70 = 426 €

Das VA hat mir auf meine PTBS = 100 % GdB gegeben, jedoch erkennen sie als Schädigungsfolge nur 20 % GdS auf PTBS u. 20 % GdS auf eine andere schädig.bedingte Erkrankung an.
Obwohl GdB u. GdS nach den gleichen Versorgungsmediz. Richtlinien beurteilt wird.

TamTam,
wenn ich in die nächste Instanz gehe (LSG), was käme da auf mich zu?

Ich habe bis jetzt kein 109-er GA machen lassen, da das Gerichts-GA so gut ausgefallen ist. Sollte ich jetzt in dieser Instanz noch ein 109-er machen lassen um das Gerichtsgutachten zu untermauern?

Ich habe keine Ahnung, ob dem Gerichtsgutachter die ärztl. Stellungnahme v. VA zugesendet wird,... ? Mein RA weiß auch nix

Vielen Dank nochmal u. Grüße
Marcela


 
Hallo Marcella,

kommst du denn mit GDS 40 % zurecht ?
Mir kommt die Abweichung GDB und GDS trotz allem hoch vor.
Wenn Du die Möglichkeit eines 109 § hast würde ich das auf jeden Fall versuchen.

Kannst Du denn keinen Vorschuss auf die Grundrente zumindest f. 40 % verlangen?
 
Hallo Marcela,

wenn ich an Deiner Stelle wäre, dann würde ich darauf hinweisen das es auf die Einschätzung des Beratungsarztes nicht ankommt. Mit 40 % bist Du auf Grund der vorliegenden sozialgerichtlichen Gutachten und Einschätzungen und der Erhebungen des Versorgungsamtes zum GdB nicht einverstanden (so würde ich es formulieren).
Bei uns kommt es aber nicht mehr so auf etwas mehr oder weniger Zeit drauf an, da ja die EMR bewilligt ist.

Der Gutachter hat Dich persönlich untersucht und ist zu dem Ergebnis ..... gekommen.

P.S. Bist Du Dir mit den Höhen der Rente sicher? Da gibts doch auch einen Mindest JAV (Jahresarbeitsverdienst).
 
Hallo Marcella,

ich hab schon gelesen, dass es bei Dir um den GdS geht...Macht aber im Prozedere kein Unterschied.

Zunächst einmal sei Dir immer bewußt, dass das Gerichtsgutachten zu Deinen Gunsten ist.

Das Versorgungsamt versucht jetzt nur mit seinem Parteivortrag dieses Gutachten zu erschüttern und der GA wird vom Gericht zur Erläuterung seines Gutachtens aufgefordert, wobei er auf die Einwände des VA´s einzugehen hat.

Dann kommt es auf den Richter an, ob er das Gutachten auch weiterhin für nachvollziehbar hält und der Empfehlung des GA´s folgt oder ob die Einwände des VA´s so gewichtig sind, dass er die Beauftragung eines neuen Gutachtens für richtig hält.

Sollte der GA wegen der Einwände in einzelnen Teilen von seinem Gutachten abwweichen, kannst Du natürlich auch Dein Fragerecht wahrnehmen (dient der Sachverhaltsaufklärung, also ist rechtliches Gehör zu gewähren). Und dann in Ruhe die Entscheidung des Richters abwarten.

Das 109er Gutachten kannst du in diesem Verfahren nur einmal in Anspruch nehmen, daher auf alle Fälle für die 2. Instanz aufheben - und selbst da: Solange das 106er Gutachten zu Deinen Gunsten ist, brauchst Du davon keinen Gerauch machen. Selbst ich bin ohne das 109er ausgekommen, man braucht halt nur einen langen Atem.

Gruß
tamtam
 
Hallo,

vielen Dank an Euch alle für die hilfreichen Beiträge. :)

Das ganze nimmt mich so mit, ich bin so erschöpft, ich werde aber versuchen durchzuhalten u. weiterzumachen.

War ja klar, das dieses faire Gerichtsgutachten der Gegenseite ein Dorn im Auge ist - aber es ist da u. zählt. Danke TamTam für deine Erklärung, das gibt mir wieder etwas Kraft!

Viele Grüße u. herzlichen Dank liebe Buchfreundin, liebe Espresso, lieber Rajo1967, lieber ptpspmb, lieber TamTam
Marcela
 
Hallo Marcela,

sag mal: Hast du zum GdB die Aufschlüsselung? (Die bekommt man nicht automatisch.)
Wenn nicht, fordere die doch mal an (Kopie kostet), dann siehst du, was dort an unfallbedingten Gesundheitsstörungen aufgeführt und wie diese für den GdB bewertet wurden.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,

prima Idee, ganz herzlichen Dank, werde ich gleich machen!

Viele Grüße, Dir u. allen anderen lieben Usern heute einen schönen Tag :)
Marcela
 
Hallo,

möchte mich bei Allen, die mich hier so toll unterstützt haben, ganz herzlich bedanken. :) Meine O*G-Sache ist beendet.

Leider ist mir die Kraft ausgegangen, es wäre mir u.a. gesundheitlich unmöglich gewesen, noch viele Jahre, weitere Instanzen (mit ungewissem Ausgang) weiter zu kämpfen.

Daher habe ich mich auf einen (faulen) Ve*gleic* eingelassen. Hätte ich einen klein bißchen engagierten RA an meiner Seite gehabt, hätte ich evtl. weitergemacht, aber so ging es einfach nicht.

Naja, wie heißt es so schön - lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach.

Die vielen Jahre haben mich sehr zermürbt, ich bin total kraftlos u. frage mich, hat sich das rentiert? Meine Gesundheit hat so dermassen darunter gelitten, ob ich mich davon jemals erholen kann?

Ich wünsche allen, die noch kämpfen, ganz ganz ganz viel Kraft!

Wenn ich irgendwie helfen kann, was O*G anbelangt, bitte bei mir melden, wobei jeder Fall anders ist, aber ich werde es zumind. versuchen.

Viele Grüße
Marcela

PS: Es gibt auf Facebook eine (geschlossene) Gruppe für O*G
 
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