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Anforderungen zur Erwerbsminderungsrente

Hallo AgnesLotte,

es ist egal wieviel MdE-Rente du von der BG bekommst, ob 20 oder 100%: es gibt bei BG-Renten keine Hinzuverdienstgrenzen und du musst deine Arbeitszeit auch nicht einschränken. Die Verletztenrente erhält man zusätzlich zum Gehalt.

Gruß
Joker
 
Hallo,

wenn ich wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente den Antrag stelle, dann heißt es doch das ich 3- 6Stunden arbeiten kann und nicht mehr als 6 stunden.
Also wenn ich jetzt nicht mehr im gelernten und z.Zeit ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht stehen kann, also aber sitzende Tätigkeiten ausüben könnte, dann kann ich doch teilweise Rente beantragen oder?

Oder eben bei der teilweisen Rente nicht länger als 6 Stunden und den allgemeinen Arbeitsmarktbedingungen arbeiten kann, dann kann ich doch die teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen?

LG Kerstin
 
Erwerbsminderungsrente

Hallo kann mir jemand helfen?:confused:

Mein Widerspruch ist bei der DRV eingegengen und nun hat man mir ein Schreiben gesendet,
welches mein früherer Arbeitgeber ausfüllen soll: " Angaben zum Beschäftigungsverhältnis beim Antrag auf Rente wegen verm. Erwerbsfähigkeit bzw. bei Bezug einer Rente wegen verm. Erwerbsfähigkeit."
Ich bin im Dez. 2008 zum 31.01.2009 gekündigt wurden. Das Geschäft hat er geschlossen wo ich gearbeitet habe und meine Kollegin auch gekündigt.
Rentenantrag habe ich im Oktober 2009 gestellt.
Ich hatte mir im Juli 2008 den Fuß gebrochen und Arbeitgeber hat sich nicht nach meinen Gesundheitzustand erkundigt.
Die DRV hat doch meine Arbeitszeiten von den verschiedenen Arbeitgebern bis zum 31.01.09 erhalten.
Frage: Was hat mein früherer Arbeitgeber mit dem Rentenantrag zu tun und muß er diesen ausfüllen.?

Im vorraus vielen Dank.:)
LG enileve
 
BG -Rente / Rente -rentenkasse

Hallo ich habe mal eine Frage.

Ich hatte ich bin seid einem Jahr AU und beziehe Verletztengeld, war jetzt in der Reha und dort wurde mir für mein letzten Job eine volle Erwerbsminderung eingetragen und so bin ich nur noch für 3-6 Stunden einsetzbar, bin aber auch weiterhin AU. Da ich noch in eine Tagesklinik soll, eine berufliche Reha machen soll. Anträge für die berufliche Reha und Feststellung der Erwerbsminderungsrente sind bei der Rentenversicherung gestellt.

Muss ich bei der BG noch einen Antrag auf MdE-Rente stellen ,oder wird das über die Rentenkasse erfolgen?
 
Hallo evileve,
die Angaben dienen der DRV dazu die Anforderungen deines Berufes festzustellen oder zu klären wie dein Arbeitsplatz beschrieben ist zB. 4Std am Tag stehen unw.
LG Wolfgang

Hallo Teufelschen 1962,
aus dem Rehabericht geht nur hervor inwieweit du noch zeitmäßig einer Arbeit nachgehen kannst. Ob du eine volle EM Rente bekommst endscheidet die DRV. Google mal ein wenig über EM Rente oder mach dich hier im Forum schlau welche Vorraussetzungen für die Rente bestehen müssen wie zB. das Geb. Jahr.
LG Wolfgang
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Bertel01,

ich kann Dir auch nur den TV.-Beitrag am 11.03.2010 um 6.00 Uhr NDR 3 (Wiederholung)

zum Thema EMR. empfehlen.

MfG.
Pit
 
Hallo @ all,

habe mir gerade den Bericht angesehen ..... Danke Pit und WillemTell!

WARUM .... WARUM .... müssen immer erst die Medien eingeschaltet werden, damit ein Geschädiger zu seinem Recht kommt?

Aber dennoch ist es -leider- nicht immer so, dass Versicherungen oder Behörden einlenken, sobald sich die Medien einschalten. Da gibt es ja auch ganz große Sturköppe!

Klar ist, Reha vor Rente! Ist ja auch wirklich sinnvoll!

Steht mir ja auch noch bevor und ich hoffe, dass ich einigermaßen "fit" abschliesse! Ich werde nie mehr 100% arbeitsfähig sein ..... aber dieser Kampf steht mir noch bevor!

Mir graust es

WO verdammt nochmal ist die Lobby der Unfallopfer

Wobei ich bemerken möchte, dass ich nur zum Tatzeitpunkt ein Opfer war .... und heute "nur noch" Geschädigte bin!

Grüßle vom Herzblut
 
Hat jemand einen Tipp Keine Rente wegen den letzten 3 Jahre

Hat jemand einen Tipp oder Urteil bin befristet voll Erwerbsgemindert es fehlen mir 11 Monaten den letzten 5 Jahren , daher Rente Abgelehnt.Ich stehe jetzt kurz(1 Woche bleibt nur noch) vorm Widerspruch und weiß nicht wie ich vorgehen soll oder was ich schreiben soll.
Das Problem ist das ich Arbeitslos ohne Leistungsanspruch war seit 2005 dar mein Mann zu viel verdiente ich habe mich auch weiterhin beworben 2005-2009 aber ich habe nur noch sehr wenige Bestehtigungen dafür ich glaube nicht das Sie mir das anerkennen mein Mann könnte ja eine Ausage(Formular bei der RV) dazu machen ich glaube auch hier nicht das das Ausreicht außerden sind ja auch viele Bewerbungen unbeantwortet geblieben. Arbeitsamt und Arge haben mich nicht Informiert das ich in diesem Fall keine Ansprüche mehr an die Rentenkasse habe, sondern nur das man sich um die Krankkasse kümmern muste und sich am Besten Familieversichern solle. So jetzt ist der Fall das ich zwar Erwerbsunfähig bin aber keinen Anspruch habe jeder der von der Arge in den letzten 5 Jahren Leistungen bezogen hat ohne jemals Gearbeitet hat, hat anspruch, ich nicht.Desweitern ist das Problem ich das Formular 270 Ausgedruck und war beim Arbeitamt was soll wir damit Sie sind nicht mehr seit 2004 im Computer(AUS DER STATISIK MEITEN DIE WOHL)dan zur Arge das selbe seit 2005 auch nicht mehr obwohl ich noch eine Eingliederungsvertag bis 2006 habe die aber sagten das ich nur bis 2005 also unter Leistungsbezug stand und dann nicht mehr also aus der Statisik und fertig jetzt stehe ich mit den Problemen dar.Das nähste Problem ware ich bin erst 1970 Geb. und habe bis 2005 190 Monate erst voll(20 Jahre Wartezeit), dar ja Seit dem nicht mehr war und mir eigentlich ja noch 48 Monate zustehen dar ich ja Arbeitslos ohne Leistung war.
Noch ne Frage: Was ist mit der Zeit von der Antragsstellung bis zum Bescheid in dieser war ich auch in der Reha und hatte 2 OP s das sind bei mir auch 10 Monate werden die Angerechnet habe auch schon ein Formular 410 ausgefüllt ,aber zählen diese und weiß auch einer wenn ich nicht Recht bekomme was dann los ist ich kann mich ja nicht wieder Arbeitslos ohne Leistungen melden, wie zählt die Rente usw. hat einer vielleicht Tipps eine Rat oder schon Geklagt im ähnlichen Fall oder sogar ein Urteil gegenüber daem AA oder Arge .
 
Teilerwerbsminderungsrente

Hallo,

also folgendes:
Ich habe Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen, zuvor war mein Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente abgelehnt worden.
Dann habe ich an einem Test teilgenommen, wo ich ärztlich untersucht wurde und welche Umschulung durch die Rentenversicherung in Frage kommt.
Also bei der Untersuchung kam heraus das ich nur noch im kaufmännischen Bereich arbeiten könnte.
Beim Test aber habe ich die Leistung angeblich nicht gebracht um eine Umschulung zu bekommen.
Dann wollte die Rentenversicherung an einem Arbeitsplatz einsetzen, der gesundheitlich auch nicht ging.
Ich mußte kündigen und bin letztendlich um nicht arbeitslos zu sein wieder bei meinem alten Arbeitgeber.
Diese Arbeit geht gesundheitlich garnicht, meine REhaberaterin aber will mich los sein.
Sie hat nach der ganzen Aktion keinen Termin vereeinbart oder sich gemeldet wie es weiter geht.

Ich habe jetzt iht mitgeteilt das ich das Gutachten von dem Arzt gern möchte und einen Teilerwerbsminderungsantrag angefordet, da mir keiner weiter helfen kann.
Jetzt auf einmal macht sie einen Termin mit mir.

Wie seht ihr das, den eigentlich müßte ich nun diese Teilerwerbsminderungsrente erhalten bzw. erstreiten, denn arbeitsmäßig wird sich nichts ergeben.
Müßte ich nun diese Arbeit aufgeben?
Hat das nun Einfluß, da ich es weiter ausübe?
Was meint ihr?

LG Kerstin!
 
Hallo Kerstin,
ich kann dir nur eines sagen:
Der Gutachter sagte zu mir entweder volle oder keine Rente...
 
:confused:Hallo süßegabi,
kannst Du das mal näher erklären? Ich kann mit dieser Aussage nicht ganz so viel anfangen.:confused:
Viele Grüße von frido
 
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