Sekundant
Sponsor
Hallo,
ist es im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung nötig, die Behandlungsunterlagen vom Arzt bzw. von der Klinik anzufordern, können schnell hohe Kosten dadurch entstehen, dass die Kopien nach der bekannten Bestimmung des § 630g BGB vom Patienten zu tragen sind.
Im Einzelfall sollte daher daran gedacht und es überprüft werden, ob umfangreiche Patientenakten nicht auf anderem Weg ohne diesen hohen Kostenanfall zu erhalten sind. So besteht auch ein Anspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für eine erstmalige Anforderung der personenbezogenen Daten.
Dazu besteht jetzt auch eine Entscheidung des LG Dresden, Urteil vom 29.05.2020, Az. 6 O 76/20
Beachtet werden muss dabei, dass in der Akte uU auch Unterlagen sein können, die keine den Patienten betreffenden personenbezogenen Daten enthalten und die dann wohl ausgenommen werden und nicht in den übermittelten Kopien bzw. elektronischen Dateien enthalten sind.
Gruß
Sekundant
ist es im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung nötig, die Behandlungsunterlagen vom Arzt bzw. von der Klinik anzufordern, können schnell hohe Kosten dadurch entstehen, dass die Kopien nach der bekannten Bestimmung des § 630g BGB vom Patienten zu tragen sind.
Im Einzelfall sollte daher daran gedacht und es überprüft werden, ob umfangreiche Patientenakten nicht auf anderem Weg ohne diesen hohen Kostenanfall zu erhalten sind. So besteht auch ein Anspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für eine erstmalige Anforderung der personenbezogenen Daten.
Dazu besteht jetzt auch eine Entscheidung des LG Dresden, Urteil vom 29.05.2020, Az. 6 O 76/20
LG Dresden, Urteil vom 29.05.2020 - 6 O 76/20
1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eine unentgeltliche Auskunft über die über die Klägerin bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten durch Übermittlung der vollständigen Behandlungsdok ...
openjur.de
Beachtet werden muss dabei, dass in der Akte uU auch Unterlagen sein können, die keine den Patienten betreffenden personenbezogenen Daten enthalten und die dann wohl ausgenommen werden und nicht in den übermittelten Kopien bzw. elektronischen Dateien enthalten sind.
Gruß
Sekundant