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Anforderungen zur Erwerbsminderungsrente

Hallo Divenire,

hast Du bereits einen GdB beantragt?

Wieviel geht auf die UK und wieviel des GdB auf psychische Schäden?

Hast Du Merkzeichen?

Viele Grüße

Kasandra
 
@Kasandra:


Es hieß vor ein paar Jahren, dass ich keinen GdB beantragen kann, weil ich 1. zu jung sei und 2. bei mir sich der Zustand ja noch verändern würde und das nur für Menschen sei, bei denen keine Hoffnung mehr besteht. :/
Also das sagte die Ärztin, die damals die Untersuchung der DRV machte.

Frau Egginger vom BfDI hatte aber auch erwähnt, dass ich nun nach 12 Jahren einen beantragen sollte, nur habe ich mich damit noch nicht beschäftigt, weil ich ja erst die Klagen beenden muss...

Kannst du zu nem GdB Infos und Tipps geben?


@Christiane17:

Der Link macht ja Mut xD Er zeigt sehr gut, auf was ich achten muss und wie ich es nicht machen sollte, das ist echt klasse :D Dankeschön!



Grüße
Divenire
 
Hallo Diverdine,

ich hab es jetzt nicht nach gelesen.
Aber ein Behinderung und draus ggf. resultierender GdB kann in jedem Alter beim Versorgungsamt beantragt werden.
(da es auf die Einschränkungen und die Erkrankung an kommt)
Er ist auch unabhängig von der DRV.

Grüße Michi
 
Hallo Divernie,

Michi hat vollkommen Recht. Einen Antrag auf GdB kannst Du jederzeit bei dem Dir zuständigen Versorgungsamt stellen.

Die Vordrucke findest Du bei den VA´s im Internet.

Die Aussage der Ärztin von der DRV ist ja kompletter Humbug. Einen GdB Antrag kann auch über die Eltern für einen Säugling gestellt werden. Als simple Beispiele, es fehlen Gliedmaßen, das Kind ist taub, blind.... QS.

Dieses sind ja Beispiele, da wird sich im Alter auch nichts mehr ändern. Gliedmaßen wachsen nicht nach und eine Verbesserung von 100% auf die weiteren Beispiele erfolgt leider primär auch nicht.

Also, flott mal Antrag stellen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo

Einfach zum Versorgungsamt gehen und einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Alle wesentlichen Erkrankungen angeben. Was zur Antragstellung nötig wird, werden sie dir sagen. (Ich hatte da hier bei meinem Versorgungsamt eine äußerst nette und kompetente Sachbearbeiterin. )

Ich habe mal gemeint, du könntest einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei der Dt. Rentenversicherung stellen. Aber so wie ich es mitbekommen habe, erfüllst du zwar die Persönlichen Voraussetzungen, aber nicht die versicherungsrechtlichen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/BJNR122610989.html#BJNR122610989BJNG000602308

Aber vielleicht, aber da brauchst du einen Schwerbehinderten Ausweis,

nach § 33 SGB 9

https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/33.html

Ich würde mich einfach von einem Integrationsdienst mal beraten lassen, welche Möglichkeiten für dich - während des Prozesses gegen UK, der ja lange dauern wird -
offen stehen.

Zum Schluss, wenn kein Träger sich für dich zuständig fühlt, dann bleibt die Beantragung der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe. Aber vielleicht gibt es ja bessere Möglichkeiten für dich. Wirst du erfahren, wenn du dich beraten lässt. (z.B. nochmals Alg 2, im Rahmen dessen Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen beantragen.)

Gruss von ************
 
Hallo @all:

Sorry für die späte Antwort, aber schmerzbedingt war ich die letzten Tage einfach nicht in der Lage dazu...

Bezüglich des GdB kenne ich nur die Aussage der Ärztin bei der Rentenversicherung. Werde aber mal den Antrag stellen. Was mache ich, wenn ich mehr als nur 2 KKH-Aufenthalte habe? Drucke ich diese Seite dann mehrfach aus?

Hat dieser GdB für meinen Berufswunsch irgendwelche Einschränkungen? Also kann mir dadurch ein Beruf verwehrt werden?

Die Idee mit dem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist gut. Werde mich em nach den "aktuellen" Themen widmen. Vielleicht treffe ich ja auf jemanden, der mich da gut beraten kann ;)

Integrationsdienst? Habe ich noch nie gehört o_O

Also mein Gutachter wegen der MdE wurde nun akzeptiert. Aber davor muss nun sooo viele Untersuchungen noch gemacht werden und mein Orthpäde drängt nun darauf, dass ich meine Psychotherapie wieder fortsetzen kann. Die wurde ja im Juli wegen der "Auswanderung" quasi "beendet", seit September fordert der Arzt die wieder an...
Ich hab so das Gefühl, die UK hört nur auf das, was ein D-Arzt sagt? Obwohl alle anderen auch ausdrücklich in meinem Fall akzeptiert sind?


Ich werde nochmal Kontakt mit dem VdK aufnehmen und hoffe, diesmal bessere Erfahrungen machen zu können.

Drückt mir die Daumen ;)
 
Hallo Divenire

Deine Fragen in deinem letzten Beitrag würde ich an dein zuständiges Versorgungsamt richten. (Allerdings, du schreibst, "ausgewandert?") Vorher anrufen ist auch möglich. Du wirst du in der Regel aber nicht mit dem Sachbearbeiter verbunden. Oder Email schreiben.

Hier ein Link, der dir vielleicht weiterhelfen kann.

http://www.sozialhilfe24.de/schwerbehinderung/antrag-versorgungsamt.html

Ansonsten viel Erfolg, ich drück dir die Daumen.

Gruss von ************
 
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