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Anforderungen zur Erwerbsminderungsrente

Hallo Devenire,

wenn ich den Beitrag von Seenixe lese und interpretiere:

"Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hat, wer

teilweise oder voll erwerbsgemindert ist,
die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und
in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles mindestens 36 Pflichtbeiträge hatte.
Der Leistungsfall ist der Tag, an dem das Ereignis eingetreten ist, das zur Verminderung der Erwerbsfähigkeit führte (i. d. R. der Beginn der letzten andauernden Arbeitsunfähigkeit).


Dann schließe ich darauf bei ir, dass Du weder teilweise oder voll erwerbsgemindert angesehen wirst wegen der letzten 5 Jahre vor Eintritt des Leistungsfalls und Du warst ja noch nie rentenversichert, dass bei dir die "mindestens 36 Pflichtbeiträge" entfallen.

Dies passt dann auch auf meine laienhafte Vermutung, ohne je eine Einzahlung in die DRV auch keine Kostenübernahme bzw. Leistungen der DRV.

Somit bin ich in Deinem Fall bei Hartz4 / ALG II angekommen.

Aber wir schon erwähnt, hier habe ich sehr wenig Überblick im Thema und lasse mich gerne aufklären und korrigieren.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra, hallo Devenire,

ich glaube mich zu erinnern, dass an einer Stelle Devenire geschrieben hat, dass sie Alg2 bezieht oder bezogen hat. Alg2 bekommt man nicht auf Dauer, sofern der medizinische Dienst die Feststellung getroffen hat, dass der Alg2-Empfänger weniger als 3 Stunden zu arbeiten in der Lage ist. In diesem Fall folgt der nächste Schritt:

Man wird aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen. Beim Dt. Rententräger. Der kann, wenn er auch feststellt, dass der Alg2-Empfänger weniger als 3 Stunden arbeiten kann, den Reha-Antrag umwandeln in einen Rentenantrag, d.h. diesen "positiv" bescheiden. D.h., dem Grundsatz nach: Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente.

Wenn du nun die geforderten Voraussetzungen zum Erhalt einer Rente nicht erfüllt hast, oder eine Rente beziehen müßtest, die nicht das Existenzminimum garantiert, dann bleibt nur noch eins: Die Grundsicherung zu beantragen. Wer aber mag das schon?

Also, Versuch, über den Klageweg bzw. über mehrere Klagewege andere Möglichkeiten, d.h. günstigere, zu erreichen. (Will ich aber jetzt nicht beschreiben, warum, wie usw. Wäre zu lang und ist auch hier nicht die Frage.)

Gruss von ************
 
Hallo Kasandra, Hallo ************.

Ich habe während der Schulzeit einige Jahre ALG2 bezogen und dann auch im Anschluss, weil ich dem Arbeitsmarkt aufgrund meiner Schulunfälle nicht zur Verfügung stand.

Wie aber auch bereits mehrfach geschrieben, ist der einzige Ablehnungsgrund der DRV, dass meine medizinischen Unterlagen wohl nicht richtig angeschaut wurden.

Also kann wohl davon ausgegangen werden, dass die Befürchtungen von Kasandra hierbei nicht zutreffen.

Somit bleibt mir leider immer noch die Frage, wie ich in diesem Fall meine Klageschrift vorbringe. Soll ich da schlicht alle Diagnosen auflisten und um Nachprüfung bitten?


Viele Grüße
Divenire
 
Hallo Divenire,

Da bei Dir keine Erwerbsbiografie vorliegen dürfte - so Deinen Schilderungen entnommen - wird es schwer sein eine erwerbsgeminderte Rente zugesprochen zu bekommen.

Wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein sollten - davon gehe ich jetzt mal aus - kannst Du eine Klage vor dem Sozialgericht nur dann anhängig bringen, wenn Dein Restleistungsvermögen unter 6 Stunden beträgt.

D.h., Diagnosen spielen im rentenrechtlichen Sinne fast kaum eine Rolle eine begehrte EM-Rente auch zu bekommen. Das Restleistungsvermögen spielt die ausschlaggebende Rolle. Und da musst Du ansetzen.

Du schreibst von Sportunfällen und dass Du jetzt nicht mehr eigenständig "Stehen" und "Gehen" kannst. Außerdem spielen psychogene Gründe wegen äusserer Gewalteinwirkung eine Rolle. Hier würde ich ansetzen.

Ich gehe weiterhin davon aus, dass bei Dir keine allzu grosse Mobilität mehr vorliegt, grössere Gehstrecken eigenständig zurückliegen zu können. Dann kannst Du aufgrund dieses Tatbestandes - auf eine rentenrelevante Wegeunfähigkeit - plädieren, eigenständig nicht mehr einen Arbeitsplatz aufsuchen zu können.

Ich will es mal jetzt hierbei belassen, um Dich nicht zu überfordern. Es gibt, so wie ich deinen Fall einschätze durchaus noch andere Möglichkeiten, die DRV dahingehend zu überzeugen, dass Du nur noch über ein stark eingeschränktes Restleistungsvermögen verfügst. Lies Dir bitte mal meine Anhaltspunkte durch - Google danach - und wenn Du fragen hast, frage hier nach. Dann werden wir das Ganze Stepp für Stepp zu einer fundierten Klagebegründung zusammen fügen.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Divenire

Würde dir gern helfen, aber ich sehe da keine Möglichkeiten mehr, dir zu helfen. Du hast so viele Baustellen, und ich blicke echt nicht mehr durch. Ich weiß echt nicht mehr, was du willst, was dein Ziel ist. Wieder arbeiten können oder was?

Eine Möglichkeit: Stelle beim Rententräger im Rahmen deiner Möglichkeit einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben, eine Qualifizierung oder gar eine Ausbildung (jung bist du scheints noch) und wenn du Hilfsmittel brauchst, gleich welcher Art, dann auch diese. Aber die Hoffnung ist gering, dass du Erfolg hast. Immer wieder wird gespart. Ich befürchte, wenn es keine Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben mehr für dich gibt oder du nicht mehr die Absicht hast, ins Arbeitsleben zurückzukehren, dass du Grundsicherung beantragen musst. Hier natürlich in Deutschland. Dann bist du aber auch KK versichert. Oder dein Freund und seine Familie unterstützen dich weiterhin. Aber geht das dann nicht auf Kosten deiner Selbständigkeit? Psychologische Unterstützung wäre sicher auch hilfreich für dich.

Tut mir leid, mehr kann ich zu deinem Fall nichts mehr sagen.

Gruss von ************
 
@Kai1089:

Danke. Ich werde deine ganzen Infos mal abklappern


@************:

Was ich will, habe ich eigentlich immer ganz klar gesagt: Ich weiß nicht, wie man eine Klageschrift hierfür aufsetzt. Mehr nicht.
 
Also ich weiß, dass ich alleine aufgrund meiner Schulunfälle schon genug Baustellen mit meiner UK habe, aber da ich damals diesen Antrag auf EMR stellen musste, muss ich nun diesen Schritt auch zu Ende gehen.


Was mir hierbei weiterhelfen würde, wäre ein Musterschreiben bzw. Beispielschreiben, wie so eine Klageschrift eingereicht wird.


Ich weiß nicht, ob ich es bereuen soll, so viele Informationen "drumrum" bekannt gegeben zu haben, da man nun dadurch vom Thema abweicht - mir das aber nicht weiterhilft, zumal ich für die Einreichung leider einen zeitlichen Rahmen habe...
 
Hallo,
hast Du schon einmal daran gedacht Dich an die VDK zu wenden.
Dort kannst Du alles offen legen und ich glaube auch das die in Deinem speziellen Fall gerne helfen.
 
Hallo Divenire,

Ich hab wohl gelesen, dass du Hilfe zu deiner Klage suchst. Aber zu einem müßte man viel mehr wissen, deine Akte lesen. Mehr als das was du hier geschrieben hast. Das kann nur ein Anwalt jeisten.

Meine Überlegung vorerst einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei DRV zu stellen. Prozess wird lange dauern. Das hat nichts mit Abweichung vom Thema zu tun. Auch nicht der Gedanke, psychologische.Hilfe auch zu suchen.

Und Fender hat dir nicht viel Hoffnung gemacht.. Daher besser anwaltliche Hilfe zB VDK oder / und Rentenberatung und ggf. Psyhologische Hilfe.


Gruß ************


I
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Divenire, ich habe Dir ja schon per PN geschildert wie ich mein Klageverfahren vorm Sozialgericht gegen die DRV Nord auf EMR erfolgreich durchgefochten hab (rechtlicher Beistand VdK,richterlich bestellte Gutachten).

Nun mal was grundsätzliches,die Erwerbsminderungsrente erhält man nur wenn man das restliche Leistungsvermögen unter 3 Stunden sinkt( Physisch und/oder psychisch) und man nicht mehr im allgemeinen Arbeitsmarkt untergebracht werden kann (verschlossener Arbeitsmarkt).
So, sollte man jetzt selber in der Lage sein eine formgerechte Klageschrift zu verfassen,hat sich die Klage damit glaub ich erledigt da der Richter die ja zulassen muss und wenn er sieht,das man sowas noch kann ist der Arbeitsmarkt nicht verschlossen,man könnte ja Rechtsberater oder in einer Rechtsanwaltskanzlei als Gehilfe tätig sein. Aus dem o.g. Grund würde ich von einer persönlichen Klageverfassung absehen,entweder ist Sie unzulässig (Formfehler) oder man ist arbeitsfähig, so oder so stehen die Chancen auf Erwerbsminderungsrente damit sehr sehr schlecht.

LG Hotte
 
@all:

Ihr nehmt mir ja echt Hoffnungen ;-)


Also zum einen war ich mal mit ner Freundin direkt beim VdK vor Ort;
möglich, dass ich einfach nur an die falsche Person geriet. Aber die Person, an die ich geriet, war so dermaßen inkompetent und unwissend, dass ich vor diesen Verein seitdem ein dickes schwarzes Kreuz gesetzt habe.



Zum anderen habe ich nur halbwegs die Akte bezüglich meiner Schulunfälle. Die Unterlagen der KK habe ich nicht. Müsste man da alles anfordern oder reicht da eine Diagnosenauflistung?



Dass es auch einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV gibt, wusste ich nicht. Wie gesagt musste ich vom Jobcenter aus einen Antrag auf EMR stellen.
Wie meine Prognose aussieht, weiß ich nicht - kann mir auch kein Arzt sagen, da heißt es nur "gibt die Hoffnung nicht auf" -.-' Die letzten vier Jahre sahen sehr düster aus...

Es hieß vom Jobcenter, dass diese EMR zeitlich begrenzt ist, ich also sobald ich endlich wieder "fit" bin, trotzdem meinen beruflichen Zielen nachgehen kann und dann diese EMR wegfällt. Ich hatte der DRV auch angegeben, dass ich bereit bin, alle medizinisch notwendigen Untersuchungen, Therapien etc. mitzumachen, sollte es einer Besserung dienen.

-> War das etwa die falsche Idee vom Jobcenter? Kann es später zu meinem Nachteil sein, wenn ich den Antrag der EMR nicht bis zum Schluss gegangen ist? Sonst wird es doch heißen, "man wolle keine Hilfe annehmen"?


Am Montag bin ich wieder bei einem Orthopäden; könnte ich den diesbezüglich nach etwas wichtigem Fragen?


@Hotte: da doch das Sozialgericht von Amtswegen selbst ermitteln muss; würde da nicht reichen, dass ich schlicht all meine Diagnosen als "Grund" angebe mit der Ausführung, wie diese im Alltag einschränken?

:/ Ich wünschte, ich müsste mich damit nicht auch noch befassen...


Danke an alle :)
 
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