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Anfragen zum VA: "Gutachterliche Stellungnahme"

Gibbus

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
8 Sep. 2006
Beiträge
337
Hallo,

Gibbus (immer noch GdB 40 v.H.) ist in dem Feststellungsverfahren (Verschlimmerung) steckengeblieben, könnt Ihr bitte mit Sachauskünften weiterhelfen:confused: ? Der 1. Fehlbescheid nach Unfall wurde vom VA nach "Gutachtlicher Stellungnahme" durch einen mir bis dahin unbekannten Dr. med. V. Senger quasi nach Aktenlage erteilt, lachhaftes Ergebnis: GdB 20 v.H. Es wurde mangels Abhilfebescheid im Widerspruchverfahren Klage beim SG erhoben und zunächst ein Vergleich über 40 v.H. getroffen, da Gibbus mithilfe dieses Bescheids im Rahmen seines zeitgleich stattgehabten Kündigungsschutzverfahrens (nach SGB IX) sowie prognostisch positiv für Gibbus verlaufenden Kündigungsschutzklage (diese konnte kurz darauf zurück genommen werden) just-in-time die Gleichstellung hatte und der Kd.-Antrag des AG abgelehnt wurde. Es sind nun erstens weitere Verschlimmerungen (BG-lich verursachte und vorsätzlich in Kauf genommene Folgeschäden der unfallbedingten Wirbelsäulenschäden), sowie andere sozialmedizinisch relevant dazugekommene AHP`s seit dem SG-Vergleich Sachstand. Zweitens hat Gibbus durch Zufall im Web den obengenannten Dr. Senger wiederentdeckt, nämlich als Abteilungsleiter der DKV AG, also fett drin in der deutschen Versicherungswirtschaft, der befangen (?) war und obendrein Sachverhalte bei seiner damaligen Aufstellung (2003) sachlich falsch zusammenstellte/wiedergab.

Meine Hauptfrage ist daher: Sollte ich den Zweitbescheid wegen des rechtswidrigen und sachlich falschen Erstbescheids mit dem Antrag nach § 44 SGB X angehen und / oder (zeitgleich ?) einen normalen Neufeststellungsantrag stellen, eingedenk, dass mir seit 2003/2004 rechtswidrig die GdB i. S. der Schwerbehinderteneigenschaft (von Nachteilsausgleiche, Merkzeichen, Steuervorteilen usw. will ich hier nicht reden) nach dem SchwBG vorenthalten werden ?

Für Eure Erfahrungsberichte und Infos danke ich Euch im Voraus.
P.S. Zur Info an Fliedertiger habe ich in 03/2007 die Klage gegen "das Land NRW" wegen Gutachtenbeauftragung bei dem (von mir abgelehnten) auch ihr bekannten fachfremden Dr. Grahmann und Partner (Knappschaftskrankenhaus) zurückgezogen und den Verwaltungsweg neu zu beschreiten.

Gibbus:cool: (noch 40%)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Gibbus!

Hast Du einen Schwerbehindertenbeauftragten im Geschäft?
Wenn ja, stell mit ihm deine zusätzlichen "neu" hinzugekommenen Probleme auf. Hierfür gibt es ein extra Formular u. stell einen sog. Verschlimmerungsantrag!
Meines Wissens ist dies die einfachste Möglichkeit. Der Verschlimmerungsantrag gehtt von deinen bestehenden 40% GdB aus!

Schöne Grüße chaotisch
 
Leider kein Schwerbehindertenbeauftragter da

Hallo Chaotisch,

vielen Dank für Deine flinke helfende Hand. Die SchwB-Sache muss Gibbus allein durchpauken. Im Mädja-Magd (oder so ähnlich:D) bin ich seit 2005 Gott-sei-Dank nicht mehr zugange. Davon abgesehen gab es dort weder Betriebsräte noch SchwB-Beauftragte. Solche sozialen Errungenschaften wurden nicht geduldet.

Erschwerend muss noch erwähnt werden, dass ich zunächst DGB-lich vertreten war, dem Rechtssekretär (der saß immer schläfrig und gähnend am Schreibtisch) hatte den Vergleich angeraten, aber nicht mehr den "40er"- Fehlbescheid mit Rückwirkung für die Vergangenheit mithilfe des § 44 SGB X bearbeitet hat. Ihm hatte ich das Mandat entzogen, da er in mehreren Angelegenheiten Sachverhalte und Fristen "verpennt" und vergeigt hatte (z. B. im Falle meines Vaters, Pflegefall).

Ein paralleler Verschlimmerungsantrag kommt in Frage, der müsste aber von einem korrigierten Tatbestand in der Vergangenheit ausgehen, sonst ist diese "50er"-Hürde schwer zu überspringen.

Hab`Dank !
Gibbus:cool:
 
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